Auf unseren Infoseiten zu den Voraussetzungen für die Einstellung als Richter auf Probe kann man sich darüber informieren, wie man das 2. Examen abgeschlossen haben muss, um überhaupt eine Chance zu haben, als Richter eingestellt zu werden. Diese Informationen haben wir für euch nun auf den neuesten Stand gebracht.
Interessante Informationen haben sich insbesondere für Brandenburg und das Saarland ergeben.
Keine Einstellungen in Brandenburg
Wie auf der Seite des Brandenburgischen OLG bekannt gegeben wird, werden “im richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg derzeit keine Einstellungen erfolgen”. Als Bewerber hat man also derzeit keine Chance, in Brandenburg in den richterlichen Dienst aufgenommen zu werden.
Ausschreibung von Stellen im Saarland
Ganz anders ist da die Situation im Saarland. Dort werden Richterstellen explizit ausgeschrieben. Und Ende letzten Jahres erschien im Amtsblatt die Ausschreibung, dass auch 2014 Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden sollen.
Die Voraussetzungen für eine Einstellung als Richter auf Probe – insbesondere hinsichtlich der Punktzahlen im 2. Examen – kannst Du auf unseren Infoseiten nachlesen!
Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:
DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN
Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.
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