Referendariat in OWL (39) – Z3
So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Firma. mehr…

In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.
Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1): 
Im Forum bei Juraexamen.com wird auch diesen Monat über die
Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als “durchgefallen” abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.
Noch (knapp) 6 Wochen sind es bis zu den 8 Klausuren im November. Außer in Momenten wie diesen versuche ich das Thema Klausuren zu verdrängen und den Kopf zum Lernen frei zu bekommen. Das geht noch ganz gut, weil die formelle Ladung des LJPA noch nicht da ist. Inhaltlich ist zwar klar was drinsteht (Klausurort Bielefeld und die üblichen Weisungen). Aber solange man nicht geladen ist, ist noch alles in weiter Ferne. Momentan ist also der Puls noch ruhig und das Lernen völlig stressfrei…
In Bezug auf das zweite Staatsexamen gibt es in den Ländern sehr häufig neue Regelungen. So hat beispielsweise Baden-Württemberg die
In der zivilrechtlichen Anfänger-AG triezte einen der Ausbilder mit allerlei kostenrechtlichen Problemen, insb. der Baumbach´schen Formel, fiktiven Streitwerten und uneinheitlichen Kostenentscheidungen. Wie selbstverständlich setzte man zur Lösung dieser Fälle seinen Taschenrechner ein. Niemand hatte dagegen etwas einzuwenden.
Für die Referendare, die in den kommenden Monaten ihre Klausuren im zweiten Examen schreiben werden, ist es sicherlich interessant zu wissen, was derzeit für Themen im Examen laufen. Die Sachverhalte der Klausuren, die im August geschrieben wurden, haben wir nun unserer Kategorie “
… dann stehen die Examensklausuren ins Haus. Davon fallen die nächsten 2 Wochen weg, weil ich da noch zum Anwalt muss. Da ich die letzte Woche vor den Klausuren möglichst frei haben will, bleiben 8 Wochen zum Lernen. Die Woche frei hat mir vor der Ersten Prüfung schon ganz gut getan. Körperlich ist man erholt und psychisch hat man den Eindruck, gut vorbereitet zu sein. Im Gegensatz zu alldenjenigen, die noch bis unmittelbar vor den Klausuren lernen und da noch die eine oder andere Panikattacke schieben.
Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
Auf den Seiten des LJPA Bayern bin ich über einen
Viele Referendare hätten sich nach Abschluss des Examens ein besseres Ergebnis gewünscht; und für nicht wenige Referendare endet das Examen mit einem “nicht bestanden”. Dann stellt sich die Frage, ob man nicht gegen die Bewertung Widerspruch bzw. Klage einreichen sollte.