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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Allgemein

Internationaler Studentenausweis für Referendare

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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!

Aussteller ist die „Reisedienst Deutscher Studentenschaften GmbH“, welche die Referendare auch noch als Studenten ansieht und bei Vorlage der Bescheinigung über die Einstellung in den Referendardienst (erhält man am Tag der Einstellung) den Studentenausweis ausstellt.

Auch wenn der Ausweis ein sogenannter „internationaler“ ist, gilt er natürlich auch im Inland und sämtliche Studentenrabatte können eingefordert werden. Über die Vergünstigungen, die einem im In- und Ausland zuteil werden, informiert die Seite der ISIC sehr übersichtlich, geordnet nach Ländern, Städten und sogar Aktivitäten.

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Der Ausweis kostet lediglich 18 Euro, also ein Schnäppchen, wenn man sieht, wofür er eingesetzt werden kann. Gültig ist er immer ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Auch wenn man darüber streiten kann, ob man als Referendar mit regelmäßigem, wenn auch geringem Einkommen den Ausweis berechtigter Weise erhält, soll uns das an dieser Stelle nicht näher beschäftigen. 🙂

Laut Internetseite der ISIC muss man eines der folgenden Dokumente vorlegen, um die Berechtigung nachzuweisen:

  • Eine am Tag der Bestellung gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Schülerausweis, der deinen Status bestätigt.
  • Ein auf Universitäts- oder Schulbriefpapier verfasstes Schreiben mit offiziellem Stempel und aktuellem Datum, das den Status bestätigt.
  • Einen Ausbildungsvertrag, Berufsschulnachweis oder eine Azubi Card für das aktuelle Ausbildungsjahr, wodurch eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bestätigt wird.
  • Oder beglaubigte Übersetzungen o. g. Dokumente.

Als Rechtsreferendar sollte man sich von der Referendarabteilung ein entsprechendes Dokument ausstellen lassen.

Um die die ISIC zu beantragen brauchst du außerdem

  • Ein Portraitfoto von dir (ein gut belichtetes Selfie mit ruhigem Hintergrund reicht aus, es muss kein biometrisches Passbild sein)
  • Einen Identitätsnachweis, um den Abgleich deiner persönlichen Daten vorzunehmen zu können

[RefN]

Der Artikel wurde am 4. Juli 2023 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.