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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Sachsen / Staatsexamen

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung

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Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte. Er stellte aber 4 Tage nach dem letzten Prüfungstag beim Landesjustizprüfungsamt den Antrag auf die Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung wegen einer außergewöhnlichen Belastung. Der Antrag wurde im Mai 2007 zurückgewiesen. Im Juni 2007 erhob er Klage dagegen vor dem VG Chemnitz. Es folgte Schriftverkehr bis September 2007 –  und dann Stille. 2 mal erkundigte sich der Kläger nach dem Verfahrensstand und wurde vertröstet.

Nach unglaublichen 2 Jahren gab es immer noch keine Entscheidung. Daraufhin erhob der Referendar Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – mit Erfolg. Es wurde festgestellt, dass die Untätigkeit des VG Chemnitz das Grundrecht des Beschwerdeführers auf ein zügiges Verfahren gemäß Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf verletzt. In den Gründen heißt es: „Bei einer überlangen Verfahrensdauer wird diese Chance (auf bestehen der 2.Wiederholungsprüfung) durch den fortschreitenden zeitlichen Abstand zum Studium und zum Vorbereitungsdienst verringert und somit die Rechtsschutzmöglichkeit gegen die ablehnende Entscheidung des Landesjustizprüfungsamtes faktisch entwertet.“

Die gesamte Entscheidung ist hier nachzulesen. Sehr viel geholfen wird dieser Feststellungstitel dem Beschwerdeführer aber wohl nicht haben – nach nunmehr über 3 Jahre nach der 1.Wiederholungsprüfung halte ich es für äußerst schwierig, überhaupt jemals nochmals auch nur eine Klausur zu bestehen… [RefN]

Der Artikel wurde am 13. Dezember 2022 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.