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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

Alle Artikel der Kategorie "Anwaltsstation"
Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Empfohlene Mindesttätigkeit in der Anwaltsstation
von

Viele Rechtsanwaltskammern, so zum Beispiel die RAK Koblenz, stellen auf ihren Seiten Dokumente zur Verfügung, welche die empfohlenen Mindesttätigkeiten der Referendare während der Anwaltsstation auflisten. in diesem Katalog finden sich neben Besprechungen mit Mandanten das Verfassen von Schriftsätzen und die Teilnahme an Gerichtsterminen. Die Kammern empfehlen aber außerdem (zwar fakultativ, aber immerhin) Tätigkeiten auf dem Gebiet der Büropraxis und Büroorganisation.  »»» 

Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten.  »»» 

von FPS
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Terminsvertretung durch Rechtsreferendare vor dem AG

In der Rechtsanwaltsstation unterstützt man den ausbildenden Anwalt nicht nur dadurch, dass man die erforderlichen Schriftsätze vorbereitet. Oftmals wird man als Referendar auch zum Amtsgericht geschickt, um dort Gerichtstermine wahrzunehmen. Dass das natürlich erlaubt ist, dürfte jedem klar sein. In welchen Rechtsnormen es aber steht, dass der Referendar als Terminsvertreter auftreten darf, wissen viele möglicherweise nicht spontan.  »»» 

Erfahrungsbericht: Anwaltsstation bei Weil, Gotshal & Manges im Bereich Litigation

clavisto-Talent Sandra Kühn über ihr Referendariat bei Weil: Vor dem Referendariat hatte ich noch keine Erfahrungen zur Tätigkeit in einer Großkanzlei gesammelt. Umso mehr freue ich mich im Nachhinein, dass ich meine Anwaltsstation im Münchener Office von Weil, Gotshal & Manges im Bereich Litigation absolvieren durfte.

Während der Zeit in der Kanzlei wurde ich in eine Vielzahl spannender Projekte eingebunden. Dabei reichten die Arbeitsaufträge von kniffligen Rechercheaufgaben bis hin zum Entwurf von Klagen und der intensiven Mitarbeit an Schriftsätzen aller Art. Egal ob ich die Aufgaben allein oder in Zusammenarbeit mit Associates oder anderen Referendaren erledigte, nie war es ein Problem, wenn einmal eine Frage aufkam. Stets erhielt ich von allen Mitarbeitern freundliche Unterstützung, falls ich einmal Hilfe benötigte.

Gleichzeitig durfte ich aber auch an Telefonkonferenzen mit Mandanten, Besprechungen mit dem Frank- furter Büro der Kanzlei sowie Verhandlungen vor dem Landgericht München teilnehmen.  »»» 

Initiativstellungnahme des DAV
von

In einer Initiativstellungnahme äußerte sich im Februar 2017 der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Thema Nebentätigkeiten und Stationsvergütung für Referendare.

Zum Hintergrund: die Ausbildungsentgelte im juristischen Vorbereitungsdienst dürfen sich am Sozialhilferecht orientieren, was heißt, dass Referendare praktisch auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Doch das ist oft mit rechtlichen Problemen verbunden. Die Regelung handhaben die Bundesländer teils sehr unterschiedlich und intransparent. Und auch die zusätzliche Vergütung in Anwaltskanzleien ist für alle Beteiligten erschwert worden.  »»» 

NRW: Zusatzvergütung erhält der Referendar künftig vom Land
von

Laut eines Berichts auf JUVE-Newsline haben sich ab Januar 2017 die Vorgaben zum Zusatzverdienst für Rechtsreferendare in NRW geändert. Denn nun müssen die Ausbildungsstellen den zusätzlichen Verdienst direkt an das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) zahlen. Dieses zieht pauschal 25% der zusätzlichen Vergütung für Sozialversicherungsbeiträge von der Unterhaltsbeihilfe ab. Die Summe – bestehend aus dem Zusatzverdienst und der verminderten Unterhaltsbeihilfe – wird nach Abzug der im Lohnsteuerabzugsverfahren anfallenden Beträge  vom LBV an den Referendar ausgezahlt. Wichtig ist, dass künftig Referendare nur einer Kanzlei oder Rechtsabteilung zugewiesen werden, wenn diese den Zuverdienst an das Land abführt. Der Vorteil für die auszubildenden Kanzleien ist, sich nicht mehr um die Lohnbuchhaltung für die Referendare kümmern zu müssen. Aber was ist der eigentliche Grund der Neuregelung?  »»» 

KG Berlin will das „Tauchen“ verbieten!

Eigentlich macht es nahezu jeder Referendar: Das sogenannte „Tauchen“ vor dem schriftlichen Examen. Offiziell ist man zwar einem Anwalt im Rahmen der Anwaltsstation zugewiesen. Mit diesem hat man sich aber darauf geeinigt, dass man zwar in den ersten Monaten in der Kanzlei arbeitet, die letzten zwei, drei Monate aber weder kommen noch Akten bearbeiten muss. So schafft man sich Zeit, sich auf das 2. Examen vorzubereiten.

Dass das nicht im Sinne der Ausbildungsordnung ist, ist jedem klar. Es überrascht dennoch, dass die Referendarabteilung des Kammergerichts das „Tauchen“ nun aber verbieten will.  »»» 

PASCHEN Rechtsanwälte suchen Rechtsreferendar (m/w)

PASCHEN Rechtsanwälte ist einer der führenden Anbieter qualifizierten anwaltlichen B2B-Forderungsmanagements. Dabei ist die Kanzlei auch international tätig.

Für den Standort Berlin suchen PASCHEN Rechtsanwälte nun eine/n Rechtsreferendar/in für den Bereich International / China und Südasien. Mehr zu diesem spannenden Stationsangebot findest Du in der Ausschreibung auf Stationsradar.de!

Kanzlei Dr. Newerla sucht Rechtsreferendar (w/m)
von

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Aktuell: Du suchst eine Station mit der Möglichkeit, nach dem Referendariat auch übernommen zu werden? Dann informiere Dich jetzt über das interessante Stationsangebot der Kanzlei Dr. Newerla auf Stationsradar.de!