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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

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Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte

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Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.

Brandenburg und Nordrhein-Westfalen befinden sich mit 4,7% an der Spitze, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 4,3%. Hessen liegt mit 3,0% bezüglich der Ausgaben für die Justiz (ohne Strafvollzug) in der Mitte. Das Schlusslicht bilden Schleswig-Holstein mit 2,3% und Bremen mit sogar nur 1,4%.

Der DAV-Präsident äußerte sich so dazu: „Die Zahlen zeugen von einer viel zu geringen Wertschätzung der Landesregierung für die Justiz. Die dritte Gewalt ist auf alarmierende Weise unterfinanziert.“

Und was ist die Folge dieser Sparmaßnahme? Richtermangel, überlastete Richter und damit überlange Verfahren. [RefN]

Der Artikel wurde am 1. November 2022 von veröffentlicht.