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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

Alle Artikel der Kategorie "Strafrechtsstation"
Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?
von

Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Pfennig, der als Werbungskosten angesetzt werden kann.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem Nord- und Mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

JVA-Besuch während der Strafrechtsstation
von

Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.

Dieser eintäge Aufenthalt wird von dem jeweiligen Ausbildungsgericht organisiert, man muss sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen und los geht´s!  »»» 

von PKF Fasselt Partnerschaft mbB
PKF Fasselt ist eine der führenden mittel­ständischen Prüfungs- und Beratungs­gesellschaften in Deutsch­land und Teil des internationalen PKF-Netzwerkes. An unseren 17 Stand­orten beschäftigen wir mehr als 750 Mitarbeiter:innen in den Bereichen Wirtschafts­prüfung, Steuer­beratung, betriebs­wirt­schaft­liche Beratung, Corporate Finance, IT-Consulting und Rechtsberatung. Unsere Mandanten sind nationale und internationale Unternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine, denen wir alles bieten, was man von einer ganzheit­lichen, qualitativ hochwertigen Betreuung erwarten darf. Juristische:r Enthusiast:in? Bei uns zählt die Leidenschaft für Recht und Steuern! Wir haben eine klare Vision: Unsere Mandanten mit erstklassiger rechtlicher Beratung zu unterstützen und gleichzeitig einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich jede:r wohlfühlt. Wir zählen nicht nur auf dein Fachwissen, sondern auch auf deine Persönlichkeit!
Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung

Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann.  »»» 

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“.  »»» 

Polizeifahrt während der Strafrechtsstation
von

Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen!  »»» 

Obduktion in der Strafrechtsstation
von

Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.

Wie auch die anderen Highlights der Strafrechtsstation ist die Teilnahme an der Obduktion natürlich freiwillig und keine Pflichtveranstaltung. Zu Beginn der Station wird meist durch den AG-Leiter abgefragt, wer Interesse hat.  »»» 

Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?  »»» 

Klage gegen ein Stationszeugnis
von

Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (vgl. § 54 Abs. 3 JAPO). Gegen eben so ein Zeugnis der Strafrechtsstation hat ein Rechtsreferendar aus Bayern Klage erhoben. Im April 2016 begann er sein Rechtsreferendariat. Der Referendar absolvierte im Zeitraum von September bis November 2016 seine Station bei der Staatsanwaltschaft München I.  »»» 

Ich geh mal eben telefonieren…

Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.  »»»