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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Hessen / Nach dem Referendariat

Mein letzter Eintrag hier liegt lange zurück…

von

… aber ich kann positiv gestimmt verkünden, dass ich inzwischen auch die mündliche Prüfung noch gut überstanden habe und das jetzt hier mein erster Eintrag als Assessorin ist! 🙂 Die mündliche Prüfung fand leider entgegen meines geäußerten Wunsches in Wiesbaden statt, sodass die pünktliche Anreise am Morgen eine logistische Herausforderung wurde – trotz organisierten persönlichen Fahrdienstes und 50% Pufferzeitaufschlag gemessen an der nach Routenplanern prognostizierten Zeit… letztlich war ich aber doch gerade noch pünktlich zum Vorgespräch vor Ort. Eine der Mitprüflinge betrat ebenfalls mit mir gemeinsam das Gebäude, sodass wir dann direkt starten konnten. Übrigens: Die  Luisenstraße 13 in Wiesbaden (Justizministerium, wo die mündlichen Prüfungen stattfinden) gibt es zweimal – einmal in der Innenstadt und einmal in Mainz-Kastel. Wer mit Navi dorthin fährt, sollte unbedingt die Postleitzahl mit eingeben, denn ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, an der falschen Adresse zu landen!! (So ging es meiner Kollegin an diesem Morgen…)

Nachdem alle da waren, gab es ein kurzes Vorgespräch mit dem Prüfungsvorsitzenden. Der uns die beabsichtigte Prüfungsreihenfolge mitteilte, sie aber auch zur Disposition stellte. Wir blieben bei der wohl üblichen Reihenfolge – ZR, STR, VR. Letzte logistische Fragen wurden geklärt. Da wir in der Prüfungsgruppe nur zu dritt waren, einigten wir uns darauf, keine lange Mittagspause einzuschieben und dafür gegen Mittag mit dem Prüfungsmarathon fertig zu sein. Anschließend durfte der Vorbereitungsraum im Viertelstundentakt nacheinander aufgesucht werden und es nahm seinen Gang…

Inhaltlich wurden hauptsächlich Grundlagen abgeprüft, kein aktuelles Wissen aus Tageszeiten oder dergleichen. Der arbeitsrechtliche Vortrag beschäftigte sich hauptsächlich mit BGB AT, insbesondere AGB-Kontrolle und Vertretungsproblemen. Es wurde zum Beginn der Prüfung ein Fall ausgeteilt, der sich dann durch den ganzen Vormittag zog und unter allen rechtlichen Gesichtspunkten in allen Teilgebieten beleuchtet wurde. Die Prüfer waren insgesamt zwar freundlich, hatten aber keine besonders gut lesbaren Gesichter und diskutierten gerne verschiedene Ansichten zu diversen spontan gebildeten Abwandlungen, was gelegentlich zur Verunsicherung führte… gemessen an der Vorbenotung ging keiner von uns schlechter raus, die Prüfer orientierten sich aber offensichtlich stark an den Klausurnoten, denn es gab auch fast keine Abweichungen nach oben… bestanden haben wir aber alle – und so konnte gegen 14 Uhr der Korken knallen!

Ich muss zugeben, dass es etwas dauerte, bis sich die Erleichterung so richtig einstellte. .. aber als nach wenigen Tagen das Examenszeugnis im Briefkasten lag und ich es schwarz auf weiß hatte, konnte ich die Tage in der neu gewonnenen Freiheit so richtig genießen! 😉 Ich sag euch, es ist ein herrliches Gefühl, ohne schlechtes Gewissen a la „eigentlich müsste ich noch dieses und jenes lernen…“ aufzustehen und wieder ins Bett zu gehen!

Papierkram

Nach kurzer Atempause folgt dann direkt der Papierkram – die Entscheidung zur Nachversicherung muss getroffen werden. Sollen die während des Refs nicht gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse geleistet werden oder besteht die bereits konkrete und nachweisbare Absicht in den Staatsdienst einzutreten bzw. innerhalb eines Jahres die Anwaltszulassung zu beantragen und damit dem Versorgungswerk beizutreten?

Das Formblatt liest sich vermutlich etwas furchteinflößender, als es letztlich ist, aber die kurze Frist zur Abgabe der Erklärung ließ mich doch etwas nachdenklich werden. Denn natürlich will man möglichst nichts falsch machen und ganz unbedarft Entscheidungen treffen, die eventuell doch ganz gravierende Auswirkungen für die entfernte Zukunft haben können. So ganz sicher bin ich mir logischerweise noch nicht, wo genau ich landen will und werde – immerhin hängt das ja nicht von meinem Wunsch allein ab… 😉 Aber nach einigen Anrufen bei entsprechenden Stellen, sind die beizulegenden bereits eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zu ernst zu nehmen. Mit Kreuzen, die belegen, dass zunächst keine der Möglichkeiten auszuschließen ist und kurzen Ausführungen dazu in der Begründung, kann diese Entscheidung um nicht ganz ein Jahr vertagt werden…

Außerdem stellte ich zeitnah noch einen Antrag zur Klausureinsicht und fragte an, ob die Akten zu diesem Zweck nach Darmstadt versandt werden könnten. Dieser Antrag muss übrigens schriftlich erfolgen, eine Mail reicht ihnen im JPA nicht aus. Wenige Tage später bekam ich dann eine Mail der Referendarsgeschäftsstelle in Darmstadt, dass ich mich zur Terminvereinbarung doch bitte melden möge – die Akten seien zur Offenlegung eingetroffen. Leider ist es in Hessen nicht erlaubt, die Anmerkungen in den Klausuren und das Schlussvotum zu kopieren, zu fotografieren oder dergleichen. Die Prüfungseinsicht erfolgt unter Aufsicht, allein Block und Stift darf mitgenommen werden, um das ein oder andere abzuschreiben. Allerdings ist die maximale Zeit zur Einsicht auf 5 Zeitstunden begrenzt. Es hat gereicht, um die eigene Klausurlösung nochmal zu überfliegen und die Vermerke der Prüfer zu lesen und ein paar wenige Notizen zu machen. Für den Fall eines neuen Versuchs, habe ich aber den ein oder anderen Tipp durch die Prüfungseinsicht erhalten.

Verbesserungsversuch?

Nach ausgiebigem Urlaub und einigen sehr entspannten jurafreien Tagen daheim, bin ich einerseits glücklich, alles überstanden zu haben und absolut motivationslos, weiter zu lernen – andererseits höre ich überall, dass man diese Chance nicht verstreichen lassen sollte und denke auch, dass eigentlich doch noch etwas mehr drin sein könnte… und quäle mich also jetzt mit der Frage, ob ich es nochmal wagen sollte…

 

Der Artikel wurde am 25. April 2015 von veröffentlicht. Melli war Referendarin in Hessen.