Berliner Referendare sind gegen Kommentierung der Gesetze
Der Berliner Personalrat hat die Referendare im Kammergerichtsbezirk dazu befragt, ob sie für oder gegen eine Kommentierung der Gesetze sind. Derzeit dürfen nach der Hilfsmittelverordnung die Gesetze “keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen sind unzulässig.” mehr…

Referendare, die demnächst ins schriftliche Examen gehen, stellen sich oft die Frage, ob sie als S2-Klausur eine Revision oder ein Strafurteil bekommen werden. Dies zeigt auch ein aktueller Thread im
Was so alles im Rahmen des Examens passieren kann, zeigt ein
Via Artikel auf
So bevor ich vollständig ins Delirium falle und den Sachverhalt der Klausur vergesse, haue ich ihn einmal kurz in die Tasten. Heute stand eine Anwaltsklausur aus dem Bereich des Schulrechts an. Eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der F-AG (mein Dank gilt an dieser Stelle Herrn Meiberg). Ich wollte während der Klausur noch 5 Minuten Schreibzeitverlängerung beantragen, weil ich die Schule kannte, an der der “fiktive” Fall spielte.
Heute stand die verwaltungsrechtliche Gerichtsentscheidung auf dem Programm. Der Sachverhalt war dankbar (12 Seiten + 1 Blatt Kalender). Inhaltlich ging es nach allerlei abwegigen Rechtsmaterien in der F-AG (Wohnwagengesetz, IFG) mal um Baurecht.
So heute stand als S2-Klausur eine Revision aus Sicht der Nebenklage zur Bearbeitung an. Inhaltlich beschäftigte sich das zu untersuchende Urteil mit Brandstiftungsdelikten. So weit so ungewöhnlich.
Heute stand die S1-Klausur auf dem Programm (13 eng bedruckte Seiten). Und ich muss sagen, sie war vom Umfang her machbar. Es musste natürlich eine Anklageschrift und eine Abschlussverfügung gefertigt werden. 4 Tatkomplexe:
So heute stand das letzte Mal Zivilrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht der Beklagten rund um den mehr oder weniger bekannten § 945 ZPO (hoffe ich jedenfalls!). Inhaltlich ging es deshalb ein bischen um vorläufigen Rechtsschutz, schwerpunktmäßig aber um Schadensrecht:
So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.
Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1): 
Im Forum bei Juraexamen.com wird auch diesen Monat über die 