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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Nach dem Referendariat

Es muss nicht immer die Anwaltskarriere sein

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Finanzbeamter, Jurist in einem Unternehmen oder in einem Ministerium, Anwalt oder Richter – sie alle haben die gleiche Grundlage, das Jurastudium. „Dem Absolventen steht eine Vielzahl von Möglichkeiten offen“, so der Generalsekretär des Vereins Deutscher Juristentag Andreas Nadler. Denn der Großteil der Volljuristen sind zwar Anwälte, das muss aber nicht so sein. Wie wäre es mit dem Arbeiten in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Verbänden oder einer Richter- oder Staatsanwaltstätigkeit? Oder wäre vielleicht die Lehre und Forschung oder eine Steuerberatungskanzlei interessant? Aber auch die Branche Legal Tech birgt neue Herausforderungen.

Juristen mit zwei Vollbefriedigend steht die Welt praktisch offen.  Und diese sehr gute Leistungen im Studium wirken sich später auch auf das Gehalt aus. „Je besser die Noten, desto höher das Gehalt“, weiß Christoph Wittekindt, Leiter der Personalvermittlung Legal People Germany. Um die Chancen auf ein Spitzengehalt zu erhöhen, welches in großen Kanzleien für Berufsanfänger zwischen 75000 und 140000 Euro beträgt, ist ein Doktortitel sowie Fremdsprachenkenntnisse nur von Vorteil.

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Doch auch Absolventen mit geringeren Leistungen können über Wahlmöglichkeiten nicht klagen. „Verbände, Kammern, die Verwaltung des Deutschen Bundestags, das Auswärtige Amt, die BaFin, die GIZ oder das Bundeskartellamt, europäische oder internationale Organisationen haben immer Bedarf an jungen Juristen und können ein hervorragendes Karrieresprungbrett sein“, sagt Wittekindt.

Der Artikel wurde am 19. September 2017 von veröffentlicht.