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  Ausgabe 16/2024
Dienstag, der 16.04.2024
     

 / Berlin / Staatsexamen

Zeitaufwändige Anreise zum Klausurort ist hinzunehmen

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Manche Berliner Referendare mussten in der Juni-Kampagne die Klausuren unter erschwerten Bedingungen schreiben. Nicht nur dass die letzte Klausur am 18.06. und damit zumindest teilweise parallel zum 2. WM-Vorrundenspiel Deutschland gegen Serbien lief, das bereits um 13.30 Uhr angepfiffen wurde. Viele der Kandidaten mussten darüber hinaus die Klausuren in Berlin-Marzahn schreiben und hatten dadurch jeden Tag einen sehr zeitaufwändigen Anfahtsweg.

Grund für die Verlegung des Klausurortes waren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz in der Salzburger Str. 21-25. Die schriftliche Prüfungen konnten daher nicht in den Räumen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) erfolgen. Und da es dem GJPA nicht möglich war, zentrumsnah ausreichend Kapazitäten für die Klausuren zu beschaffen, wurde der Großteil der Referendare nach Marzahn geladen.

Gegen diese Ladung war einer der Referendare im einstweiligen Rechtsschutz vorgegangen. Er argumentierte, die Entfernung zwischen seinem Wohnort in Berlin-Lichterfelde und dem Prüfungsort sei zu weit und beeinträchtige daher seine Chancengleichheit. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht laut Pressemitteilung aber nicht gefolgt:

Unterschiedliche Prüfungsbedingungen seien prüfungsrechtlich erst dann beachtlich, wenn und soweit sie die Leistungsfähigkeit eines durchschnittlich belastbaren Prüflings in der Prüfung nachteilig beeinflussen könnten und dieser damit benachteiligt sei. Ob ein Prüfling nahe am Prüfungsort wohne oder – gegebenenfalls auch zeitaufwändiger – anreisen müsse, gehöre zu den allgemeinen Lebensumständen ohne Prüfungsbezug, die im Verantwortungsbereich des Prüflings lägen. […] Der Gefahr, infolge von Verspätungen Anschlussverbindungen bei der Anreise zu verpassen, könne er problemlos dadurch begegnen, dass er die Fahrt früher antrete.

Ob der Kandidat nach den Klausuren gegen diese Entscheidung Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt hat, ist uns nicht bekannt.

Der Artikel wurde am 20. Juli 2010 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.