Ehemaliger Referendar sitzt im Ausbildungsgericht auf der Anklagebank
Das Landgericht Bonn hat kürzlich von einem ehemaligen Referendar Besuch erhalten, Freude dürfte das aber keiner Seite bereitet haben. Der 31-jährige ehemalige Referendar, der bei der Staatsanwaltschaft Bonn während seiner Ausbildung tätig war, sitzt nun wegen Raubes auf der Anklagebank. Mit einem Küchenmesser bedrohte er seine Opfer, um deren Geld zu erhalten – innerhalb eines Tages gleich mehrmals. Das LG Bonn verurteilte ihn nun zu fünf Jahren Haft. Im Prozess hatte der ehemalige Referendar die Ende August begangenen Raubüberfälle gestanden. Laut Gutachter hatte der 31-Jährige zur Tatzeit mehr als 3 Promille Alkohol sowie Kokain im Blut.
Ende 2010 hatte man ihn aufgrund seines massiven Alkoholproblems aus dem Referendariat entlassen. Trotz stationärer Behandlungen wurde er immer wieder rückfällig und konnte sein Referendariat nicht abschließen.
(Urheber Foto: Nicolas17)



Kommentare zum Artikel:
Ja, haben wir hier auch verfolgt. Ist schockierend, wie tief man fallen kann. Nach so viel Jahren Studium/Disziplin sollte man sich schon im Griff haben. Zum Thema Drogen bleibt nur zu sagen: Wehre den Anfängen. Wer Stress hat sollte kein weißes Pulver schniefen sondern Sport treiben. Wer zu wenig Schlaf hat, der sollte nicht mit Redbull und Ritalin nachhelfen, sondern ausschlafen. Gerade Alkoholmissbrauch ist unter angehenden Juristen mehr die Regel als die Ausnahme, auch weil viele Chorbrüder unter ihnen sind. Um überhaupt mal ohne akute Schäden auf 3 Promille zu kommen, muss man schon ganz schön trinkfest sein.
Trotz alledem empfinde ich die 5 Jahre Strafe als ein sehr hartes, wenn sicherlich juristisch auch zutreffendes Urteil. Weitere Berichterstattung zu dem Thema hier http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/jurist-gestand-raub-und-koerperverletzung-id580880.html
Interessant wäre es mal die Urteilsgründe in die Finger zu kriegen, wie mit der hohen Promillegrenze und der Frage der Schuldunfähigkeit umgegangen wurde.
@Bonner: Volle Zustimmung! Danke für den Link, in dem Bericht sind ja noch weitere interessante Informationen enthalten. Ich werde mal die Urteilsdatenbank NRW im Auge behalten. Möglicherweise wird dort ja das Urteil noch veröffentlicht.
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