Bisher waren in Berlin Unterstreichungen und Markierungen in den Kommentaren, die für das 2. Staatsexamen genutzt werden, in gewissem Umfang zulässig. Auf den Seiten des GJPA ist in den Allgemeinen Hinweisen zu den Hilfsmitteln für die zweite juristische Staatsprüfung nun zu lesen, dass Hilfsmittel keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten dürfen. Auch Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen durch Textmarker sind nun unzulässig und diese Hilfsmittel nicht mehr verwendbar.
Die vollständigen Regelungen zu den Hilfsmitteln für das 2. Examen in Berlin findet Ihr hier. Gelten wird die neue Regelung bereits für die Kandidaten, die im Dezember 2010 ins Examen gehen.
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