Rezension zu “Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur”
In nahezu allen Bundesländern muss man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten. Nur in Ausnahmefällen ist die zweite Strafrechtsklausur im Examen keine Aufgabe aus dem Revisionsrecht, sondern ein strafrechtliches Urteil.
Passend dazu findet sich auf der Seite juraexamen.info seit Kurzem eine Rezension zum revisionsrechtlichen Standard-Buch von Russack. Und das Fazit fällt positiv aus. mehr…

Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.
Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als “durchgefallen” abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.
Noch (knapp) 6 Wochen sind es bis zu den 8 Klausuren im November. Außer in Momenten wie diesen versuche ich das Thema Klausuren zu verdrängen und den Kopf zum Lernen frei zu bekommen. Das geht noch ganz gut, weil die formelle Ladung des LJPA noch nicht da ist. Inhaltlich ist zwar klar was drinsteht (Klausurort Bielefeld und die üblichen Weisungen). Aber solange man nicht geladen ist, ist noch alles in weiter Ferne. Momentan ist also der Puls noch ruhig und das Lernen völlig stressfrei…
Der HGB-Kommentar Baumbach/Hopt ist in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern im zweiten Examen zugelassen.
Dass nach dem juristischen Staatsexamen auch außergewöhnliche Lebenswege stehen können, zeigt das Beispiel eines Heidelberger Kneipenbesitzers. Der Jurist, der mit einem Einser-Examen das Staatsexamen bestand und damit der beste Absolvent Baden-Württembergs war, entschied sich gegen eine Karriere als Rechtsanwalt, Richter oder Notar. Stattdessen besetzte er Häuser, bereiste danach Asien und wurde schließlich Pächter einer Heidelberger Kneipe!
In Bezug auf das zweite Staatsexamen gibt es in den Ländern sehr häufig neue Regelungen. So hat beispielsweise Baden-Württemberg die 
Seit Kurzem gibt es ein
Die Arbeitsgemeinschaft im Referendariat besteht im Wesentlichen aus dem Schreiben von ausgemusterten Examensklausuren. Kurz vor dem Ende der AG, die Klausuren liegen im November an!, habe ich bereits 7 Aktenordner voll mit diesen Klausuren. Eigentlich müsste man dann ungefähr erahnen können, was in den Klausuren auf einen zukommen wird. Das ist m.E. aus zwei Gründen jedoch alles andere als sicher, was ich nachfolgend etwas begründen will:
An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine kostenfreie Veranstaltung am 15. September in München hinweisen. Die Veranstaltung “Bus to Business” bietet Referendaren und Berufseinsteigern die interessante Möglichkeit, fünf Großkanzleien – Allen & Overy, Baker & McKenzie, Beiten Burkhardt, Latham & Watkins und McDermott Will & Emery – an nur einem Tag näher kennen zu lernen und erste Kontakte zu knüpfen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. 

Der Krawattenstreit ist neu entbrannt! Wie schon
Auf eine interessante Veranstaltung für Referendare weist der Bielefelder Kompaktkurs auf seiner Internetseite