Referendariat in OWL (31) – Tauchen beim Anwalt
Ein Fachbegriff unter Referendaren ist das “Tauchen”. Damit ist gemeint, im letzten Ausbildungsabschnitt vor den Klausuren möglichst von Stationsarbeit beim Anwalt verschont zu bleiben. Also “Urlaub” zum Lernen. Heute wollte ich mal berichten, wie meine Kollegen und ich das mit dem Tauchen so halten. Es gibt da aus meiner Sicht drei verschiedene Modelle:
- Der Taucher: Er hat sich umgehört, bei welchem Anwalt man so gut wie nichts tun muss. mehr…

Ein spannendes Thema, welches schon seit langem die Gemüter bewegt, hatte man gewählt für die Podiumsdiskussion beim Juratag der Justus-Liebig-Universität in Gießen: „Die Ausbildung des Volljuristen im 21. Jahrhundert – ein Auslaufmodell?“. Gäste waren der Regierungspräsident Dr. Lars Witteck, der Vizepräsident des LG Gießen Dr. Johannes Steinbach sowie Dr. Thomas Wagner, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Erfreulicherweise hat Niedersachsen nunmehr seine Unterhaltsbeihilfe für Referendare erhöht: Es gibt jetzt brutto 992,49 € pro Monat. Das entspricht 85 % des Anwärtergrundgehaltes von 1167,63 €. Netto macht das bei Steuerklasse eins gut 860 €. Dazu kommt eine Einmalzahlung von 120 € brutto.
Nachdem wir bereits mehrfach über die Probleme des LG Ellwangen bei der Akquise der Rechtsreferendare
Dass man es mit einer interessanten Wahstation im Referendariat sogar in die Zeitung schafft, zeigt das Beispiel einer Mindenerin Referendarin, die 3 Monate bei einem Anwalt in Sydney arbeitete. Vor knapp zwei Wochen berichtete das “Mindener Tageblatt” über das Abenteuer der Juristin.
Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.
Im RefBlog kannst auch Du über Deine Erlebnisse und Erfahrungen als Referendar schreiben! Den möglichen Themen sind keine Grenzen gesetzt: Welche Station war aus Deiner Sicht die interessanteste? Wie bereitest Du Dich auf das Examen vor? Und wo hast Du nach dem Examen die Wahlstation verbracht?
Die an der DHV für Rechtsreferendare zur Verfügung stehenden Studienplätze sind beschränkt. Dementsprechend ist jedem Bundesland nur ein gewisses Kontingent an Plätzen zugewiesen. Gehen in dem Land mehr Bewerbungen für das Speyer-Semester ein, als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet entweder der zeitliche Eingang der Bewerbungen, das Ergebnis des 1. Examens oder aber das Los.
Freie Auswahl haben kurzentschlossen Juristen, die nach dem ersten Examen direkt ins Referendariat einsteigen möchten!
Wir wurden von einem Referendar aus Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Neuerungen aufmerksam gemacht (vielen Dank dafür!): Zum einen war MV bislang das einzige Bundesland, in dem die Referendare nach bestandenem Examen nicht die Möglichkeit hatten, ihr Examensergebnis zu verbessern. Dies hat sich seit April 2011 geändert! Zum anderen werden die Referendare jetzt in der Ladung zur mündlichen Prüfung darüber informiert, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird.
Meine Anwaltsstation neigt sich langsam dem Ende zu. Ich bin noch bis Ende August beim Anwalt. Anschließend habe ich noch 2 Monate für die Vorbereitung auf die Klausuren im November. Ich hoffe mal 2 Monate “Tauchen” reicht für eine Wiederholung des Stoffes, ein paar Klausuren und Übersichten zu allen wichtigen praktischen Arbeiten.