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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Allgemein

Mehr Urlaub für Referendare aus NRW

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Der Personalrat der Referendare am LG Düsseldorf weist auf seiner Homepage auf einen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2012 (24-42) hin. Aus diesem ergibt sich, dass nach Niedersachsen nun auch NRW auf das BAG-Urteil reagiert hat und den Rechtsreferendaren mehr Urlaub gewährt. Jeder Referendar hat nun unabhängig vom Alter Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.

Der Artikel wurde am 23. November 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.