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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Allgemein / Hamburg

Hamburg: Unterhaltsbeihilfe war Thema der Hamburgischen Bürgerschaft

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Unserer Übersichtsseite zur Höhe der Unterhaltsbeihilfen der Länder ist zu entnehmen, dass die Hamburger Referendare deutschlandweit am schlechtesten bezahlt werden. Sie erhalten lediglich 900 € brutto. Dass gleichzeitig in Hamburg die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind, ist allgemein bekannt und lässt die Beihilfe noch geringer erscheinen.

Der Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft André Trepoll (CDU) hat nun in einer „schriftlichen kleinen Anfrage“ unter anderem angefragt, ob eine Anpassung der Beihilfe geplant sei. Die Antwort des Senats ist eindeutig:

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe wurde zuletzt mit der Zweiten Verordnung zur Ände-rung der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare (HmbGVBl. 2008 S.  251) am 9. Juli 2008 angepasst. Der Betrag wurde von 850,00 Euro  auf 900,00 Euro  angehoben. Aktuelle Überlegungen, die Bezüge der Referendare zu erhöhen, bestehen nicht.

Hamburger Referendare können also auch zukünftig nicht mit einer Erhöhung der geringen Unterhaltsbeihilfe rechnen.

Interessant sind aber auch die weiteren Fragen des Abgeordneten zur Unterhaltsbeihilfe. So stellte er die Frage, warum die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare unter der der Lehramtsreferendare liegt. Die Antwort des Senats dazu:

Der Grund der unterschiedlichen Bezüge von Rechtsreferendaren und Lehramtsreferendaren liegt in der Nichtvergleichbarkeit der Gruppen. Lehramtsreferendare werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Rechtsreferendare befinden sich in einem öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das Berufsbild und die jeweilige Ausgestaltung der Vorbereitungsdienste sind derart unterschiedlich, dass Rechtsreferendare und Studienreferendare unterschiedlich zu behandeln sind.

Ähnlich schwammig fällt die Antwort des Senats auf die – berechtigte – Frage aus, warum denn die Unterhaltsbeihilfe in anderen Ländern höher ausfällt als in Hamburg:

Die verschiedenen Höhen der Unterhaltsbeihilfe in den Ländern haben ihre Ursache insbesondere in den regionalen Unterschieden. Die einzelnen  Länder, die dort jeweils angebotenen Referendarausbildungen und die jeweiligen Unterhaltsbeihilfen können daher nicht unmittelbar miteinander verglichen werden.

So bilden Hamburg und Berlin als Stadtstaaten die höchste Anzahl von Rechtsreferendaren im Verhältnis zur Einwohnerzahl aus. Die Unterhaltsbeihilfe in Berlin beträgt aktuell 959,69 Euro und liegt damit im Vergleich zu den anderen Ländern ebenfalls im unteren Bereich.

Wer sich für die weiteren Fragen des Abgeordneten und Antworten des Senats zur Unterhaltsbeihilfe in Hamburg, der anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenze für Rechtsreferendare sowie zum Fehlen eines Familiezuschlags interessiert, findet ihr hier: Anfrage.pdf.

Der Artikel wurde am 8. April 2013 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.