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  Ausgabe 20/2012                                        Freitag, der 18.05.2012
   
» Strafrechtsstation «

 

Referendariat in OWL (14) – Sitzungsvertretung Teil 2

Da man fast ausnahmslos jede Woche einmal Sitzungsdienst hat, kann ich von 2 weiteren Sitzungstagen berichten: Eigentlich heißt es im Volksmund alle guten Dinge sind 3. Meine 3. Sitzungsvertretung war aber bescheiden. Ursprünglich waren 8 Sachen zu verhandeln. Die erste Sache fiel bereits nach einem Tag weg, weil ich offensichtlich unzuständig war – ein Aktenirrläufer. Vom Ausfall der zweiten Sache erfuhr ich, als ich 3 Tage vorher den Richter anrief.    mehr…

Referendariat in OWL (13) – Sitzungsvertretung Teil 1

Am Anfang der StA-Station war ich – zugegebenermaßen – nervös, was die Frage der Sitzungsvertretung anging. Jeden Mittwoch kommt der Sitzungsplan per Email und zunächst hoffte ich inständig (1) nicht drauf zustehen und (2) nur am AG in der Stammdienststelle, nicht in einem weit entfernten AG, draufzustehen. In der 3. Woche der StA-Station war ich noch nicht dran (andere Kollegen schon) und in der 4. + 5. Woche war es dann soweit. Zum Glück am Ort der Stammdienststelle und nicht im entlegensten Mini-Amtsgericht.    mehr…

Referendariat in OWL (12) – Strafrecht I AG

Die Strafrechtsstation ist bei Referendaren geliebt und gefürchtet zu gleich: Denn im Unterschied zu der Tätigkeit im Zivilgericht und in der Verwaltungsstation ist man nicht bloß vorgebildeter Zuschauer eines Rechtsstreits. Man ist als Sitzungsvertreter der StA plötzlich ein wichtiger Teil der Hauptverhandlung , an dem z.B. bei Einstellungen (§§ 153 ff. StPO) kein Weg vorbei geht. Man dürfte nun meinen, dass die Einführungs-AG auf die Sitzung gut vorbereitet. Schließlich steht man in traditionell schwarzer Robe  im Blickpunkt der (Gerichts-)Öffentlichkeit.    mehr…

Referendariat in OWL (11) – Mentalitätswechsel

Die Zivilstation ist nichts gegenüber der Strafstation. Das merkt man schon deutlich nach 2 Wochen (!!!). Zivilstation scheint mir Referendariat “light” zu sein. Die Zivil-AGs I + II waren recht locker; die Stoffvermittlung erfolgte deutlich ohne Stress. Der Anders/Gehle wurde im gemächlichen Trott in den 5 Monaten besprochen. Es blieb viel Zeit für das Vorbereiten von Vorträgen, eine 30 minütige Frühstückspause und fast immer waren wir schon vor 1 wieder auf dem Weg nach Hause. Daran konnte man sich gewöhnen.

Der Einführungslehrgang für die Tätigkeit bei der StA war das genaue Gegenteil. Innerhalb von 5 Unterrichtstagen (zum Glück über 2 Wochen) wurde viel Formalkram “durchgeprügelt”.    mehr…

Vorauflage des Meyer-Goßner im Shop erhältlich!

Diesen Monat ist die Neuauflage des StPO-Kommentars erschienen. Im juristenkoffer.de – Shop verkaufen wir daher nun die Vorauflage des Meyer-Goßner, die für die Referendarausbildung bei Gericht und die Klausuren in der Strafrechts- und Anwaltsstation vollkommen ausreichend ist.

Darüber hinaus findest Du in unserem Shop natürlich auch die Vorauflagen der anderen Kommentare wie zum Beispiel Palandt, Thomas/Putzo und Fischer!

“Worst Case” in der Sitzungsvertretung

Gefunden bei RAin Braun:

“Wenn ich mal unzufrieden bin und denke, dass ich besser, böser, bedeutender und brillanter hätte plädieren können, dann denke ich an eine Bekannte, der im Gerichtssaal einmal folgendes passierte:

Referendariat, Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft. Alles ist furchtbar aufregend und der Magen spielt verrückt. Nach Verlesung der Anklageschrift plötzliche starke Übelkeit, Erbrechen in den Papierkorb.”

Da hilft es nur, eine Schippe mitzunehmen und noch im Gerichtssaal ein ausreichend großes Loch zu buddeln :-)

Vorauflagen für die Strafrechtsstation

In unserem Shop findest Du die Vorauflagen der wichtigsten Kommentare, die für die Referendarausbildung bei Gericht vollkommen ausreichen. Bekanntermaßen sind ja die Übungsklausuren in den Stationen entweder alt oder ganz alt! Aktuelle Sachverhalte gibts dann erst im Examen.

Zurzeit bieten wir im Shop beispielsweise noch ein paar Exemplare des Fischer und des Meyer-Goßner an – passend für die Übungsklausuren in der Strafrechtsstation bzw. Fortgeschrittenen-AG!

Sitzungsvertretung mit Schulklasse!

Als ob die ersten Auftritte als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht bereits aufregend genug wären, schreibt Murphys Gesetz vor, dass regelmäßig eine Schulklasse im Saal sitzt und sich mal “so einen richtigen Staatsanwalt” anschauen möchte. Nicht unbedingt förderlich für die sowieso schon vorhandene Nervosität eines Referendars – wie ja auch bereits Ela in ihrem RefBlog-Bericht ausgeführt hat!

Über eine solche Verhandlung eines Referendars als Sitzungsvertreter mit Schulklasse berichtet nun auch RAin Rueber in ihrem Blog. Der Auftritt begann schon mal mit einer Verspätung des Referendars zur Verhandlung – das muss man sich erst einmal trauen! Das Plädoyer verlief dann offenbar etwas holprig. Nach der Verhandlung berichtete nämlich die Referendarin der Rechtsanwältin, die ebenfalls im Publikum saß, über folgenden Dialog zweier Schüler:

S 1: “Ist das der Staatsanwalt?”
S 2: “Ja, glaub schon, der hat ja auch die Anklage vorgelesen.”
S 1: “Und warum stottert der sich dann so einen zurecht?”
S 2: “Weiß nicht. Ist aber echt uncool.”

Damit ist dann bei dem Referendar als Sitzungsvertreter wohl genau die Situation eingetreten, vor der man am meisten Angst hat! Ich möchte Euch aber trotz dieser Geschichte beruhigen: Wenn man sich einigermaßen auf die anstehenden Verhandlungen vorbereitet hat, dann muss man sich eigentlich keine Sorgen machen. Der Richter lässt einem ausreichend Zeit, wenn man bei einem etwas komplizierteren Fall (zB nach einer längeren Beweisaufnahme) sein Plädoyer stichpunktartig vorbereiten möchte. Und auch bei der Formulierung der Anträge gibt es im Zweifel entsprechende Hinweise. Schließlich weiß man zum Glück nicht, was das Publikum von dem eigenen Auftritt als Staatsanwalt hält – es sei denn, es wird anschließend in irgendeinem Blog veröffentlicht… ;-)

Mit der Sitzungsvertretung in die Boulevardpresse

Allein die Tatsache, dass schon nach 5-monatigem Referendariat die erste Sitzungsvertretung des Staatsanwalts vor der Tür steht, versetzt sicherlich eine Vielzahl von Referendaren in Unruhe und Aufregung.

Dies allein nicht genug – immer wieder liest man auch in der lokalen Presse über pressetaugliche Verhandlungen und wenn nun gerade mal ein Referendar für die Staatsanwaltschaft auftritt, wird dieser in der Berichterstattung natürlich nicht ausgespart:

In Freiburg wurde der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verhandelt, dem Autor des Artikels hierüber ist der Referendar zumindest aufgefallen: “Die Staatsanwaltschaft schickte als Sitzungsvertretung einen Rechtsreferendar, der sich mit Fragen zurückhielt.”

Auf den Seiten der Südwest Presse findet sich ein Artikel über einen Prozess vor dem Münsinger Amtsgericht, hier ging es um die Eskalationen rund um verlorene Automatenspiele. Der Rechtsreferendar, der hier die Sitzungsvertretung übernahm, wurde sogar namentlich erwähnt:  “So lautete der Vorwurf in der von Rechtsreferendar Andreas Dörr verlesenen Anklageschrift…” und sogar in einem weiteren Artikel ist von diesem Rechtsreferendaren zu lesen: “Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendar Alexander Dörr, sah den in der Anklage erhobenen Vorwurf der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach der Beweisaufnahme als bestätigt…”

Wir schlussfolgern also, dass man am AG Münsingen sehr oft mit der Sitzungsvertretung betraut wird und die örtliche Presse Schwierigkeiten mit Vornamen hat (Andreas-Alexander!??!)! :-)

Aufregende Sitzungsvertretung!

Als ob der erste offizielle Auftritt vor Gericht als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht aufregend genug wäre:

“Hilfe!!! Sitzungsvertretung gegen Neonazi-Anwalt”

So der Titel eines Beitrags im Forum von Juraexamen.com. Da hatte ich doch lieber Delikte mit Trunkenheit am Steuer und Ladendiebstähle! Scheint aber bei der Kollegin alles gut gelaufen zu sein, zumindest hat sie nichts Negatives berichtet.

Heiße Ware von kreativen Zellen (-insassen)

Viel Kreativität haben die Hamburger Justizbehörden bewiesen. Hier gibt es ein Projekt namens “Santa Fu”, in dessen Rahmen von Gefangenen produzierte Waren verkauft werden.

heisse ware

Dies allein ist nichts neues, was besonders ist, sind die einzelnen Waren, die angeboten werden. Ironie scheint bei der Auswahl der Produkte eine herausragende Rolle spielen: Beginnend beim Spiel “Alaarm” ein wildes Ausbrecherspiel, welches von den Gefangenen selbst entwickelt wurde, über das Memory “Tattoo”, wobei die Motive originale Tattoos von Gefangenen sind bis hin zum Pflegeset “Bleib Sauber”, eine Herrenpflegeserie gibt es hier alles, was einem gefangenen Gehirn so entspringen könnte.

Besonders hervorheben möchte ich noch, dass Teile der Gelder, die mit dem Verkauf eingenommen werden, die Opferhilfsorganisation “Weißer Ring” unterstützen. Also alles in allem ein unterstützenswertes Projekt – positiv für den Vollzug, Opferhilfe und wirklich schöne Produkte. Hier könnt Ihr Euch das umfangreiche Sortiment von “Santa Fu” ansehen.

Neuauflage Meyer-Goßner erschienen

Inzwischen ist die 52. Auflage des StPO-Kommentars Meyer-Goßner erschienen. Das Besondere an dieser Neuauflage ist, dass zusätzlich zum Kommentar noch ein Ergänzungsheft erschienen ist, in dem der Gesetzentwurf zur Verständigung im Strafprozess behandelt wird.

Die Vorauflage des Meyer-Goßner, die gut für die Referendarausbildung am Gericht und für die Examensvorbereitung geeignet ist, verkaufen wir ab sofort bei uns im Shop.

Erste Sitzungsvertretung!

Nachdem die meisten meiner AG-Kollegen bereits kurz nach Ende des Einführungslehrgangs der Strafrechtsstation ihren ersten Auftritt vor Gericht als Staatsanwalt hatten, war nun ich letzte Woche als eine der letzten unserer AG dran!

Einen Tag vor dem Sitzungstag bin ich zunächst einmal zu der Verwaltung gegangen, um mir eine passende Robe zu sichern. Offenbar sind diese immer recht schnell vergriffen oder manche Größen gar nicht vorhanden, da die entsprechenden Roben gerade in der Reinigung sind. Ich hatte aber Glück und habe eine passende Robe ergattert. Ist glaube ich schon mal ganz wichtig gut auszusehen, wenn man schon rechtlich nicht die größte Ahnung von der Strafprozessordnung hat :-) Anschließend habe ich mir dann die Akten im Büro des Strafrichters eingesehen, da in den Handakten der Staatsanwaltschaft in der Regel nur die Anklageschrift sowie der BZR-Auszug drin sind. Ich empfehle es auf jeden Fall jedem – egal wie einfach der Fall erscheint -, einen Blick in die Akten zu werfen und sich das Wesentliche rauszuschreiben!

Am nächsten Tag ging es dann früh morgens zum Verhandlungssaal. Nach einer kleinen Foto-Session mit Robe (dieser Moment muss ja festgehalten werden!) stieg die eh schon vorhandene Nervosität, als den Saal eine komplette Schulklasse betrat, die sich die Strafverhandlungen an diesem Tag anschauen wollte! Das war ja klar, dass die sich genau meinen Verhandlungstag und meinen Sitzungssaal aussuchen.

Inhaltlich waren die Verfahren alle nicht allzu schwierig. Es ging um viele Trunkenheitsfahrten, einen Ladendiebstahl und eine BTM-Sache. Alle Sachverhalte waren unstreitig und ohne Überraschungen – noch nicht einmal Zeugen, die spontan im Zuschauerraum aufspringen so wie bei Barbara Salesch ;-)  Meine Plädoyers sind dann auch allesamt gelungen, die zu beantragenden Geldstrafen hatte ich vorab sowieso mit meinem Staatsanwalt detailliert besprochen, allerdings ist dann der Strafrichter bei allen Verfahren unterhalb der von mir beantragten Strafen geblieben. Froh war ich nur, dass nicht etwas Unvorhergesehenes passierte und ich nicht zu meinem Staatsanwalt während der Verhandlung musste, um mir beispielsweise eine Einstellung absegnen zu lassen.

Wie so oft, war die Sitzungsvertretung dann doch unspektakulärer als vorab gedacht. Mal sehen, wann ich das nächste Mal ran muss und welche Verfahren dann auf mich warten. Ich werde berichten!

Beginn der Strafrechtsstation

Seit Anfang dieses Monats bin ich nun schon in der zweiten Station meines Referendariats – die Zeit rennt! Und bislang macht mir auch diese Station Spaß, auch wenn ich mich mit den Feinheiten der StPO noch nie so intensiv beschäftigt hatte, wie wir es jetzt machen. Denn zum ersten Examen habe ich, was das Strafprozessrecht angeht, vollkommen auf Lücke gelernt.

Schon jetzt steht fest, dass auch die Strafrechtsstation sehr interessant werden wird: Nicht nur, dass inzwischen manche meiner Kollegen für den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft eingeteilt sind (ich selbst habe noch keinen Termin zugeteilt bekommen und bin froh, nicht als Erste ran zu müssen :-) ). Unser AG-Leiter hat uns schon angekündigt, dass wir – wenn wir wollen – an einer Obdultion teilnehmen können, wir die Gelegenheit bekommen, eine Polizeifahrt mitzumachen und schließlich noch die JVA besuchen werden. Und das alles in nur 3 Monaten!

Schließlich gibt es ja noch die Möglichkeit, einen “Trinktest” zu machen, den wir aber dann wohl selbst organisieren müssen. In jedem Fall werde ich hier im RefBlog über alles berichten!

Unschöne Sitzungsvertretung

Bei jurablogs.com ist heute ein Beitrag von Rechtsanwalt Hoenig aus Berlin Top-Meldung mit dem Titel “Die verheizte Referendarin”. Darin beschreibt er einen Fall, bei dem eine Referendarin als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft eingesetzt wurde, aber es offensichtlich angebracht gewesen wäre, einen ”richtigen” Staatsanwalt mit der Sache zu betrauen:

[...] Ich verteidige einen der beiden 18jährigen. Das Landgericht bestellt mich – nach einer Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß des Amtsgericht – dem Angeklagten zum Pflichtverteidiger, wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Und weil der Geschädigte (der betrunkene Erwachsene) anwaltlich vertreten ist und sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hat. Ein Adhäsionsantrag, mit dem Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert werden soll, ist zu erwarten.

Zum Termin werden die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern geladen, der Nebenkläger und seinen Vertreter sowie weitere neun Zeugen. Und zwei Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Ein anwaltlicher Beistand für einen Zeugen war angekündigt.

Nicht ganz einfach also, die prozessuale Situation. Und was macht die Staatsanwaltschaft? In Kenntnis dieser Lage schickt sie als Vertreterin der Anklage eine Rechtsreferendarin. Das blanke Entsetzen stand nicht nur ihr auf dem Gesicht. [...]

Referendaren, die demnächst in die Strafrechtsstation starten und bald als Sitzungsvertreter eingesetzt werden, sei gesagt, dass die Zuteilung eines solchen Verfahrens absolut unüblich ist. Man muss sich also sicherlich keine Sorgen machen, selbst in eine solche Situation zu geraten. In der Regel handelt es sich bei den Fällen, die Referendaren anvertraut werden, um relativ einfache BTM-Sachen, um Trunkenheitsfahrten und um Diebstähle, bei denen dann eventuell zwei, drei Zeugen geladen sind. Der Umstand, der das Ganze für manche zumindest zu Anfang schwierig machen lässt, ist nicht juristischer Art, sondern tatsächlicher Natur, nämlich wenn eine komplette Schulklasse als gespannte Zuhörer hinten im Saal sitzt!

Eine sehr gute Idee von RA Hoenig ist der Antrag, der in dem Fall oben eigentlich so gestellt werden müsste:

“Die Kosten und die Auslagen des Verhandlungstages am 23.4.09 werden dem Ausbilder der Sitzungsvertreterin auferlegt.” Verdient hätte er es.

 

 

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