Heute gab es offenbar Zwangsvollstreckungsrecht. Die Hinweise im Jurawelt-Forum fallen allerdings kurz aus:
GmbH & Co KG hat Titel erwirkt gegen jetzige § 767-Klägerin, einmal aus Kommanditeinlagenpflicht und einmal auf Zahlung der Darlehensvaluta, dann nur Berufung gegen Kommanditeinlagenpflicht eingelegt – Berufung zurückgewiesen.
Zwischen den jeweiligen mV demontiert der GEschäftsführer Schritt für Schritt die KG bis der GEsellschaftszweck nicht mehr erreichbar ist und alle abspringen, auch der Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH, der als Einziger außer der Klägerin noch Geld eingebracht hat.
Klägerin erhebt die Einwendung der Kündigung gegen DArlehen und Einlageverpflichtung (sprich GEsellschaftsvertrag)
auch bei uns herausgabeantrag analog § 371 BGB