Hanseatisches Oberlandesgericht – Bremen oder Hamburg?
Beide Gerichte führen im Namen “Hanseatisches Oberlandesgericht” und beide Städte sind natürlich Hansestädte – keine Frage. Was nun aber interessant an dieser Konstellation ist, dass nur eines der beiden Gerichte mit dem alleinigen Wort “Hanseatisches Oberlandesgericht” oder “HansOLG” amtlich korrekt bezeichnet ist. Und das ist Hamburg! Das Bremer Pendant benötigt den Städtenamen zwingend für die amtlich korrekte Bezeichnung.
Der Grund ist, wie sollte es anders sein, ein historischer: Vor 1947 war das den Gerichten in Bremen übergeordnete Gericht das HansOLG in Hamburg. Dann bekam Bremen ein eigenes HansOLG, da es dieses aber schon lange zuvor in Hamburg gab, musste der Zusatz Bremen zwingend angehangen werden.
[Bildnachweis: Wolfgang Meinhart]









Kommentare zum Artikel:
Der historischen Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass das Hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg wiederum unmittelbarer Nachfolger des Hanseatischen Oberappellationsgerichts zu Lübeck ist, das zuvor für alle damals noch drei freien Hansestädte zuständig war.
Da ging also historisch schon einiges hin und her an der Waterkant.
Sehr interessante Info! Vielen Dank!
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