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  Ausgabe 08/2012                                        Mittwoch, der 22.02.2012
   
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Mehr Gehalt für Referendare aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz

Nach den Referendaren aus NRW erhalten nun auch die Juristen in den Ländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz mehr Gehalt.

Die Unterhaltsbeihilfe stieg in Brandenburg von 1.046,25 € auf nun 1.088,12 €. Die Referendare in Rheinland-Pfalz dürfen sich über “sagenhafte” 10,50 € mehr freuen. Dort beträgt die Beihilfe nun 1.052,08 €.    mehr…

Berliner Referendare sind gegen Kommentierung der Gesetze

Der Berliner Personalrat hat die Referendare im Kammergerichtsbezirk dazu befragt, ob sie für oder gegen eine Kommentierung der Gesetze sind. Derzeit dürfen nach der Hilfsmittelverordnung die Gesetze “keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen sind unzulässig.”    mehr…

Financial Planners´ Workshop “Juristen im Beruf” in Berlin

Am 25. Juni 2011 findet in Berlin-Wilmersdorf die Veranstaltung “Juristen im Beruf” statt, organisiert von der Financial Planners Group. Es werden gezielt Rechtsreferendar angesprochen, vielfältige Informationen im Rahmen von Vorträgen sowie Gesprächen geboten und Referenten aus den unterschiedlichen Bereichen stehen für Gespräche zur Verfügung. Mit Blick auf die Stations- und Berufswahl stellen sich vielen Referendaren schon heute Fragen wie:    mehr…

Mit den Nomos-Gesetzen ins Examen?

Schon in meinem Studium habe ich es so erlebt, dass es zwei Fraktionen gibt: Die eine Gruppe schwört auf die “roten Backsteine” des Beck-Verlags (zu dieser Gruppe gehöre auch ich), während die andere Fraktion die drei Gesetzesbände des Nomos-Verlags favorisiert. Im zweiten Staatsexamen sind in nahezu allen Ländern jedenfalls ausschließlich die Gesetze des Beck-Verlags zugelassen. Das könnte sich zumindest in Berlin und Brandenburg nunmehr ändern.    mehr…

Referendariat in Brandenburg!?

“Hallo, ich habe mich extra angemeldet, um dir vom Referendariat in Brandenburg abzuraten.” – So beginnt ein Thread im Jurawelt-Forum!

Schon erstaunlich, wenn sich jemand auf die Frage eines anderen, ob er für das Referendariat nach Brandenburg gehen soll, im Forum anmeldet, um diesem davon abzuraten. :-) Natürlich ist man dann gespannt darauf, was denn so schlimm an der Ausbildung in dem Bundesland ist.    mehr…

13. Stellenbörse im DAV-Haus Berlin

Der Deutsche Anwaltverein veranstaltet bereits zum 13. Mal seine Stellenbörse. Im DAV-Haus kann man Kontakte zu Berliner Kanzleien knüpfen und so möglicherweise eine interessante Stelle für die Rechtsanwaltsstation oder sogar den ersten Job nach dem Referendariat finden! Los gehts am am Dienstag, den 5. April 2011 um 18.00 Uhr im DAV-Haus, Littenstraße 11 in 10179 Berlin. Eine Anmeldung ist per Email unter buchholz [at] anwaltverein.de möglich.

Brandenburg: Unterhaltsbeihilfe wurde erhöht

Gute Nachrichten für alle Brandenburger Referendare: Die Unterhaltsbeihilfe wurde bereits zum zweiten Mal im Jahre 2010 erhöht! Nach unseren Informationen stieg das Referendarsgehalt von 960,80 € auf nunmehr 1046,25 €.

Brandenburger Referendare verdienen damit überdurchschnittlich gut im Vergleich zu den Kollegen aus anderen Ländern, wie man an der Grafik zu den aktuellen Unterhaltsbeihilfen der Rechtsreferendare ablesen kann.

Gedanken eines Korrektors

RA Popke aus Berlin hat beim “strafrechtsblogger” über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:

“[...] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, während andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon überzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverständnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata lösen lassen. Häufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo überhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme übersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt überlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. [...]“

Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle geäußerten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich darüber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner Lösung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgründe andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner Lösung anspricht, ist “Handwerkszeug”, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.

Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man übrigens noch schließen, wie Korrektoren im GPA Berlin/Brandenburg – Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals aus seinem Bundesland von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen Ländern ungefähr gleich zu sein.

Stellenbörse im DAV-Haus am 20.04.

Nach der Stellenbörse im November letzten Jahres, auf die wir ebenfalls an dieser Stelle hingewiesen hatten, findet die nächste Stellenbörse am 20. April im DAV-Haus in Berlin (Littenstraße 11, 10179 Berlin) statt. Die Stellenbörse wird jeweils zwei Mal im Jahr vom Deutschen Anwaltverein gemeinsam mit u.a. dem Berliner Anwaltsverein und dem Personalrat der Referendare Berlin veranstaltet.

Die Veranstaltung bietet Studierenden, Referendaren und Assessoren die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich insbesondere auch über die angebotenen Anwaltsstationen zu informieren. Interessierte werden gebeten, sich telefonisch unter 030 7 26 15 21 88 oder per Mail “buchholz[at]anwaltverein.de” anzumelden, damit für sie Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

Auf der Seite www.anwaltausbildung.de werden unter „Aktuelles“ ab dem 12. April 2010 eine Liste der Kanzleien online gestellt, die an der 11. Stellenbörse teilgenehmen werden. Einen Eindruck von der letzten Stellenbörse im November 2009 gibt ein kurzes Video auf der Seite des Berliner Anwaltsvereins.

Fragen zum schriftlichen Examen

Je näher die Klausuren rücken, desto öfter tauchen Fragen auf, die man sich nicht wirklich beantworten kann. Mir ist zum Beispiel erst nach dem Examen aufgefallen, dass ich gar nicht gewusst hätte, wo eigentlich der Amtsarzt sitzt, bei dem man sich im Falle einer Krankheit melden muss. Zum Glück wurde ich nicht krank, und im RefBlog findest Du jetzt auch einen Artikel zum amtsärztlichen Attest.

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin und Brandenburg beantwortet regelmäßig in einer Informationsveranstaltung die Fragen der nächsten Kandidaten. Die nächste Veranstaltung findet Ende März statt, am

Mittwoch, dem 31. März 2010, ab 15.30 Uhr
im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz,
Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin-Schöneberg,
im Saal E.

Zur inhaltlichen Vorbereitung dieser Veranstaltung sollen Fragen bis zum 19. März 2010 als E-Mail an das GJPA (marianne.hueckel@senjust.berlin.de) gesendet werden. Sicherlich eine gute Möglichkeit, alle Unklarheiten vor dem schriftlichen Examen zu beseitigen!

Berlin März 2010: ÖR 1

Urteilsklausur

Leistungsklage auf Geldzahlung

ÖR-Vertrag über Baukostenzuschuss (4 Seiten lang! 117 Abs. 3 S. 2 VwGO war ausgeschlossen!)

wirksam? oder Regelung mittels VA nötig?

Pflichtverletzung durch beklagten Bürger durch Nichtbeantragung einer steuerlichen Zulage?

Zinsanspruch?

Verdammt, ich kann einfach kein Ö-Recht…

Examen Berlin: Zivilrecht 3

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV möglich              

 Urteilsklausur – ZVS

 Zahlungsklage auf 20.000 Euro

VU gegen Kläger (Beklagter des früheren Rechtsstreits)

zulässiger Einspruch gegen VU und mündl. Verhandlung

Prozessvergleich über 15.000 Euro

- vor Abschluss des Vergleichs Zahlung des Klägers von 500 Euro

(Grund für die Zahlung ist streitig)

 - danach Abrede, dass nicht in den PKW des Klägers vollstreckt wird

(vom Beklagten = früheren Kläger bestritten)

 - dann aber ZVS aus VU in PKW des Klägers erfolgt!

Klage wg.

1. Unzulässigkeit der ZVS aus VU

2. HG der vollstr. Ausfertigung

3. Unzulässigkeit der ZVS aus Prozessvergleich, soweit mehr als 14.500 Euro

4. Unzulässigkeit der ZVS in PKW des Klägers

Beweisaufnahme zu Punkt 4:

Ehefrau des Klägers und RA bestätigen Abrede

Ehefrau des Beklagten und dessen RA schweigen

(Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen)

Examen Berlin: Zivilrecht 2

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Beklagtenklausur

Aufgabe: vollständiges Gutachten (ohne Sachbericht) und Formulierung der zu stellenden Anträge (kein kompletter Schriftsatz oder Mandantenschreiben)

Klage auf Zahlung von vertraglich vereinbartem Schulgeld und RA-Kosten für außergerichtliche Vertretung durch e.V. gegen Ehepaar nach Mahnverfahren

Zulässigkeit:

richtiger Kläger? e.V. = Vertragspartner? Rechtsfähigkeit?

richtige Beklagte? Vertrag und Stundungsvereinbarung nur von Ehefrau unterzeichnet

zuständiges Gericht? Umzug der Beklagten nach Mahnverfahren, aber vor Abgabe an Prozessgericht

Begründetheit:

Anspruchsgrundlage für Schulgeld? Anspruch wegen RüT, 313, 119 erloschen? Gegenanspruch aus 280?

RA-Kosten bei späterer gerichtlicher Vertretung? Anrechnung? Höhe der Geschäftsgebühr?

Zinsproblematik bezüglich Beginn des Zinsanspruchs

Beweisprognose war zu erstellen

PS. Superviel Denk- und Schreibarbeit durch tausend kleine Miniprobleme, eher undankbar. Ärgere mich selbst, dass ich einige Dinge gesehen, aber nicht hingeschrieben habe aus Zeitnot. Das sind dann wohl verschenkte Punkte… Schade!

Examen Berlin: Zivilrecht 1

ACHTUNG: Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Urteilsklausur (Kosten und vorl. Vollstr. erlassen)

unerlaubte Handlung: Sturz des Klägers auf nicht geräumtem Gehweg vor Geschäft der Beklagten

Klageforderung

1. SE für materielle Schäden (Uhr, Kleidung, Behandlungskosten, Taxi)

2. SG nach 287 ZPO (mind. 7.000 Euro)

außerdem Feststellungsantrag über die Haftung dem Grunde nach für Folgeschäden

Beklagte ist KG mit 2 Komplementären und 1 Kommanditist

in Klage alle im Rubrum genannt, dies war zu berichtigen bezüglich der Komplementäre (161, 128 HGB)

Klage ist zulässig

kleines Problem bei örtl. Zuständigkeit, aber Hinweis des LG erfolgt, daraufhin rügelos weiterverhandelt. außerdem 32 ZPO schlüssig dargelegt durch Kläger

Klage ist nur teilweise begründet

1. gegen Kommanditisten nicht, da Einlage bereits geleistet und keine eigene Handlung

(kleines Problem wegen Eintragung ins HR nach Unfall, aber Kenntnis des Klägers zum Zeitpunkt der mV, 176 HGB)

2. Feststellungsantrag ist begründet und nicht subsidiär (wie von Beklagter gerügt)

3. AS gegen die beklagte KG aus 823 / 831 BGB

hier noch Problem der Übertragung der Räumpflicht auf einen unzuverlässigen Gehilfen, diesbezüglich Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen

siehe auch:

http://www.backhus-kg.de/gerichtsurteile-zur-kehrpflicht.html

Brandenburg: Unterhaltsbeihilfe steigt zum Jahresbeginn

Wir wünschen Euch ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!

Richtig gut beginnt das neue Jahr für die Referendare aus Brandenburg. Dort gibt es gleich zu Jahresbeginn eine Gehaltserhöhung! Die Unterhaltsbeihilfe steigt zum 01.01.2010 um gut 60 Euro auf nunmehr 960,80 Euro. Allerdings bleibt es wie in den meisten anderen Ländern auch in Brandenburg dabei, dass weitergehende Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht gezahlt werden.

Alle weiteren Informationen, die für die Entscheidung, ob man in Brandenburg sein Referendariat ableisten möchte, wichtig sind, so zum Beispiel zu möglichen Wartezeiten und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens, findest Du auf unserer Übersichtsseite zum Referendariat in Brandenburg

 

 

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