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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

 / Allgemein / Niedersachsen

Nebenjob im Referendariat: sinnvoll oder voll sinnlos? – Teil 2

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Hier also wie angekündigt der 2. Teil des Artikels zum Thema „Soll man neben dem Referendariat jobben“.

Wenn man nicht schon mit einem bestehenden Nebenjob ins Referendariat startet stellt sich natürlich die Frage wo man jobben möchte. Am meisten profitieren tut man sicherlich davon, sich einen Nebenjob zu suchen, der auch einen gewissen juristischen Bezug aufweist (also klassischerweise vielleicht bei einer Anwaltskanzlei). Auch wenn die Kanzlei auf einem Gebiet tätig ist, das für das Examen nicht relevant ist, so kann es sicher nicht schaden sich die Abläufe mal genauer anzuschauen und zudem den Lebenslauf damit auch etwas zu verfeinern. Ein Bekannter von mir hat zudem durch seine Nebenjobtätigkeit in einer Kanzlei ein Vollzeitangebot direkt für den Anschluss an das Referendariat erhalten (das mag zwar vorkommen und kann für den ein oder anderen eine Motivation sein, aber direkt darauf setzen und insgeheim davon ausgehen würde ich davon auf keinen Fall und wer weiß was in 2 Jahren überhaupt ist, wo man selbst ist und wo man sein möchte). 😉

Allerdings gibt es Nebenjobangebote nicht wie Sand am Meer und aus dem Bekanntenkreis haben viele die Erfahrung gemacht, dass Kanzleien schon ganz gerne Referendare einstellen….allerdings bevorzugt für die Anwaltsstation und ohne Vergütung. Die Suche kann sich daher in die Länge ziehen oder komplett erfolglos bleiben. Was die Jobsuche angeht so würde ich empfehlen zum einen das Internet zu durchforsten: d.h. Kanzleien in seiner Stadt zu suchen die man vom Tätigkeitsgebiet her interessant findet und erstmal anrufen und fragen ob eine Nebentätigkeit prinzipiell möglich ist und wenn ja, an wen man die Bewerbung schicken soll. Auch das schwarze Brett an der Uni kann sonst noch ganz hilfreich sein: ab und an haben Anwälte (bevorzugt kleinere) Zettel aufgehängt und suchen Hilfskräfte.

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Andererseits kann es auch im Hinblick auf einen selbst manchmal sehr viel angenehmer sein, sich vielleicht gerade keinen Nebenjob mit juristischem Bezug zu suchen. Mein Nebenjob hat jetzt zwar einen juristischen Bezug, im Studium habe ich jedoch verstärkt gerne in anderen Bereichen – die mit Jura gar nichts zu tun hatten – gejobbt. Man kann dort jurahirntechnisch (welch tolles Wort! 😀 ) einmal komplett abschalten, lernt i.d.R. nette andere Menschen kennen die einfach mal gar nichts mit Jura am Hut haben und es war damals für mich wirklich ein idealer Ausgleich zur juristischen Materie. Bei mir hat es sich aber so ergeben, dass ich den jetzigen Job schon kurz vor dem Referendariat begonnen habe und daher stellte sich die Frage nach der Nebenjobsuche bei mir zu Beginn des Referendariats nicht mehr.

Wissenschaftliche Hilfskraft

Ein Job als wissenschaftliche Hilfskraft zu finden ist meist noch schwieriger sofern man nicht schon in der Uni entsprechende Kontakte geknüpft hat und den Prof irgendwie kennt. Stellen sind selten ausgeschrieben. Wen dies allerdings reizt, auch für den gilt: sofern der Lehrstuhl keine Anzeige ausgeschrieben hat, am besten trotzdem einfach mal anrufen und nett nachfragen. Für eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft muss neben dem Bedarf vom Lehrstuhl allerdings auf Seiten des Bewerbers auch die Note vom 1. Examen passen.  Das verlangt m.E. nun nicht zwingend ein Prädikatsexamen, aber ein gutes befriedigend sollte es doch schon sein.

Für alle Jobs gilt: Stellen sind vielleicht nicht (immer) explizit ausgeschrieben. Da man nichts zu verlieren, sondern höchstens eher zu gewinnen hat, sollte man sich daher ruhig bewerben auch wenn man keine konkrete Stellenanzeige findet. Insbesondere kleinere Kanzleien inserieren – wenn überhaupt – nur mal am schwarzen Brett an der Uni. Ich würde mir daher einfach ein paar Kanzleien, die vom Tätigkeitsfeld her für einen selbst interessant klingen, raussuchen und zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen. Mehr als zu sagen „tut mir Leid, aber wir suchen niemanden“ können sie ja nicht, also nur Mut. 🙂

Kosten-Nutzen-Faktor

Jeder ist sich bewusst, dass die Zeit die für’s Jobben draufgeht anderweitig genutzt werden könnte. Es ist nicht unmöglich, bedarf aber doch einiger zeitlicher Organisation das Referendariat und den Nebenjob zeitlich unter einen Hut zu bringen. Am besten lässt sich das Jobben natürlich vereinbaren wenn man sich die Arbeitszeit und die Arbeitstage frei einteilen und diese ggf sogar flexibel selbst ändern kann. Dies hängt aber natürlich stark vom Arbeitgeber ab. Auch wäre es m.E. am besten in den Abendstunden oder an einem AG-Tag direkt im Anschluss zu arbeiten, da dieser Tag – zumindest für mich – sowieso „gelaufen“ ist und ich mich an diesem Tag nicht mehr mit den Akten vom Ausbilder oder dem AG-Stoff erneut auseinandersetzen werde, mein Kopf aber auch nicht derart ausgebrannt ist, dass ich nichts produktives mehr zustande bringen könnte. Aber diese Flexibilität ist nicht immer möglich.

Es empfiehlt sich daher zu gucken, wieweit man das ganze optimal planen kann. Mein Arbeitgeber ist da z.B. sehr flexibel und ich habe was das angeht wirklich einen Glücksgriff gemacht. Ich kann in der Woche oder sogar am Wochenende arbeiten kommen. Da ich einen Schlüssel für das Gebäude habe ist mir bei der Uhrzeit auch freie Hand gelassen: ich könnte zu humanen Zeiten arbeiten gehen, aber auch um Mitternacht wäre möglich. Wichtig ist nur, dass die Arbeit die getan werden muss auch getan wird. Bei der Art und Weise bin ich da aber sehr frei in der Gestaltung. Das ist für mich natürlich ideal.

Allerdings ist es daher auch öfters mal so, dass ich am Wochenende arbeite weil die Woche mit AG/Aktenbearbeitung gefüllt ist und ich die Nebenjobtätigkeit dann auf einen anderen Tag vor mir herschiebe, insbesondere weil ich ja weiß, dass ich keine festen Zeiten/Tage habe. Am Wochenende ist es dann natürlich etwas anstrengender zur Arbeit zu fahren (gerade jetzt wo das Wetter besser wird),  anstatt sich auf den Rasen zu legen und einfach nur die Seele baumeln zu lassen. Aber gut: man muss halt Kompromisse machen. Es soll jetzt auch nicht den Eindruck erwecken als hätte ich gar keine Freizeit neben dem Referendariat. Dem ist nicht so. Es ist nur halt doch anders als ich anfangs dachte und ich treffe Freunde verstärkt an Tagen an denen ich zuvor schon bei Gericht war (also z.B. im Anschluss an die AG) und habe selten einen Tag wirklich „komplett“ frei. Letztes Wochenende habe ich z.B. den Samstag gearbeitet und mich den Sonntag dann an meine Akte gesetzt. Es lässt sich alles unter einen Hut bringen, keine Frage. Aber so locker-flockig und das ich nicht wüßte wohin mit meiner Freizeit ist es halt doch nicht und gegen etwas mehr Freizeit hätte ich nichts einzuwenden, gerade weil ich zum „richtigen“ Lernen bisher irgendwie noch gar nicht gekommen bin. Es bedarf doch etwas Organisation damit es rund läuft und es läuft halt nicht von alleine.

Das Examen kommt in großen Schritten näher

Im Hinblick auf das 2. Examen muss man auch sagen: Es ist sicherlich schön und kann auch eine wertvolle Erfahrung für einen selbst sein wenn man nebenbei noch jobbt: sowohl, um intensivere Einblicke in das Tätigkeitsgebiet zu erhalten und zu sehen, ob man sich eine Vollzeitarbeit in diesem Bereich später prinzipiell auch für sich selbst vorstellen kann (gilt natürlich verstärkt für Nebenjobs mit juristischem Bezug , wer nebenbei kellnert und dann in Erwägung zieht nach dem 2. Examen vollzeitmäßig zu kellnern, der möge damit glücklich werden, aber das meinte ich halt in erster Linie so nicht 😉 ) und insbesondere auch für den Lebenslauf (wobei ich sagen muss, dass ich von diesem reinen Lebenslauf-Pushing ehrlich gesagt gar nichts halte: entweder ich jobbe weil ich das Geld brauche und habe idealerweise Spaß dabei oder ich bin zwar nicht unbedingt auf das Geld angewiesen, aber habe einfach von mir aus die Motivation nebenbei noch etwas anderes sehen/machen zu wollen).

Allerdings sollte man sich durchaus bewusst sein: was zählt ist später die Examensnote. Im Hinblick darauf und weil die Zeit doch schneller rumgeht als man denkt und weil ich in der „heißen Phase“ genug Zeit zum Lernen haben möchte, habe ich auch beschlossen nur bis zum Ende der dritten Station zu jobben (d.h. also nur das erste Jahr während des Referendariats). Ab der Anwaltsstation (idealerweise finde ich vielleicht sogar eine Kanzlei die eine Vergütung zahlt) möchte ich dann keine Doppelbelastung mehr haben. Das wäre zeitlich ab nächstem Februar. Zum Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres werde ich dann also mit dem Nebenjob aufhören. Ich denke, dass dies, besonders in Anbetracht dessen dass das 2. Examen schon nächstes Jahr im Oktober ansteht, eine gute Planung ist wenn ich somit die letzten 6-9 Monate neben der Anwaltsstation nicht noch den Nebenjob habe und die Freizeit die ich dann habe entweder fürs Lernen nutze oder verstärkt als Freizeitausgleich. Zudem weiß ich ja auch nicht, wie oft ich bei der Kanzlei dann antanzen muss und wie die Arbeitsbelastung in dieser Station sein wird.

Wer sich einen Nebenjob sucht, sollte sich also überlegen wie lange er diesen ausüben will. Am besten jobbt man dann natürlich auch direkt mit Beginn des Refs und guckt schonmal vor dem Refstart nach links und rechts und bewirbt sich zeitig, denn wenn man – so wie ich – das letzte halbe bis dreiviertel Jahr nicht mehr jobben möchte käme es sicherlich etwas doof beim Arbeitgeber an wenn man nach 3-4 Monaten wieder aufhört weil man erst ab der Staatsanwaltschaftsstation angefangen hat und dann nach der Verwaltungsstation schon wieder aufhören möchte.

Es besteht natürlich ggf. auch die Möglichkeit die Stundenzahl herunterzuschrauben oder nur einige Zeit vor dem schriftlichen Termin zu pausieren oder für die ganzen Harten: einfach die ganze Zeit durchjobben. Die 32 Std sind ja nur der maximal erlaubte Umfang. Für mich steht jedoch fest, insbesondere da ich die Stundenzahl momentan komplett ausschöpfe, dass ich dies ab nächstem Jahr nicht mehr machen möchte neben dem Referendariat und ich mich dann lieber neben der Station und der Freizeit die man natürlich auch nicht vergessen sollte, auf das Examen vorbereiten möchte. Es heißt zwar nicht zwangsläufig, dass das Examen unter dem Jobben leiden muss. Für das 1. Examen habe ich in der gesamten Examensvorbereitung bis kurz vor dem Termin nebenbei gearbeitet und es hat dem Examen nicht geschadet (es lernt ja sowieso niemand 24/7 und das Jobben war dann auch ein guter Ausgleich zum Rep). Aber gerade dadurch, dass man diese reine Examensvorbereitungszeit wie für das 1. Examen nicht mehr hat und ich nicht abschätzen kann wie intensiv das Lernen noch wird und wie Arbeitsintensiv auch die weiteren Stationen werden, ist mir dann ggf. erhöhter Freizeitausgleich oder halt die zeitliche Möglichkeit entspannter Lernen zu können wichtiger, als noch 2 halbe Tage oder einen ganzen Tag für das Jobben zu opfern und ein paar Kröten mehr auf dem Konto zu haben. Zudem weiß ich ja auch nicht wie das in den nächsten Stationen mit der Aktenarbeit, die man mit nach Hause bekommt, weitergeht. Auch sowas kostet Zeit und hat man in der Vorbereitungszeit für das 1. Examen nicht noch „nebenbei“ gehabt. Da ich auf das Geld auch nicht dringend angewiesen bin (es ist natürlich schön, geht aber die paar Monate auch ohne und wie gesagt: vllt vergütet in der Anwaltsstation sogar die Kanzlei bei der ich dann bin die Arbeit auch ein wenig) will ich mich dann auch nicht hinterher ärgern und setze da nun einfach Prioritäten. Meine Planung ist also eine Kosten-Nutzen-Abwägung und ich bin mit mit dieser Planung soweit auch recht zufrieden. 😉

Gehalt und Lohnsteuerkarte

Man sollte sich zudem überlegen ob man bis oder über 400 € jobben will (hängt natürlich auch vom Stundenlohn ab ob man überhaupt die 400 €-Hürde knackt). In der Regel bekommt man bei Nebenjobs bis 400 € direkt brutto = netto aufs Konto. Da die Vergütung sehr stark, je nach Arbeitsfeld stark variiert, an der Uni die Vergütung z.B. schon tarifvertraglich geregelt ist, es bei Kanzleien auch auf die Größe der Kanzlei mit ankommt, kann ich nicht viel dazu sagen, was nun als „angemessener“ Stundenlohn anzusehen ist…vielleicht nur soviel: bei einem angebotenen Stundenlohn, den auch eure 13-jährige Nachbarin für Chemienachhilfe bekommt, würde ich wohl verhandeln oder gehen (es sei denn ihr Stundenlohn ist extrem gut 😀 ). Man sollte zwar keine zu hohen Erwartungen haben, sich aber auch nicht unterbuttern lassen. Man hat immerhin einen universitären Abschluss erworben und das sollte auch schon ein wenig honoriert werden. Es muss natürlich auch einleuchten, dass kleinere Kanzleien i.d.R. weniger bezahlen werden/können, als größere. Ich würde daher nicht zwangsläufig nur auf das Geld schielen, sondern eine Kanzlei, dessen Tätigkeitsgebiet ernsthaft darin liegt das einen interessiert, dann einer anderen Kanzlei vorziehen, die vielleicht 2 Euro mehr bezahlt. Aber das muss natürlich jeder selbst wissen. Aus meiner eigenen Erfahrung und meinem Umfeld schwanken die Stundenlöhne (wie auch die Arbeitsbelastung im Nebenjob) sehr stark und in der Bandbreite zwischen 9€ und 19€ ist so fast alles vertreten. Ich würde sagen, der Durchschnitt liegt bei ca. 13€/Stunde.

Beachten solltet ihr zudem, dass ein Nebenjob über 400€ auf Lohnsteuerklasse 6 (da ihr Steuerklasse 1 für das Referendariat habt und für eine weitere Tätigkeit dann Steuerklasse 6 anfällt) läuft. Die Abzüge die ihr auf Lohnsteuerklasse 6 habt sind aber zu hoch bemssen (die Abzüge betragen fast 50%). Diese könnt ihr euch dann aber zum Großteil zu Beginn des nächsten Jahres mit der Einkommensteuererklärung zurückholen. Das ist unkomplizierter als es klingt und wenn man sich einmal reingefuchst hat ist es auch nicht so schwierig die Einkommensteuererklärung zu machen (notfalls halt mal Freunde/Eltern fragen, irgendwer wird euch da sonst schon helfen, aber mit Mitte 20 sollte man das vielleicht auch mal gemacht haben). Vor allem lohnt es sich in dem Fall halt wirklich. Wer auf das Geld verzichtet ist selbst schuld. Nebenjobs unter 400€ müssen eigentlich nicht auf Lohnsteuerklasse 6 laufen. Mir ist aber von einigen bekannt, bei denen die Arbeitgeber das trotzdem so regeln…weil es für die Buchhaltung wohl einfacher ist und „einfach so gemacht wird“. Die Abzüge kriegt man dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung natürlich erst recht zurückerstattet, da bis 400€ der Verdienst brutto = netto ist.

Soviel und soweit zum Thema Nebenjob! Hoffentlich helfen euch die Gedanken bei eurer Entscheidung, ob ihr selbst neben dem Referendariat einen Job annehmen wollt oder nicht.

Eure Emily*

Der Artikel wurde am 28. April 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.