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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 12/2024
Dienstag, der 19.03.2024
     

Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen
von

Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt, dann kommt endlich der „langersehnte“ Brief vom LJPA, worin die Ergebnisse benannt sind und die Prüfer der mündlichen Prüfung bekannt gegeben werden (so zumindest in NRW).  »»» 

Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?
von

Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Pfennig, der als Werbungskosten angesetzt werden kann.  »»» 

Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt gerade mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Schlagworten versehen.  »»» 

von FPS
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Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen

Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist im Refendarbuchladen erhältlich.

Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Seine Nähe zur juristischen Ausbildung hat er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sowie als Lehrbeauftragter an der renommierten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erlernt.

In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assesorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht.  »»» 

Kosten des Notenverbesserungsversuchs

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: Inzwischen wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs geschaffen! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. In den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden diese nun um 200€ erhöht. Statt der vorherigen 600€ sind jetzt 800€ fällig! Am teuersten ist es derzeit in NRW, wo man knappe 1.000 € bezahlen muss für den Notenverbesserungsversuch.

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Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen
von

Ein Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da ja die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, ständig in der Kritik ist, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Strafurteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem Nord- und Mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Ein wichtiges Urteil für Referendare wurde vom Landessozialgericht Bayern gesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur melden muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne dass zuvor eine Sperrfrist verhängt wurde.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III.  »»» 

Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»»