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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Staatsexamen

Raucherregelung im Staatsexamen

von

Auf den Seiten des LJPA Bayern bin ich über einen Hinweis für Raucher gestolpert: „Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Gesundheitsschutzgesetzes das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Da die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in öffentlichen Gebäuden abgehalten werden, ist das Rauchen im gesamten Prüfungsbereich nicht gestattet. Das Verlassen des Prüfungsbereichs kann auch zum Zwecke des Rauchens nicht gestattet werden.“ Ist es inzwischen für alle Raucher unter den Referendaren ausgeschlossen, während der fünfstündigen Klausur zu rauchen!?

Als wir in NRW unser Examen geschrieben haben, gab es zumindest eine Nichtraucher- und eine Rauchertoilette, die direkt vom Prüfungsraum aus zu betreten waren. So konnten die Raucher sich auch während des schriftlichen Examens mal eine Zigarette gönnen. Ich bin zwar selbst Nichtraucher, stelle es mir aber sehr schwierig vor, die 5 Stunden ohne Nikotin durchhalten zu müssen, wenn man sonst regelmäßig raucht.

Wie ist das denn in den anderen Bundesländern geregelt? Gilt auch dort derart rigoros das Rauchverbot wie in Bayern oder werden – wie bei uns früher in NRW – Möglichkeiten geschaffen, um während einer Klausur eine Zigarette rauchen zu können?!

Der Artikel wurde am 13. Juni 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.