Die Amtstracht – feierlich/repräsentativ war gestern!
Der Krawattenstreit Beschluss des LG Mannheim:
Ein Ruck geht durch die deutsche Anwaltschaft und so mancher Referendar sieht sich schon im Hawaiihemd unter der Robe als Staatsanwalt plädieren…aber ganz so weit sind wir dann doch nicht, aber immerhin:
Das Zurückweisen eines Anwalts ohne Krawatte ist rechtswidrig – so der Beschluss des Landgerichts vom 27.01.2009!

Kommentare zum Artikel:
Wenn mir danach war, habe ich schon seit bald 25 Jahren im Hawai-Hemd unter der Robe verteidigt. Ich kenne diejenigen, die deshalb die Nase rümpfen. Von keinem von denen habe ich bisher gehört, dass sie im Nadelstreifen mit weißer Krawatte besser verteidigt hätten.
Und rausgeschmissen hat mich deshalb bisher auch noch niemand. Meine letzte weiße Krawatte war aus Leder mit einer kleinen Ananas als Aufruck, und die habe ich als Refrendar das letzte Mal getragen – 1983!
Nicht schlecht, weiße Leder-Krawatte mit Ananas-Aufdruck!! Ich stelle mir gerade vor, wie mein Ausbildungsrichter in der Strafrechtsstation reagiert hätte, wenn ich mit dieser Krawatte als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft bei seinen Verhandlungen aufgetaucht wäre!!
Hier existiert noch immer der Traum vom Hawaihemdmusteranzug. Die weiße Lederkrawatte würde da natürlich glänzend passend. Alternativ: weißer Schlangenhausimitatanzug.
Weit interessanter fände ich die Frage, was denn der Mandant dazu gesagt hat, daß sein Anwalt wohl offenbar mehr Ergeiz hatte, sich als Vorkämpfer des freien Halses zu profilieren und weniger, für den Mandanten etwas Brauchbares zu erreichen. Man mag Schlipse mögen oder nicht, aber ein Rechtsanwalt, der deswegen womöglich das Risiko eingeht (bzw. seinen Mandanten eingehen läßt), das Verfahren zu verlieren, erscheint mir doch nicht ganz unproblematisch.
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