“Staatsanwaltsazubis”…
… ist doch irgendwie ein schöner Begriff für Rechtsreferendare bei der Staatsanwaltschaft und insbesondere für Referendare als Sitzungsvertreter in den Verhandlungen vor Gericht!
Über solche Staatsanwaltsazubis berichtet Rechtsanwalt Thomas Wings in seinem Bog. Und einer der schlechtesten Referendare auf der Bank des Staatsanwalts, die RA Wings erlebt hat, war… er selbst – so seine selbstkritische Einschätzung! mehr…

Viele Referendare haben vor der ersten Sitzungsvertretung bei der Staatsanwaltschaft einen klitzekleinen Anfall von Nervosität, bei dem ein oder anderen stehen Schweißperlen auf der Stirn und eventuell schläft man nicht ganz so gut in der Nacht vor dem großen Auftritt. Und zu allem Überfluss kann es dann sogar passieren, dass man namentlich in der örtlichen Presse erwähnt wird. Und das passiert gar nicht so selten, wie folgende Beispiele aus der letzten Woche verdeutlichen.
In nahezu allen Bundesländern muss man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten. Nur in Ausnahmefällen ist die zweite Strafrechtsklausur im Examen keine Aufgabe aus dem Revisionsrecht, sondern ein strafrechtliches Urteil.
Der Krawattenstreit ist neu entbrannt! Wie schon
Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen “Trinktest” zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen!
Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?
Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.
Dass die Mitwirkung als Rechtsreferendar an einem Fall während der Strafrechtsstation dazu führen kann, dass die Verteidigung einen 
And the Oscar goes to … Nomos: Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst!
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Oft hört man die Empfehlung, ein Rep im Referendariat lohne sich eigentlich nur, wenn die AG schlecht sei. Nur wann ist eine AG schlecht? Um einen Vergleich zu ermöglichen, schildere ich mal die Inhalte aus meiner Strafrechts-AG:
Vorgestern war mein letzter Sitzungsdienst. Auf der einen Seite bin ich erleichtert, nicht mehr eingesetzt zu werden. Denn die Sitzungsvorbereitung benötigt schon Einiges an Zeit. Auf der anderen Seite muss ich aber einräumen, dass mir die Rolle als Staatsanwalt gefallen hat. Immerhin ging ohne den Referendar in der Hauptverhandlung nichts, was Einstellungen, Strafbefehl bei Ausbleiben des Angeklagten etc. anging.
Mit
Da man fast ausnahmslos jede Woche einmal Sitzungsdienst hat, kann ich von 2 weiteren Sitzungstagen berichten: Eigentlich heißt es im Volksmund alle guten Dinge sind 3. Meine 3. Sitzungsvertretung war aber bescheiden. Ursprünglich waren 8 Sachen zu verhandeln. Die erste Sache fiel bereits nach einem Tag weg, weil ich offensichtlich unzuständig war – ein Aktenirrläufer. Vom Ausfall der zweiten Sache erfuhr ich, als ich 3 Tage vorher den Richter anrief.