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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Bayern / Staatsexamen

Examenszeugnisse mit Sicherheitsmerkmalen

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Immer mal wieder werden Fälle bekannt, dass sich vermeintliche Juristen ihre Staatsexamina selbst ausstellen und zusammenkopieren und anschließend für längere Zeit – ohne dass es den Vorgesetzten sofort auffällt! – in der Praxis als Volljuristen arbeiten. Auch wir haben über solche Fälle „falscher (1) Juristen (2)“ in der Vergangenheit hier im RefBlog berichtet.

Bayern geht dem aber seit 2011 entgegen und stattet die Zeugnisse mit Sicherheitsmerkmalen aus. Wie auf der Internetseite des LJPA zu lesen ist, verwendet Bayern ausschließlich Sicherheitspapier aus der Bundesdruckerei. Und weiter:

Das bayerische Landesjustizprüfungsamt verwendet für die Originale der Examenszeugnisse ein von der Bundesdruckerei hergestelltes Sicherheitspapier, das folgende Sicherheitsmerkmale aufweist:

Das Sicherheitspapier enthält ein Prägesiegel des Bayerischen Staatswappens mit einem Durchmesser von 40 Millimetern.

Außerdem ist ein Staatswappen in den Farben blau, rot, gelb und schwarz auf das Papier aufgedruckt. Die mit roter Druckfarbe bedruckten Flächen im Staatswappen fluoreszieren unter UV-Licht in der Farbe gelb. Die farbigen Flächen im Staatswappen sind nicht vollflächig gedruckt, sondern weisen eine Guilloche auf.

Die Sicherheitsmerkmale gehen nur aus den Originalexamenszeugnissen hervor; auf Kopien sind sie nicht erkennbar.

Uns war nicht bekannt, dass es Länder gibt, die ihre Examenszeugnisse nun fälschungssicher ausstellen. Weiß jemand von euch, ob es solche Sicherheitsmerkmale wie in Bayern nun auch auf den Zeugnissen anderer Länder gibt? Dann schreibt doch bitte unten einen Kommentar zum Artikel!

Der Artikel wurde am 10. März 2015 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.