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  Ausgabe 20/2012                                        Freitag, der 18.05.2012
   
» Staatsexamen – Mündliche Prüfung «

 

Referendariat in OWL (50) – Mündliche Abschlussprüfung

Es ist endlich so weit. Nächste Woche habe ich meine  mündliche Prüfung im Justizministerium Düsseldorf mit einem Aktenvortrag im Zivilrecht – juhu, kein Arbeitsrecht. Die Ladung kam im normalen Brief ca. 3 Wochen vorm Termin. Wie bei der Klausurenladung muss man ein Emfpangsbekenntnis unterschreiben und zurücksenden. Anschließend habe ich für 60 Euro (Pfand) die Protokolle beim Personalrat der Referendare in Düsseldorf bezogen.    mehr…

Keine unzulässige Beeinflussung durch Anruf beim Prüfer

Beck aktuell weist auf ein weiteres interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen hin:  Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam.    mehr…

Referendariat in OWL (49) – Besuch einer mündlichen Prüfung

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung an bietet es das LJPA an, die mündliche Prüfung anderer Kandidaten anzuschauen und so einen Eindruck vom Ablauf zu erlangen. Dazu reicht es, eine Email an das LJPA zu senden. Die Zulassung zum gewünschten Termin erfolgt dann auch schnell.

Vergangenen Donnerstag war ich dann im Justizministerium, in dem die mündliche Prüfung stattfand.    mehr…

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

Wie wir bereits letzte Woche auf Facebook berichteten, hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.    mehr…

Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen

Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt, dann kommt endlich der “langersehnte” Brief vom LJPA, worin die Ergebnisse benannt sind und die Prüfer der mündlichen Prüfung bekannt gegeben werden (so zumindest in NRW).    mehr…

Der Ablauf einer mündlichen Prüfung in NRW

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gehört nicht nur, dass man sich die Protokolle zu den Prüfern besorgt und durcharbeitet sowie den Prüfungsstoff nochmals wiederholt. Man sollte sich auch mit dem “Drumherum” beschäftigen und sich darüber informieren, wie genau der Tag der mündlichen Prüfung ablaufen wird.

Ein ehemaliger Referendar aus NRW  hat den Tag der Prüfung ausführlich beschrieben.     mehr…

Verbesserungsversuch in Mecklenburg-Vorpommern

Wir wurden von einem Referendar aus Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Neuerungen aufmerksam gemacht (vielen Dank dafür!): Zum einen war MV bislang das einzige Bundesland, in dem die Referendare nach bestandenem Examen nicht die Möglichkeit hatten, ihr Examensergebnis zu verbessern. Dies hat sich seit April 2011 geändert! Zum anderen werden die Referendare jetzt in der Ladung zur mündlichen Prüfung darüber informiert, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird.    mehr…

Fundstellen für Aktenvorträge in Zeitschriften

Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sind alle Referendare natürlich auf der Suche nach Aktenvorträgen. Die Vorträge sollten dabei auch nicht allzu alt sein, da man anderenfalls mit der Musterlösung nichts mehr anfangen kann, sollten sich gerade die relevanten Normen geändert haben.

Aktuelle Aktenvorträge gibt es aber nicht unbedingt nur im Netz, sondern insbesondere auch in den letzten Ausgaben der Ausbildungszeitschriften.    mehr…

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

“Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird” – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:    mehr…

Neues Prüfungsgebiet im Anmarsch: Piratenrecht!

Nach schätzungsweise 400 Jahren ist es wieder so weit: In Deutschland findet ein Piratenprozess statt. Und da angeblich insbesondere die mündlichen Prüfer aktuelle Geschehnisse im Fokus haben sollte vielleicht noch mal kurz ein Blick in die entscheidenden Tatbestände geworfen werden.

An den zugrundeliegenden Sachverhalt erinnert man sich noch dunkel: Zehn somalische Piraten hatten vor ein paar Monaten den Hamburger Containerfrachter “Taipan” im Indischen Ozean überfallen, wurden dann aber von einem niederländischen Spezialkommando gestellt und werden in Kürze nach Deutschland ausgeliefert. Angeklagt wird wegen Menschenraubs und gefährlichen Eingriffs in den Seeverkehr. Zumindest den 2. Straftatbestand hat vermutlich noch nie ein Referendar bewusst zur Kenntnis genommen. Und nur ein falsches Kreuzchen auf dem Aktendeckel und schon haben wir in ein bis zwei Jahren auch eine Klausur zu dem Thema…

Wenn dann die Prüfung geschafft ist, fährt man mit verklärtem Blick auf die Insel Rügen und guckt sich das Theaterspektakel um Klaus Störtebecker an. Ich kann´s wirklich empfehlen!!! :-)

Erfahrungsbericht über die mündliche Prüfung

Auch wenn man sich ja schon im Rahmen des ersten Examens auf eine mündliche Prüfung vorbereiten musste (und im Nachhinein festgestellt hat, dass sich die Lernerei bis auf das Durchlesen der Protokolle nicht wirklich gelohnt hat, sondern etwas ganz anderes drangekommen ist), steht man dann beim zweiten Examen erneut vor demselben Problem. Wie viel soll man jetzt noch lernen? Und soll man den Schwerpunkt auf das materielle Recht oder das Prozessrecht legen?

Im Forum von Juraexamen.com haben wir einen Erfahrungsbericht gefunden. Das Fazit dieses Kandidaten, der gerade seine mündliche Prüfung hinter sich gebracht hat, ist jedenfalls eindeutig:

Ähm.. wie soll ich es sagen… Ich ärgere mich immernoch darüber. Meine Vorbereitung (viel Prozessrecht, die alten Karteikarten für’s Materielle) war völlig sinnfrei. Man sollte die Zeit besser mit den Urlaub fahren oder so nutzen. Meine Prüfungskomission war komplett vornotenorientiert. Das traf auch bei den Prüfern vieler meiner AG Mitstreiter zu. In Ö-Recht wurde schön Staatsorga und Grundrechte geprüft. Das ist vielen meiner AG Kollegen bei anderen Kommissionen auch passiert.
In Zivilrecht wurde gar kein Prozessrecht gefragt. Bsp einer Frage die mich traf: “Warum wurde das Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb in den Schutzbereich des §823 I aufgenommen?” Keine Ahnung, habe was von Grundrechten und Schadensersatz erzählt. Das war offensichtlich falsch. Ich kenne die Antwort immernoch nicht. Was ich damit sagen möchte: Die Wahrscheinlichkeit, dass Du irgendwelche Vögel bekommst die komische Fragen stellen ist sehr hoch. Darauf kann man sich nicht vorbereiten. Man sollte sich vorher seelisch darauf vorbereiten, es mit Humor zu nehmen. Auch dieser (scheiß) Tag geht rum.
Ich hatte den Eindruck, dass es als letzte Gelegenheit genutzt wurde, einem nochmal ein Tritt vor’s Schienbein zu verpassen. Deshalb… sieh es locker und mach Dir keine großen Gedanken. Hingehen und sich darauf freuen, dass man wieder nach Hause geht.
Mal vorher einen Aktenvortrag üben halte ich für sinnvoll. Das war es dann leider auch schon….

Vorgespräch mit dem Prüfungsvorsitzenden

petronella hat inzwischen auch ihre mündliche Prüfung bestanden. Dazu erst einmal herzlichen Glückwunsch! Die mündliche Prüfung beginnt ja regelmäßig mit einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission. So lernt man sich kennen, die Nervosität wird etwas abgebaut und meist wird auch darüber gesprochen, welches Endergebnis noch im Bereich des Möglichen ist.

Interessant ist jedenfalls, was petronella in ihrem Blog zu dem Vorgespräch geschrieben hat. Da zeigt sich, dass selbst bei diesem Teil des Examens von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen. So läuft das in Berlin folgendermaßen ab:

In Berlin bekommt man mit der Ladung die Namen und Telefonnummern der Mitprüflinge. Dann heißt es erstmal rumtelefonieren, weil die Protokolle nur einmal pro Prüfungsgruppe rausgegeben werden. Das Gespräch mit dem Vorsitzenden findet mindestens einen Tag vor der Prüfung als Gruppentermin statt. Mit den anderen Prüfern kann man je nach Gusto auch Termine machen. Allerdings gibt es eigentlich nur Gruppentermine, da sonst irgendwer sich benachteiligt fühlen könnte. Und dann kann man total unvoreingenommen in die Prüfung gehen… Oder so :-)

In NRW ist das dagegen ganz anders: Da erhält man mit der Ladung nur die Namen der Prüfungskommission, nicht aber die der Mitprüflinge. Dann besorgt sich jeder die Protokolle. Die Kosten teilen kann man nur dann, wenn man zufällig jemanden kennt, der in der selben Prüfungsgruppe sitzt.

Das Vorgespräch mit dem Vorsitzenden findet in NRW am Tag der mündlichen Prüfung als erstes am Morgen statt. Jeder der 5-6 Prüflinge geht kurz in den Raum und lernt den Vorsitzenden kennen (die anderen beiden kommen dann erst später dazu). Anschließend erhält man den Aktenvortrag und bereitet diesen vor. Das Vorgespräch für den Tag vor der eigentlichen Mündlichen anzusetzen, dürfte in NRW allein deshalb nicht möglich sein, weil alle NRW´ler – egal an welchem Gericht sie ausgebildet wurden – in Düsseldorf die Prüfung haben. Die Anreisewege sind da zum Teil schon recht weit.

Wie ist das denn in anderen Bundesländern? Gibt es noch andere Länder, in denen es ähnlich abläuft wie in Berlin, oder ist der NRW-Ablauf Standard?! Vielleicht weiß ja jemand etwas darüber…

Neugestaltung des Aktenvortrags in Hessen

Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten.

Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt. Interessant ist aber die Begründung im Gesetzentwurf der Landesregierung, warum es einer Neugestaltung des Aktenvortrags bedarf:

Zurzeit ist im mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung ein an drei Werktagen vorzubereitender Aktenvortrag zu halten. Den Vorträgen liegen Originalakten zugrunde, die mehrfach Verwendung finden.  In jüngster Zeit ergaben sich Hinweise darauf, dass von Repetitorien gezielt Informationen über die in Hessen ausgegebenen Aktenvorträge gesammelt werden. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Repetitorien Datensammlungen über Aktenvorträge angelegt werden, wodurch die Chancengleichheit im Examen beeinträchtigt sein könnte. 

Die frühere Organisation des Aktenvortrags hatte darüber hinaus den Nachteil, dass mündliche Prüfungen nur an 2 Tagen die Woche durchgeführt wurden, da die Vorbereitungszeit immer nur Mo-Mi (mit mündlicher Prüfung am Do) bzw. Di-Do (mit mündlicher Prüfung am Fr) sein konnte. Jetzt ist auch in Hessen der Aktenvortrag in den Tag der mündlichen Prüfung integriert.

Ablaufplan

Der zeitliche Ablauf  bei 5 Prüflingen kann der Tabelle entnommen werden.

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung…

Nein, ich glaube nicht, dass ich nochmals ins Schriftliche muss! :-) Auch wenn man natürlich nie genau einschätzen kann, was letztlich raus kommt und ob man bestanden hat, bin ich alles in allem ganz zufrieden mit den Klausuren. Wenn ich dann doch durchfalle und nicht zur Mündlichen geladen werde, stellt sich für mich das ganz große Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich für den nächsten Versuch besser vorbereiten sollte.

Nach den Klausuren war natürlich erst einmal Feiern angesagt. Und wie so oft, wenn der Stress abfällt, habe ich mir anschließend eine (kleine) Erkältung eingefangen und auskuriert. Urlaub gab es dann auch noch für 2 Wochen. Aber wie so viele Juristen habe ich nach gut zwei Wochen Abschalten schon ein schlechtes Gewissen bekommen und bin gestern wieder mit dem Lernen angefangen.

Zwar zeigt die Erfahrung aus dem ersten Examen, dass man sich auf eine mündliche Prüfung eh nicht wirklich vorbereiten kann. Es kommt halt viel auf die Prüfer und die Tagesform an, so dass die eigentliche Vorbereitung erst nach Erhalt der Prüfer-Protokolle beginnt. Aber zum einen möchte ich nicht aus dem Lernrhythmus kommen und zum anderen kann man sich ja wenigstens auf den Aktenvortrag schon jetzt vorbereiten. Ich habe mich jedenfalls mit einem Freund zusammengeschlossen. Wir wollen uns dann zunächst zwei Mal die Woche treffen und Aktenvorträge üben bzw. vor dem anderen halten. Ob wir die Frequenz dann zum Mündlichen hin noch steigern werden, müssen wir mal sehen.

In jedem Fall gilt, dass nach der Prüfung vor der Prüfung ist! Da hat man noch nicht mal Gewissheit, ob und wie das Schriftliche geklappt hat, und bereitet sich schon auf die Mündliche vor. Aber auf jeden Fall werde ich es in den nächsten Wochen bis zur Bekanntgabe der Klausurergebnisse eher locker angehen lassen und sicherlich wieder öfter dazu kommen, Artikel im RefBlog zu schreiben.

Tipp für die Mündliche: Verständigungen im Strafverfahren

Wer in der nächsten Zeit seine mündliche Prüfung hat, sollte sich unbedingt mit dem Thema “Deal im Strafprozess” beschäftigen. Zwar war die Möglichkeit der Verständigung im Strafverfahren ja auch bereits in den letzten Wochen in allen (Fach-)Zeitungen ein großes Thema. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 04.08.2009 ist der Deal aber auch der zentrale Gegenstand der aktuellen Ausgabe der NJW 36/2009. Und dass sich Prüfer gerne von Aufsätzen und Beiträgen der großen Zeitschriften inspirieren lassen, was sie in der mündlichen Prüfung thematisieren könnten, ist hinlänglich bekannt!

In der NJW finden sich gleich drei Beiträge, die sich mit den neuen Vorschriften der Strafprozessordnung beschäftigen: Im Editorial geht Prof. Dr. Schünemann mit der Neuregelung hart ins Gericht …

Dass das Verständigungsgesetz mit wenigen Paragrafen die Vefahrensbalance der StPO zu Makulatur stempelt, ist ein “Wetterzeichen vom Untergang der deutschen Rechtskultur” [...], deren Bewahrung jetzt nur noch in den Händen des BVerfG liegt.

… in einem Interview äußert sich Prof. Dr. Meyer-Goßner zum Deal im Strafprozess …

Die Regelung ist in der Tat in einer befremdlichen Eile getroffen worden. [...] Dass dabei eine wenig durchdachte Regelung herausgekommen ist, verwundert daher nicht.

… und schließlich setzen sich Jahn/Müller in einem Aufsatz mit den einzelnen neu eingefügten Paragraphen ausführlich auseinander …

Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Also auf in die Gerichtsbibliothek: Die aktuelle NJW ist Pflichtlektüre zur Vorbereitung auf die anstehende mündliche Prüfung!

 

 

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