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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

 / Allgemein

Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?

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Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen:

1. Bewerbung für Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation

Da man das zweite Staatsexamen noch nicht besitzt, spielen hier die Stationszeugnisse, je nach dem, wo man sich bewirbt, schon manchmal eine Rolle, meist entscheidet aber das persönliche Gespräch mit dem künftigen Ausbilder. Nicht einmal bei der Bewerbung bei der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes – wo die Plätze bekanntlich rar und begehrt sind – beeinflussen die Stationszeugnisse die Chancen. Einige Ausbilder im öffentlichen Dienst möchten aber die Stationszeugnisse  sehen.

2. Einfluss auf die Gesamtnote des 2. Staatsexamens

Bereits hier können die Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse eine wichtige Rolle spielen – der Prüfungsausschuss hat nämlich die Möglichkeit von der nach der mündlichen Prüfung ermittelten Gesamtnote abzuweichen, sofern der Gesamteindruck über den Leistungsstand des Prüflings dies nahe legt.

§ 5 d IV DRiG:
„In den staatlichen Prüfungen kann das Prüfungsorgan bei seiner Entscheidung von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abweichen, wenn dies auf Grund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat; hierbei sind bei der zweiten Staatsprüfung auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen. Die Abweichung darf ein Drittel des durchschnittlichen Umfangs einer Notenstufe nicht übersteigen. Der Anteil der mündlichen Prüfungsleistungen an der Gesamtnote darf 40 vom Hundert nicht übersteigen…“

Der Gesamteindruck ergibt sich dabei also nicht nur aus dem Eindruck, den man während des Tages der mündlichen Prüfung hinterlässt, sondern auch aus den Leistungen des gesamten Vorbereitungsdienstes, dokumentiert in den entsprechenden Zeugnissen. Im Jahr 2008 hat das OVG Münster unter Aufgabe seiner alten Rechtsprechung ebenso entschieden (nachzulesen in der NVwZ 2008, 1037).

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3. Gnadengesuch nach zweimaligem Durchfallen

Sofern man das 2. Staatsexamen zweimalig nicht besteht, gibt es die Möglichkeit, ein drittes Mal zu schreiben. Darüber entscheidet in NRW der Präsident des Prüfungsamtes und nimmt als Grundlage eine hinreichende Aussicht auf erfolgreiches Bestehen. Hierbei kann man natürlich mit den Stationszeugnissen richtig gut punkten.

In anderen Bundesländern wird aber nach anderen Kriterien entschieden, beispielsweise in Bayern braucht man eine Mindestpunktzahl von 3,0 in einem der vorhergehenden Versuche, sodass hier die Stationszeugnisse gar keine Rolle spielen.

4. Bewerbung nach dem Referendariat

Nicht alle Arbeitgeber möchten die Zeugnisse sehen, die man während des Referendariats erhalten hat, hier wird natürlich den beiden Staatsexamen viel größere Bedeutung beigemessen. Hin und wieder kommt es aber schon vor, dass die Zeugnisse, die man während des Referendariats erhalten hat, vorgelegt werden müssen, diese haben aber im Gegensatz zum Examenszeugnis geringere Bedeutung. Für die Bewerbung als Richter sind die Stationszeugnisse abhängig vom Bundesland beizufügen, einen Überblick darüber gibt´s auf unseren Seiten zu den Einstellungsvoraussetzungen für Richter. [RefN]

Der Artikel wurde am 3. Oktober 2023 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.