Bei Juraexamen.com gab es folgenden Hinweis:
Anwaltsklausur einstweiliger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) auf Erteilung einer Genehmigung für Taxi-Unternehmen.
Bei Juraexamen.com gab es folgenden Hinweis:
Anwaltsklausur einstweiliger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) auf Erteilung einer Genehmigung für Taxi-Unternehmen.