Keine Nebentätigkeit als Steuerberater für Referendare
Das Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Nebentätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB).
Zugrunde lag eine Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte. mehr…








Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
Nachdem das Referendariat beendet ist, gehts für die Meisten direkt in die Bewerbungsphase. Sofern man sich beispielsweise für den öffentlichen Dienst bewirbt, wird oft die Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte aus dem Referendariat gefordert bzw. die Ausstellung einer dem entsprechenden Vollmacht. Dort befinden sich schließlich alle Stationszeugnisse und Beurteilungen sowie sonstige Infos aus der vergangenen Referendarszeit. In der Vollmacht muss man natürlich auch angeben, wo diese Akte denn nun abrufbar ist.
In unserer Reihe “Wer war eigentlich…” befassen wir uns heute mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten “Ziegels” in unserer Heimbibliothek. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. Es folgte die Promotion in Erlangen zum Thema “Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayrischem Recht”.
Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den man während des Referendariats nicht genommen hat, nachdem das Examen erfolgreich vorüber ist? Diese Frage stellte sich auch ein ehemaliger Referendar aus Rheinland-Pfalz. Er hatte 10 Tage seines Jahresurlaubs nicht genommen und begehrte nun finanziellen Ausgleich nach Beendigung des Referendariats in Höhe von 460 Euro. Das Land lehnte ab mit der Begründung, es fehle die Anspruchsgrundlage.
Jeder Jurist kennt seinen Namen, daher sorgen wir jetzt dafür, dass zumindest jeder RefBlog-Leser weiß, wer Dr. Schönfelder war. Geboren wurde er im Jahre 1902 in Nossen (Sachsen). Er studierte Jura in Tübingen und Leipzig und legte dort auch sein erstes Staatsexamen im Jahre 1925 ab. Es folgte kurz darauf die Promotion und das zweite Staatsexamen 1930. Anschließend arbeitete er als Amtgerichtsrat. Aber der perfekte Lebenslauf hatte auch seine Schattenseiten…
Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.
Das clavisto / StudZR – Karriereforum geht am 15.01.2013 in Heidelberg in die zweite Runde. Es erwarten Euch spannende Fachvortrage von Rechtsanwälten der Kanzleien McDermott Will & Emery und Weil, Gotshal & Manges. Parallel bringt man Euch und die clavisto-Partnerkanzleien miteinander ins Gespräch. Deshalb besteht der zweite Teil der Veranstaltung aus einem lockeren Get-Together inkl. Buffet.
Dass recherchiert wird, ist wohl mittlerweile für niemanden mehr ein Geheimnis, nur wie die Zahlen tatsächlich aussehen, war bisher nicht bekannt. Laut einer
Für die Verwaltungs- oder Wahlstation beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung in Düsseldorf werden ab dem 1.6.2013 oder auch später Rechtsreferendare gesucht. Die Referendare sollen im Referat 433 „Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Vergabeberatung, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen“ eingesetzt werden, welches sich mit den rechtlichen Aspekten der Forschungs- und Technologiepolitik befasst.
… bzw. Ombudsfrau! In der Reihe der ungewöhnlichen Berufsbilder für Juristen soll an dieser Stelle das des Ombudsmanns vorgestellt werden. Der Ombudsmann erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. In Deutschland sind hauptsächlich Bürgerbeauftragte, die die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung unterstützen, im Dienst. Bisher findet man die Ombudsmänner leider nur in einigen Bundesländern.
Auf einen interessanten
Rechtsanwalt Lutz Steinhaus bietet Rechtsreferendaren (m/w) an, ihre Referendarausbildung im Rahmen der Wahl- oder Anwaltsstation in Sydney, Australien zu absolvieren. Betreut werden vornehmlich die Deutsche Gemeinde in Sydney unter anderem in international privatrechtlichen, sozialrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei Fragen zur Mehrstaatigkeit.
Beide Gerichte führen im Namen “Hanseatisches Oberlandesgericht” und beide Städte sind natürlich Hansestädte – keine Frage. Was nun aber interessant an dieser Konstellation ist, dass nur eines der beiden Gerichte mit dem alleinigen Wort “Hanseatisches Oberlandesgericht” oder “HansOLG” amtlich korrekt bezeichnet ist. Und das ist Hamburg! Das Bremer Pendant benötigt den Städtenamen zwingend für die amtlich korrekte Bezeichnung.
Das Kammergericht Berlin (KG) – Ausbildungsgericht der Rechtsreferendare in Berlin. Aber warum heißt es nicht, so wie alle anderen Ausbildungsgerichte in Deutschland, Oberlandesgericht?