Spontan dachte ich, Baden-Württemberg hätte die Einstellungsvoraussetzungen für Rechtsreferendare erhöht:
Für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8 Doppelstunden verpflichtend. Dieser Kurs muss in den letzten zwei Jahren vor dem Zulassungstermin zum Referendariat besucht worden sein.
Stammt aber zum Glück aus einem Merkblatt des Kultusministeriums und bezieht sich auf die Einstellung von Lehramts-Referendaren! Ein Erste-Hilfe-Kurs ist bei angehenden Lehrern ja auch sinnvoll.