GPA: Kautelarklausuren ab Juni 2014 möglich
Wer in den Nordländern Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Referendar ist und im Juni 2014 oder später ins schriftliche Examen geht, muss in den Zivilrechtsklausuren mit einer kautelarjuristischen Aufgabe rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Gemeinsamen Prüfungsamtes hervor, das unter anderem auf der Seite des Personalrats der Referendare am OLG Bremen veröffentlicht wurde. Nach mehrmaligem Verschieben der Einführung dieser neuen Klausurform, wird es nun also ernst für die Referendare! mehr…








Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
Wir versuchen in unserer Kategorie “
Personalratsarbeit lohnt sich für alle Referendare! Das zeigen die Ergebnisse der Tätigkeit des Personalrats der Referendare am OLG Hamburg: Dort wird nun ab Mai – und dann turnusgemäß alle 2 Monate – ein Probeexamen für die Referendare angeboten.
Das Sächsische Justizministerium hat vor kurzem die
Soll man sich für das 2. Examen im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.
Der Personalrat Bremen hat eine
Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.
Das Landesjustizprüfungsamt Bayern gibt auf seiner
Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die
Diesen Monat war es mal wieder soweit und traf diesmal die Referendare im OLG-Bezirk Köln: Während der Z1-Klausur wurde offenbar der Feueralarm ausgelöst und die Klausur abgebrochen. Alle Referendare, die am OLG Köln derzeit schreiben, müssen nun “nachsitzen” und die erste Zivilrechtsklausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben.
Leider müssen sich manche Referendare nach zweimaligem Durchfallen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen ein dritter Versuch im 2. Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher “Gnadenversuch” ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man zB in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können. 

