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  Ausgabe 16/2024
Dienstag, der 16.04.2024
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Juni: 2. Zivilrechtsklausur

von

Hier die Zusammenfassung zur 2. Zivilrechtsklausur:

„Inhaltlich war es eine Anwaltsklausur (Beklagtensituation) und die Mandantin (GmbH) war einen Hersteller von Tiefkühlware, die den Vertrieb in einer Region nach Problemen mit der GmbH die den Vertrieb für sie eigentlich mal in der Region übernommen hatte nun selbst übernehmen wollte.

An sich lief das auch glatt, aber es gab eine von der Dritten beauftragte Werbeagentur (Klägerin), die einfach munter weiterwarb, ohne dass der Werbevertrag mit dieser explizit übernommen worden war. Statt dessen hatte sie gleich auch noch ohne je Geld gesehen zu haben eine Option in dem Vertrag auf weitere 5 Jahre ausgeübt (oder halt auch nicht). Nicht sehr realistisch, aber was solls.

Die Übernahmeerklärung war hinsichtlich des Werbeauftrages sehr auslegungsbedürftig und -fähig (gehören Werbemaßnahmen zum „Vertrieb“?), Holprigkeiten der Vertretungsmacht (Übernahmevertrag vom Vertriebsleiter in offener Stellvertretung ohne Prokura geschlossen) waren daneben noch eingewoben, man hätte auch sicherlich an 25 I, III HGB denken sollen.

Die Werbeagentur verklagt nun die Mandantin auf Zahlung und Feststellung, dass der Vertrag zwischen den Parteien besteht und auch noch bis 2012 weiterläuft und zu erfüllen ist. In der Zahlungsklage steckten Posten für Werbematerial, das vor mehr als 3 Jahren ausgeliefert wurde (Wink mit dem Verjährungspfahl). Daneben hatte die Werbeagentur schon gegen den übernommenen Dritt-Betrieb geklagt und in diesem Prozess der Mandantin den Streit verkündet, ohne dabei irgendwie auf § 73 ZPO geachtet zu haben. Des Weiteren hat sie gegen die Mandantin zunächst ein Mahnverfahren eingeleitet und die Klage nach Abgabe ans Streitgericht um jüngere Forderungen aus dem selben Sukzessivlieferungsvertrag erweitert.“

[Quelle: Jurawelt-Forum]

Der Artikel wurde am 4. Juni 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.