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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Hessen / Staatsexamen

Verbesserungsversuch: Pro und Contra

von

Kaum ist die Prüfungszeremonie absolviert, steht auch schon die nächste bevor…?!

Was spricht dagegen, es nochmal zu wagen?

Bereits ein bescheinigtes Prädikat. Ganz klar auch, der bereits unterschriebene unbefristete Arbeitsvertrag bzw. die gesicherte Aussicht auf den unmittelbaren Berufseinstieg! Evtl. das Gefühl, sogar besser weggekommen zu sein als erwartet. Die Einschätzung, dass mehr nicht drin ist. Vermutlich auch die vielleicht nicht mehr sonderlich hohe Motivation weiter zu lernen oder sogar die inzwischen eingetretene völlige Abneigung gegen Jura und das Interesse, den Leidensweg schnellstmöglich komplett zu verlassen…

Was spricht dafür?

Es ist eine Chance, bei der man nur gewinnen kann! Bestanden hat man schon, das kann einem keiner mehr wegnehmen. Gut, Zeit verliert man eventuell – wobei dies auch kaum ins Gewicht fällt, wenn sowieso noch kein Arbeitsvertrag in Aussicht ist. Da die Examensphase bereits einmal durchlebt ist, kann man jetzt entspannter an die Sache herangehen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass (bei nicht erreichtem Prädikat) alle davon auszugehen scheinen, dass man einen erneuten Anlauf wagt. Die Auskunft, nochmal zu schreiben erweckt den Eindruck der Zustimmung und die Anerkennung von Ehrgeiz und Durchhaltevermögen durch andere Juristen und Arbeitgeber/Personaler, etc.

Was aus meiner Sicht ebenfalls dafür spricht, den Antrag zunächst fristwahrend zu stellen, ist, dass er jederzeit wieder zurück gezogen werden kann – je nach Zeitpunkt bei voller/teilweiser Kostenerstattung. Man kann es sich also immer noch anders überlegen in den nächsten Monaten.

Habt ihr noch andere gewichtige Gründe dafür oder dagegen? Was war für euch ausschlaggebend?

Verfahren/Formalitäten

Auf der Seite des JPA gibt es ein Merkblatt zur Wiederholungsmöglichkeit zum Zwecke der Notenverbesserung, das die zu beachtenden Modalitäten verrät.

Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der mündlichen Prüfung gestellt wird. Die Prüfung ist dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut abzulegen. Es ist also ratsam, sich genau zu überlegen, wann man erneut an den Prüfungen teilnehmen möchte, weil in Hessen regelmäßig zwei Termine in Frage kommen dürften.

Ob einem der spätere Termin lieber ist, weil er zwei Monate mehr Zeit zum Lernen lässt und die Motivation besser aufrecht erhalten kann, oder doch der frühere, weil die Zeit zum Nachlegen auch reicht, aber die Zeit für das Vergessen deutlich geringer ist, kann nur jeder für sich selbst entscheiden. Da gibt’s sicher keinen Königsweg.

Wenn das durchdacht und für einen selbst entschieden ist, sollte der Zeitpunkt für das Einreichen des Antrags darauf abgestimmt werden.

Auch, wenn man am späteren Termin teilnehmen möchte, muss die 3-Monatsfrist natürlich nicht ausgereizt werden, aber zu frühes Absenden kann dazu führen, dass der Antrag noch in den Zeitraum der Ladungszeit für den Vortermin fällt und dann eben doch schon zwei Monate früher die neue Runde beginnt…

Bei Unsicherheit kann ich empfehlen, diese auf kurzem Dienstweg zu klären und einfach im JPA mal anzurufen – die netten Bearbeiter gaben bereitwillig Auskunft, bis wann der Antrag für den früheren Monat eingegangen sein muss oder ab wann frühestens etwas eingehen sollte für einen gesicherten späteren Termin.

Auch bei anderen Bedenken – z. B. Zeitpunkt egal, Ort wäre entscheidender – konnten am Telefon die Kapazitäten am Wunschort für die entsprechende Kampagne abgeschätzt werden.

Der Antrag ist formlos und schriftlich auf dem Postweg an das JPA Wiesbaden zu richten. Es empfiehlt sich neben dem Namen, der Stammdienststelle und dem Tag der mündlichen Prüfung auch den angestrebten Termin für die Prüfung zur Sicherheit nochmal zu nennen.

Nach knapp zwei Wochen bekam ich den Brief mit der Eingangsbestätigung und der Zahlungsaufforderung der Prüfungsgebühr von 500 Euro und erneut einen Bogen zur unverbindlichen Abgabe meiner Präferenzen hinsichtlich der Wunschorte zur Anfertigung der Klausuren und Teilnahme an der mündlichen Prüfung. Die Ladung traf dann genau einen Monat vor Beginn der neuen Runde bei mir ein.

Der Artikel wurde am 17. Juli 2015 von veröffentlicht. Melli war Referendarin in Hessen.