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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Allgemein / Bremen / Hamburg

Hanseatisches Oberlandesgericht – Bremen oder Hamburg?

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Beide Gerichte führen im Namen „Hanseatisches Oberlandesgericht“ und beide Städte sind natürlich Hansestädte – keine Frage. Was nun aber interessant an dieser Konstellation ist, dass nur eines der beiden Gerichte mit dem alleinigen Wort „Hanseatisches Oberlandesgericht“ oder „HansOLG“ amtlich korrekt bezeichnet ist. Und das ist Hamburg! Das Bremer Pendant benötigt den Städtenamen zwingend für die amtlich korrekte Bezeichnung.

Der Grund ist, wie sollte es anders sein, ein historischer: Vor 1947 war das den Gerichten in Bremen übergeordnete Gericht das HansOLG in Hamburg. Dann bekam Bremen ein eigenes HansOLG, da es dieses aber schon lange zuvor in Hamburg gab, musste der Zusatz Bremen zwingend angehangen werden.

[Bildnachweis: Wolfgang Meinhart]

Der Artikel wurde am 1. April 2015 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.