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  Ausgabe 20/2012                                        Freitag, der 18.05.2012
   
» Staatsexamen – Klausuren «

 

Referendariat in OWL (39) – Z3

So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Firma.    mehr…

Weiterhin keine Kautelarklausuren im Norden

In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.

Im GPA-Bezirk wurde bislang ausgeschlossen, dass solche Kautelarklausuren bis Mitte 2012 im Examen laufen. Dieser Ausschluss gilt nun bis 2014.    mehr…

Referendariat in OWL (38) – Z2

Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.

Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG.    mehr…

Referendariat in OWL (37) – Z1

Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1):    mehr…

Referendariat in OWL (36) – Ladung zu den Klausuren

Gestern Mittag kam dann doch der erwartete Brief vom LJPA. Die förmliche Ladung zu den Klausuren im November (~ 3 Wochen vorher). Da die Klausurentermine auf der Webseite des LJPA schon monatelang einsehbar waren, ging es eigentlich nur noch um den Klausurenort. Ich schreibe im Gebäude des OLG in Hamm, obwohl Bielefeld  als Klausurort für uns Paderborner eigentlich vorgesehen war. Auf Grund der Tatsache, dass die Bahnverbindung Paderborn – Hamm aber besser als nach Bielefeld ist, find ich das  gar nicht so schlecht.    mehr…

Die Klausuren im Oktober

Im Forum bei Juraexamen.com wird auch diesen Monat über die Sachverhalte der Klausuren diskutiert, die die Referendare zu bewältigen haben. Die Klausuren werden im Oktober in der klassischen Reihenfolge (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) geschrieben.

Los ging es also am Dienstag bereits mit der ersten Zivilrechtsklausur. In der Z1-Klausur ging es dabei um Nachbarschafts- und Deliktsrecht.    mehr…

Das amtsärztliche Attest

Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als “durchgefallen” abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.

Aus diesem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild hervorgehen und die Tatsache, dass eine prüfungsrelevante Erkrankung vorliegt.    mehr…

Referendariat in OWL (35) – Noch 6 Wochen

Noch (knapp) 6 Wochen sind es bis zu den 8 Klausuren im November. Außer in Momenten wie diesen versuche ich das Thema Klausuren zu verdrängen und den Kopf zum Lernen frei zu bekommen.  Das geht noch ganz gut, weil die formelle Ladung des LJPA noch nicht da ist.  Inhaltlich ist zwar klar was drinsteht (Klausurort Bielefeld und die üblichen Weisungen). Aber solange man nicht geladen ist, ist noch alles in weiter Ferne. Momentan ist also der Puls noch ruhig und das Lernen völlig stressfrei…    mehr…

Neue Klausurtermine in Mecklenburg-Vorpommern

In Bezug auf das zweite Staatsexamen gibt es in den Ländern sehr häufig neue Regelungen. So hat beispielsweise Baden-Württemberg die Benutzung von Kommentaren in den Klausuren zugelassen und in Berlin und Brandenburg wird über die Zulassung der Nomos-Gesetzestexte diskutiert.

Zurzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einige Änderungen. Zunächst wurde der Verbesserungsversuch eingeführt. Nun werden die Klausurtermine verschoben.    mehr…

Referendariat in OWL (33) – Keine Taschenrechner im Examen!

In der zivilrechtlichen Anfänger-AG triezte einen der Ausbilder mit allerlei kostenrechtlichen Problemen, insb. der Baumbach´schen Formel, fiktiven Streitwerten und uneinheitlichen Kostenentscheidungen. Wie selbstverständlich setzte man zur Lösung dieser Fälle seinen Taschenrechner ein. Niemand hatte dagegen etwas einzuwenden.

Das Landesjustizprüfungsamt NRW ist jedoch bei dieser Frage ganz anderer Ansicht:    mehr…

Examensklausuren im August

Für die Referendare, die in den kommenden Monaten ihre Klausuren im zweiten Examen schreiben werden, ist es sicherlich interessant zu wissen, was derzeit für Themen im Examen laufen. Die Sachverhalte der Klausuren, die im August geschrieben wurden, haben wir nun unserer Kategorie “Was lief in den Klausuren” hinzugefügt.

Im Strafrecht lief übrigens wieder eine Revision aus Anwaltssicht. Damit bleibt es bislang bei 2 Strafurteilen in diesem Jahr (März und Juli).

Referendariat in OWL (32) – Noch 11 Wochen …

… dann stehen die Examensklausuren ins Haus. Davon fallen die nächsten 2 Wochen weg, weil ich da noch zum Anwalt muss. Da ich die letzte Woche vor den Klausuren möglichst frei haben will, bleiben 8 Wochen zum Lernen. Die Woche frei hat mir vor der Ersten Prüfung schon ganz gut getan. Körperlich ist man erholt und psychisch hat man den Eindruck, gut vorbereitet zu sein. Im Gegensatz zu alldenjenigen, die noch bis unmittelbar vor den Klausuren lernen und da noch die eine oder andere Panikattacke schieben.    mehr…

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung

Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.    mehr…

Raucherregelung im Staatsexamen

Auf den Seiten des LJPA Bayern bin ich über einen Hinweis für Raucher gestolpert: “Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Gesundheitsschutzgesetzes das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Da die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in öffentlichen Gebäuden abgehalten werden, ist das Rauchen im gesamten Prüfungsbereich nicht gestattet. Das Verlassen des Prüfungsbereichs kann auch zum Zwecke des Rauchens nicht gestattet werden.” Ist es inzwischen für alle Raucher unter den Referendaren ausgeschlossen, während der fünfstündigen Klausur zu rauchen!?    mehr…

Die Unfehlbarkeit der Prüfer

Viele Referendare hätten sich nach Abschluss des Examens ein besseres Ergebnis gewünscht; und für nicht wenige Referendare endet das Examen mit einem “nicht bestanden”. Dann stellt sich die Frage, ob man nicht gegen die Bewertung Widerspruch bzw. Klage einreichen sollte.

Dass Prüfungsanfechtungen aufgrund der eingeschränkten Überprüfbarkeit der Korrekturen schwierig sind, ist jedem bekannt. Die Zahlen des LJPA München sind aber extrem ernüchternd.    mehr…

 

 

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Bielefelder Kompaktkurs - Staatsexamen Klausuren