Zu den Verwaltungsrechtsklausuren gibt es nur ein paar Infos
V1-Klausur:
Heute V-1 Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz
Entscheidung nach VG Hamburg
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE090000718&st=ent
V2-Klausur:
Anwaltsklausur und, wie sollte es anders sein, einstweiliger Rechtsschutz..
Mandant wollte gerne wissen, ob er als Besucher eines Ravefestivals in Düsseldorf gegen das von der Stadt für die Dauer der Veranstaltung erlassene Glasverbot in der Innenstadt vorgehen kann. Termin ist natürlich schon am kommenden Samstag. Mandant wohnt in Köln und die Verfügung wurde vom OB in der üblichen Weise vor Ort öffentlich bekanntgemacht. Außerdem wollte der Mandant gerne Wissen, ob der in der Hauptsache vorgehen kann/muss. Frist war anzugeben und Kostenproblem zu beachten, da Mandant Student ist. Zweckmäßigkeitserwägungen sollten dann vor dem anzufertigen Schriftsatz an Gericht bzw. Mandant, je nach Gutachtenergebnis auch noch gefertigt werden.