In der 2. Strafrechtsklausur (Anklageschrift war zu entwerfen) ging es um ein illegales Autorennen. Der Sachverhalt ist dabei offenbar diesem BGH-Urteil entnommen, so dass Themen der Klausur folgende waren:
Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten (Tatherrschaft; restriktiver Täterbegriff; Sorgfaltspflichtverletzung: Verstoß gegen Sondernormen; Schutzzweckzusammenhang; Vorhersehbarkeit bzw. Erkennbarkeit); rechtfertigende Wirkung einer Einwilligung bei gefährlichem Handeln im Straßenverkehr; Beihilfe zur Gefährdung des Straßenverkehrs (Vorsatz; Hilfeleisten).