In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs – BGH, Urteil vom 5.August 2015 – 1 StR 328/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
1. Sachverhalt (gekürzt und vereinfacht)
A und B treffen sich mit weiteren Personen in der Wohnung des A, um diverse Drogen zu konsumieren. Nach einiger Zeit stellt A auch eine Flasche gefüllt mit dem Industriereiniger GBL (Gammabutyrolacton) zur Verfügung. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Mittel nur verdünnt eingenommen werden darf, und trinkt selbst zwei bis drei Milliliter verdünnt mit einem halben Liter Wasser. »»»