Examensklausuren 2011: Revison oder Strafurteil?
Referendare, die demnächst ins schriftliche Examen gehen, stellen sich oft die Frage, ob sie als S2-Klausur eine Revision oder ein Strafurteil bekommen werden. Dies zeigt auch ein aktueller Thread im Jurawelt-Forum.
Wann im Jahr 2011 Revisions- oder Urteilsklausuren liefen, haben wir für euch recherchiert. Und ein Vergleich mit den vergangenen Jahren zeigt: Man kann offenbar absehen, welchen Klausurtyp man im Examen erhält! mehr…

Die Referendarabteilung – die erste Stelle, mit der man als angehender Referendar bei Gericht zu tun hat. Oft sind die Referendarabteilungen der Landgerichte mit sehr engagierten und hilfsbereiten Mitarbeitern besetzt. Aber insbesondere in Bochum ist dies über alle Maßen gelungen und zwar mit Christel Tiffe, die die Referendargeschäftsstelle über 35 Jahre leitete und während dessen ungefähr 4000 Referendaren begegnet ist.
Nach den Klausuren im November habe ich erstmal einen Monat lang nur gechillt. Ohne Klausurendruck einfach mal die Seele baumeln lassen. Das ging auch ganz gut, weil ich bei meiner Wahlstation am Oberverwaltungsgericht NRW nicht mit Arbeit überschüttet werde. Zur Wahlstation dann später mehr.
Was so alles im Rahmen des Examens passieren kann, zeigt ein
Auf den Seiten des LJPA Düsseldorf sind die Statistiken zum zweiten Staatsexamen 2010 abrufbar. Danach bleibt die Durchfallquote in NRW weiterhin hoch. 2010 fielen 23,18 % der Prüflinge durch, was ungefähr der Quote des Vorjahres entspricht.
So bevor ich vollständig ins Delirium falle und den Sachverhalt der Klausur vergesse, haue ich ihn einmal kurz in die Tasten. Heute stand eine Anwaltsklausur aus dem Bereich des Schulrechts an. Eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der F-AG (mein Dank gilt an dieser Stelle Herrn Meiberg). Ich wollte während der Klausur noch 5 Minuten Schreibzeitverlängerung beantragen, weil ich die Schule kannte, an der der “fiktive” Fall spielte.
Heute stand die verwaltungsrechtliche Gerichtsentscheidung auf dem Programm. Der Sachverhalt war dankbar (12 Seiten + 1 Blatt Kalender). Inhaltlich ging es nach allerlei abwegigen Rechtsmaterien in der F-AG (Wohnwagengesetz, IFG) mal um Baurecht.
So heute stand als S2-Klausur eine Revision aus Sicht der Nebenklage zur Bearbeitung an. Inhaltlich beschäftigte sich das zu untersuchende Urteil mit Brandstiftungsdelikten. So weit so ungewöhnlich.
Heute stand die S1-Klausur auf dem Programm (13 eng bedruckte Seiten). Und ich muss sagen, sie war vom Umfang her machbar. Es musste natürlich eine Anklageschrift und eine Abschlussverfügung gefertigt werden. 4 Tatkomplexe:
So heute stand das letzte Mal Zivilrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht der Beklagten rund um den mehr oder weniger bekannten § 945 ZPO (hoffe ich jedenfalls!). Inhaltlich ging es deshalb ein bischen um vorläufigen Rechtsschutz, schwerpunktmäßig aber um Schadensrecht:
So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.
Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1):
Auch wenn die derzetigen Wartezeiten – gerade auch im OLG-Bezirk Hamm – mit 2-3 Monaten sehr überschaubar sind, möchte der ein oder andere möglicherweise so schnell wir möglich nach dem ersten Examen mit dem Referendariat beginnen. Dazu bietet es sich an, einen der ausgeschriebenen Restplätze anzunehmen.
