Referendariat in OWL (46) – Lohnerhöhung NRW 2012
Eine gute Nachricht für alle Referendare in NRW: Zum 01.01.2012 steigt die Unterhaltsbeihilfe von 997,58 Euro auf 1021,63 Euro!
Damit gibt es pro Monat brutto 24,- Euro mehr. Netto sind das wohl so um die 15 Euro. Damit dürfte Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Bezahlung mit Niedersachsen etwa gleichgezogen haben.

Nach den Klausuren im November habe ich erstmal einen Monat lang nur gechillt. Ohne Klausurendruck einfach mal die Seele baumeln lassen. Das ging auch ganz gut, weil ich bei meiner Wahlstation am Oberverwaltungsgericht NRW nicht mit Arbeit überschüttet werde. Zur Wahlstation dann später mehr.
So bevor ich vollständig ins Delirium falle und den Sachverhalt der Klausur vergesse, haue ich ihn einmal kurz in die Tasten. Heute stand eine Anwaltsklausur aus dem Bereich des Schulrechts an. Eine ähnliche Klausur hatten wir auch in der F-AG (mein Dank gilt an dieser Stelle Herrn Meiberg). Ich wollte während der Klausur noch 5 Minuten Schreibzeitverlängerung beantragen, weil ich die Schule kannte, an der der “fiktive” Fall spielte.
Heute stand die verwaltungsrechtliche Gerichtsentscheidung auf dem Programm. Der Sachverhalt war dankbar (12 Seiten + 1 Blatt Kalender). Inhaltlich ging es nach allerlei abwegigen Rechtsmaterien in der F-AG (Wohnwagengesetz, IFG) mal um Baurecht.
So heute stand als S2-Klausur eine Revision aus Sicht der Nebenklage zur Bearbeitung an. Inhaltlich beschäftigte sich das zu untersuchende Urteil mit Brandstiftungsdelikten. So weit so ungewöhnlich.
Heute stand die S1-Klausur auf dem Programm (13 eng bedruckte Seiten). Und ich muss sagen, sie war vom Umfang her machbar. Es musste natürlich eine Anklageschrift und eine Abschlussverfügung gefertigt werden. 4 Tatkomplexe:
So heute stand das letzte Mal Zivilrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht der Beklagten rund um den mehr oder weniger bekannten § 945 ZPO (hoffe ich jedenfalls!). Inhaltlich ging es deshalb ein bischen um vorläufigen Rechtsschutz, schwerpunktmäßig aber um Schadensrecht:
So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.
Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1): 
Noch (knapp) 6 Wochen sind es bis zu den 8 Klausuren im November. Außer in Momenten wie diesen versuche ich das Thema Klausuren zu verdrängen und den Kopf zum Lernen frei zu bekommen. Das geht noch ganz gut, weil die formelle Ladung des LJPA noch nicht da ist. Inhaltlich ist zwar klar was drinsteht (Klausurort Bielefeld und die üblichen Weisungen). Aber solange man nicht geladen ist, ist noch alles in weiter Ferne. Momentan ist also der Puls noch ruhig und das Lernen völlig stressfrei…
Die Arbeitsgemeinschaft im Referendariat besteht im Wesentlichen aus dem Schreiben von ausgemusterten Examensklausuren. Kurz vor dem Ende der AG, die Klausuren liegen im November an!, habe ich bereits 7 Aktenordner voll mit diesen Klausuren. Eigentlich müsste man dann ungefähr erahnen können, was in den Klausuren auf einen zukommen wird. Das ist m.E. aus zwei Gründen jedoch alles andere als sicher, was ich nachfolgend etwas begründen will:
In der zivilrechtlichen Anfänger-AG triezte einen der Ausbilder mit allerlei kostenrechtlichen Problemen, insb. der Baumbach´schen Formel, fiktiven Streitwerten und uneinheitlichen Kostenentscheidungen. Wie selbstverständlich setzte man zur Lösung dieser Fälle seinen Taschenrechner ein. Niemand hatte dagegen etwas einzuwenden.
… dann stehen die Examensklausuren ins Haus. Davon fallen die nächsten 2 Wochen weg, weil ich da noch zum Anwalt muss. Da ich die letzte Woche vor den Klausuren möglichst frei haben will, bleiben 8 Wochen zum Lernen. Die Woche frei hat mir vor der Ersten Prüfung schon ganz gut getan. Körperlich ist man erholt und psychisch hat man den Eindruck, gut vorbereitet zu sein. Im Gegensatz zu alldenjenigen, die noch bis unmittelbar vor den Klausuren lernen und da noch die eine oder andere Panikattacke schieben.