Referendariat in OWL (40) – Z4
So heute stand das letzte Mal Zivilrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht der Beklagten rund um den mehr oder weniger bekannten § 945 ZPO (hoffe ich jedenfalls!). Inhaltlich ging es deshalb ein bischen um vorläufigen Rechtsschutz, schwerpunktmäßig aber um Schadensrecht:
Die Klägerin (aus Konstanz) und die Beklagte (aus Düsseldorf) sind Cousinen. mehr…

So heute stand Zwangsvollstreckungsrecht auf dem Programm (Sachverhalt 13 Seiten). Und es kam *Tusch* eine Vollstreckungsgegenklage dran. Damit hatten alldiejenigen Unkenrufer recht, die der Meinung waren, dass gerade im Novemberdurchgang mal wieder § 767 ZPO dran sein sollte. Zum Fall:
In manchen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Bayern, muss man im Examen mit einer rechtsgestaltenden Klausur rechnen. Aufgabe ist es dann beispielsweise, für einen Mandanten dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und neue Formulierungen vorzuschlagen.
Kurz bevor ich ins verdiente Wochenende gehe, kurz noch einmal den Sachverhalt der heutigen Klausur (12 Seiten Sachverhalt, 2 Blatt Kalender). Es war eine Anwaltsklausur aus Sicht des Beklagten, dem bereits die Klageschrift des AG Düsseldorf zugestellt worden war. Fristen zur Erwiderung und so waren noch nicht verstrichen.
Heute haben die schriftlichen Klausuren für mich begonnen. Ich werde ab sofort den Sachverhalt der Klausuren schildern, damit ihr ungefähr eine Ahnung habt, was euch in den Klausuren erwartet. Auf einen Lösungsvorschlag werdet ihr aber verzichten müssen. Ich hasse es, wenn kurz nach Abgabe bereits alle über das eben angefertigte Werk noch plaudern. Das verunsichert doch nur unnötig für die noch anstehenden Arbeiten!! Zur heutigen Klausur (Z1):
Für eine abgeleistete Dienstpflicht erhalten Bewerber auch heute noch in nahezu allen Bundesländern einen Vorteil, indem sie entweder einen Wartepunkt zusätzlich erhalten oder ihre Bewerbung so behandelt wird, als wäre sie zB sechs Monate früher eingegangen.