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  Ausgabe 05/2012                                        Sonntag, der 05.02.2012
   
» Bremen «

 

Weiterhin keine Kautelarklausuren im Norden

In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.

Im GPA-Bezirk wurde bislang ausgeschlossen, dass solche Kautelarklausuren bis Mitte 2012 im Examen laufen. Dieser Ausschluss gilt nun bis 2014.    mehr…

Weniger Referendare in Bremen

Die Hansestädte haben die Referendarausbildung als Möglichkeit zum Geldsparen erkannt. Nach Hamburg senkt nun auch Bremen die Anzahl der jährlich zu vergebenden Referendarplätze. Nach einem entsprechenden Hinweis einer Referendarin aus Bremen (vielen Dank dafür!) findet sich nun auch auf der Seite des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Infomation, dass zukünftig statt 75 nur noch 60 Referendare pro Termin eingestellt werden. Diese Verknappung der Stellen dürfte auch weitere Auswirkungen haben.    mehr…

Hanseatisches Oberlandesgericht – Bremen oder Hamburg?

Beide Gerichte führen im Namen “Hanseatisches Oberlandesgericht” und beide Städte sind natürlich Hansestädte – keine Frage. Was nun aber interessant an dieser Konstellation ist, dass nur eines der beiden Gerichte mit dem alleinigen Wort “Hanseatisches Oberlandesgericht” oder “HansOLG” amtlich korrekt bezeichnet ist. Und das ist Hamburg! Das Bremer Pendant benötigt den Städtenamen zwingend für die amtlich korrekte Bezeichnung.    mehr…

GPA-Bezirk: Keine Kautelarklausuren bis Mitte 2012

Im Mai fand die Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten statt. Eines der wichtigen Themen war dort die Frage, ob bzw. wann die Länder – möglicherweise sogar einheitlich - mit der Einführung von Klausuren mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt beginnen. Bislang sind die Länder in dieser Hinsicht eher zurückhaltend. Obwohl schon seit mehreren Jahren über diesen Klausurtyp gesprochen wird und dieser auch schon – zumindest am Rande – Bestandteil der Referendarausbildung ist, stellen momentan nur Niedersachsen und Bayern regelmäßig Kautelarklausuren.

Die Präsidentin des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat nun über die Ergebnisse der Konferenz berichtet.    mehr…

Aufsichtsarbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt

Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung – die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelmäßig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise für diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.

Das einzige Bundesland, das regelmäßig seine Referendare mit Kautelarklausuren quält, ist Niedersachsen. Auch im April lief offenbar eine rechtsgestaltende Aufgabe, wie sich aus einem Beitrag im Forum von Juraexamen.com ergibt. Was genauer Gegenstand dieser Klausur war, kann man aber aus diesem Beitrag leider nicht erschließen.

Keine Kautelarklausuren im GPA-Bezirk

Schonfrist haben dieses Jahr die Referendare in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Zwar waren dort zunächst Kautelarklausuren ab dem Durchgang April 2010 angekündigt worden. Ende letzten Jahres hat dann aber das Gemeinsame Prüfungsamt auf seiner Seite veröffentlicht, dass auf die Einführung von Arbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt vorerst verzichtet werden soll.

Interessant in diesem Zusammenhang die Begründung des GPA: Zum einen sei es nicht ganz gelungen, in allen Vertragsländern für eine gleichmäßige Vorbereitung der Referendarinnen  und Referendare im Hinblick auf diesen neuen Klausurentyp zu sorgen. Zum anderen habe sich diese Form der Klausur  entgegen den Erwartungen des Gemeinsamen Prüfungsamtes im Bundesgebiet noch nicht  ausreichend  durchgesetzt; die überwiegende Zahl der Prüfungsämter Deutschlands wolle zurzeit von der Stellung derartige Aufgaben absehen.

Grundsätzliche Entscheidung der Länder im Mai 2010

Die Entscheidung des GPA gilt zunächst für das Jahr 2010. Referendare, die also bis Dezember dieses Jahres ins schriftliche Examen starten, brauchen sich nicht auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Interessant ist auch der Hinweis des GPA, dass das weitere Vorgehen bezüglich der rechtsgestaltenden Klausuren von der Diskussion auf der Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten im Mai 2010 abhänge. Auf dieser Konferenz könnte es zu einer einheitlichen Entscheidung aller Länder kommen, ob zukünftig Kautelarklausuren gestellt werden oder nicht.

Das GPA zeichnet aber auch einen Mittelweg auf, der gegangen werden könnte: Denkbar sei es, zwar auf reine Kautelarklausuren zu verzichten, dann aber gestaltende Zusatzfragen bei Klausuren zu stellen und/oder im Rahmen des Aktenvortrags vermehrt rechtsgestaltende Aufgaben auszugeben.

Sollte es Neuigkeiten zu dem Thema “Kautelarklausuren” geben, werden wir Euch natürlich hier im RefBlog darüber informieren!

Das Referendariat in Bremen im Überblick!

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Referendariatsplatz in Bremen ab? Muss ich mit einer Wartezeit rechnen? Und wie hoch ist eigentlich die Unterhaltsbeihilfe?

Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen findest Du auf unserer Info-Seite zum Rechtsreferendariat in Bremen!

 

 

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