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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Staatsexamen

Revision oder Urteil im 2. Examen?

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Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Strafurteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.

Für das Jahr 2023 bzw. die Jahre davor ergibt sich folgendes Bild:

 

 20232022202120202019
JanuarRevRevRevRevRev
FebruarRevRevRevRevRev
MärzRevRevRevRevRev
AprilRevRevRev---Rev
MaiRevRevRevRevRev
JuniRevRevRevRevRev
JuliRevUrtRevRevUrt
AugustRevRevRevRevRev
SeptemberRevRevRevRevRev
OktoberRevRevRevRevRev
NovemberRevRevRevUrtRev
DezemberRevRevRevRevRev

Die Justizprüfungsämter scheinen keine große Lust mehr auf Strafurteile zu haben. In den letzten fünf Jahren gab es insgesamt nur drei Klausuren, in denen ein Strafurteil zu fertigen war. Im letzten Jahr wurden zum zweiten Mal nach 2021 ausschließlich Revisionsklausuren gestellt! Zuvor war es stets so, dass ca. 2-3 Mal im Jahr ein Strafurteil lief und 9-10 Mal eine Revision.

Man kann also für das eigene Examen eher damit rechnen, mit einer revisionsrechtlichen Klausur konfrontiert zu werden, als dass man ein Strafurteil schreiben muss. Schaut man sich jedoch die einzelnen Monate an, so kann man – anders als früher – keine klare Aussage mehr dazu treffen, in welchen Monaten das LJPA den Referendaren ein Urteil als Klausur serviert. Dies geht nunmehr kunterbunt durcheinander.

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Zumindest für die letzten zehn Jahre lässt sich sagen, wann jedenfalls (eher) mit einer Revisionsklausur zu rechnen ist: In den Monaten Februar, März, Juni, August, September, Oktober und Dezember wurde stets eine revisionsrechtliche Klausur gestellt. Aber insgesamt gilt das, was wir schon immer dazu sagen: Man sollte keinesfalls auf Lücke lernen, sondern sich immer auf Revision und Strafurteil als Teil des eigenen Examens einstellen! Dafür ist das 2. Staatsexamen einfach zu wichtig.

Abschließend ist noch der Hinweis wichtig, dass sich die Daten in der Tabelle grundsätzlich auf Nordrhein-Westfalen bezieht. Und nicht in jedem Bundesland ist es nach der Prüfungsordnung überhaupt Bestandteil des 2. Staatsexamens, dass ein Strafurteil geschrieben werden kann. Spätestens vor Beginn der Examensvorbereitung muss man also in Erfahrung bringen, welche Klausurtypen im Strafrecht überhaupt dran kommen können. [RefN]

Der Artikel wurde am 19. Februar 2024 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.