Zu einer eklatanten Ungleichbehandlung ist es diesen Monat offenbar bei den Klausuren im 2. Examen in Hessen gekommen. Wenn diese beim JPA gerügt wird, das bislang wohl noch gar keine Kenntnis von dieser Ungleichbehandlung hat, dürfte es zur Folge haben, dass alle Hessen diese Klausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben müssen.
Aber jetzt erst einmal zum zugrunde liegenden Sachverhalt. Wie sich aus Berichten im Forum „Zur letzten Instanz“ ergibt, war die zweite Verwaltungsrechtsklausur (auch) mit einem Gesetz zu lösen, welches aber gar nicht in der aktuellen Nomos-Ausgabe des hessischen Landesrechts abgedruckt ist.
Das allein ist zwar bereits ärgerlich, führt aber für sich genommen nicht zu einer Ungleichbehandlung der Referendare, die zeitgleich die Klausur an mehreren Orten schrieben. Wie aber weiter berichtet wird, wurde in manchen Klausurräumen im Vorfeld bereits darauf hingewiesen, dass das „Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit“ einschlägig ist und gebraucht wird; zum Teil wurden den Kandidaten auch Kopien des Gesetzes auf den Tisch gelegt. In anderen Klausurräumen gab es aber weder im Vorfeld einen Hinweis noch Kopien des Gesetzes. Dies beeinträchtigt ganz offensichtlich die Chancengleichheit der Kandidaten!
Sofern jemand diesen Fehler rügt und sich der Sachverhalt, so wie er im Forum geschildert wird, als wahr herausstellt, dürften die Hessischen Referendare „in Verlängerung“ gehen und die Klausur nachschreiben müssen. Wir werden die Entwicklung abwarten und in den RefNews ggf. berichten, wie es in dieser Sache weiter geht.