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  Ausgabe 05/2012                                        Sonntag, der 05.02.2012
   
» Die Artikel aus dem Monat November 2009 «

 

Japanprogramm für Referendare – Bewerbung bis 15.01.2010 möglich

Bereits im März diesen Jahres berichteten wir über das Japanprogramm der Robert Bosch Stiftung. Damals wurde ein Pilotprojekt durchgeführt, in dem Referendare Ihre Wahlstation mit entsprechender Unterstützung der Robert Bosch Stiftung in Japan verbringen konnten.

Japan_Referendare_Keyv

Offenbar war das Pilotprojekt erfolgreich und nun startet der 2. Programmdurchlauf. Rechtsreferendare, die zwischen Juli 2010 und Juni 2011 ihre Wahlstation in Japan aufnehmen möchten, können sich bis zum 15.01.2010 bewerben. Eine Bewerbung ist online auf der Homepage der Stiftung möglich. Bis zu 15 Plätze jährlich werden vergeben.

Ausführliche Informationen über das Programm findet Ihr hier.

Thüringen: Durchfallquote wieder gesunken

Erst vor wenigen Wochen hatte das JPA Thüringen die Durchfallquote für das Jahr 2008 veröffentlicht: Sie hatte sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und betrug 23,62 % – mit Sicherheit die höchste Durchfallquote aller Länder im Jahr 2008!

Jetzt hat das Thüringer Justizministerium bereits die Zahlen für das laufende Jahr bekannt gegeben. Danach sind 2009 lediglich 15 der 91 Kandidaten durchgefallen. Die Misserfolgsquote hat sich also mit ca. 16 % wieder normalisiert.

3.623 Euro als RA-Einsteiger

Auf Spiegel-Online ist ein Artikel zum “Lohnspiegel” der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar, in dem die Zahlen für die Berufseinsteiger aufbereitet sind. Danach verdient ein Rechtsanwalt in seinem ersten Jahr als Berufseinsteiger durchschnittlich 3.623 €. Das entspricht einem Jahres-Brutto von 43.476 €.

Lohnspiegel.de

Gerade bei den Zahlen für die Rechtsanwälte wird man aber in besonderer Weise berücksichtigen müssen, dass es sich dabei um Durchschnittszahlen handelt. Denn während das Einstiegsgehalt in den Großkanzleien deutlich darüber liegen wird, erhält man in kleinen Kanzleien außerhalb der Ballungsgebiete als Berufseinsteiger mit Sicherheit deutlich weniger als die genannten 43.000 Euro.

Unterschiede zwischen West und Ost bzw. Männern und Frauen

Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gehältern im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland: So soll das Einstiegsgehalt als RA in Westdeutschland bei gut 3.900 € liegen, während Einsteiger in eine Kanzlei im Osten lediglich 3.345 € verdienen.

Schließlich spielt es für das Einstiegsgehalt weiterhin eine Rolle, ob man Mann oder Frau ist: Während die Rechtsanwältinnen sich durchschnittlich mit 3.383 € begnügen müssen, erhalten Rechtsanwälte für dieselbe Tätigkeit im Schnitt 3.864 €.

Studie zum Gehaltsvergleich

Die gesamte Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zu den Gehältern der verschiedenen Branchen ist auf der Seite www.lohnspiegel.de abrufbar!

Haftpflichtversicherung – keine Mitversicherung für Referendare

Während des Jurastudiums verschwendeten die Meisten gar keinen Gedanken an das Thema Haftpflichtversicherung. Zu recht – der Großteil war einfach bei den Eltern mitversichert! Anders war das beispielsweise oft nur bei älteren Studenten und Verheirateten.

Aber nach Ende des Studiums, während der Übergangszeit zum Referendariat und auch während des Referendariats sieht die Situation anders aus: Die Mitversicherung bei den Eltern endet und man sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Als Angehöriger des öffentlichen Dienstes haben Referendare noch einen Vorteil: Es gibt Anbieter, die hier günstigere Tarife haben. Dies gilt übrigens nicht nur für die Haftpflichtversicherung! Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Angehörige des öffentlichen Diensts an.

Referendarparty in Berlin am 27.11.2009

An dieser Stelle möchte ich auf die nächste Referendarparty, organisiert vom Personalrat der Referendare am KG Berlin und dem Referendarrat Brandenburg, hinweisen.

20091127_RefParty

Sie findet statt am Freitag, den 27.11.2009 um 21 Uhr im Salz Club Berlin (Salzufer 20) unter dem Motto “Snowy+Salty”. Karten kosten im Vorverkauf 3 Euro, an der Abendkasse 5 Euro. Weitere Infos findet Ihr hier.

“Das Insider-Dossier: Karriere in der Großkanzlei”

Für diejenigen, die sich vorstellen können, nach dem Referendariat bei einer Großkanzlei zu arbeiten, ist möglicherweise das Buch von Caspar Behme und Nicolas Nohlen “Das Insider-Dossier: Karriere in der Großkanzlei” interessant. Das Buch soll “Berufseinsteigern den entscheidenden Wissensvorsprung im Hinblick auf eine zielorientierte Karriereplanung, eine erfolgreiche Bewerbung sowie einen gelungenen Einstieg in der Großkanzlei” geben.

Zwar wurde bereits über das Erscheinen des Buchs im Netz berichtet (so zB hier bei jurabilis), viele Rezensionen findet man im Netz bislang nicht. Bei Amazon gibt es insgesamt vier Kundenrezensionen, alle haben das Buch mit 5 von 5 Sternen bewertet. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die Bewertungen ernst nehmen sollte, wenn Bekannte der Autoren diese abgeben:

[...] Die Autoren, die ich noch aus dem Studium kenne, [...]

Eine differenzierte Rezension findet man dann aber noch im buc.blog.  Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Autoren nicht unbedingt neutral über die Kanzleien berichten:

Gleichzeitig haben sie sich von diesen Anwälten gut zwei Drittel ihres Buchs schreiben lassen und ihnen Anzeigen im Buch verkauft – schlaue Sache.

Die letzten knapp einhundert Seiten sind mit Image-Anzeigen der achtzehn beteiligten Unternehmen gefüllt.

Insgesamt fällt das Fazit aber dann doch auch hier recht positiv aus:

Wer noch nie einen solchen Laden von innen gesehen hat und ernsthaft mit dem Gedanken einer solchen Karriere spielt, dem kann das Buch hier weiterhelfen. Denn es wird tatsächlich sehr plastisch geschildert, was die da eigentlich den ganzen Tag machen. [...]

Wer es [...] mit Freshlinks, Noerrlutz und McOvery wirklich ernst meint, wird vielleicht einen Blick hineinwerfen wollen.

Vielleicht werde ich mir demnächst dieses Buch auch mal zulegen und hier dann meine eigene Bewertung dazu abgeben. Bei Amazon gibts das Werk gebraucht schon ab 17 Euro (Neupreis: 24,95 Euro).

Einstellungsorte und -termine OLG Hamm 2010

Das OLG Hamm hat auf seiner Internetseite die voraussichtlichen Einstellungsorte mit den entsprechenden Terminen für das Jahr 2010 veröffentlicht. Hiernach werden am LG Münster in den Monaten Februar und Juni keine Arbeitsgemeinschaften gebildet. Hier gab es sonst in jedem Monat eine AG.  Dafür wurde der nicht allzu beliebte Standort LG Arnsberg mit 4 Einstellungsterminen im Jahr 2010 bedacht.

Die Verteilung sieht künftig so aus, dass bis auf die Monate Juni und Oktober immer ein kleines (und bei den meisten unbeliebtes) Landgericht dabei ist. Der Termin sollte also mit bedacht ausgewählt werden! ;-)

Examenstermin November: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren

Abschließend hier noch die Hinweise aus dem Forum von Juraexamen.com zu den beiden Verwaltungsrechtsklausuren:

Zur V1-Klausur:

Entscheidung im vorläufigen Rechtschutz.
Einem Taxifahrer wurde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße. Er will aber das lukrative Weihnachtsgeschäft nicht verpassen und macht besondere Eilbedürftigkeit geltend.

Zur V2-Klausur:

Anwaltsklausur: Ein Polizist hat im Dienst den Streifenwagen versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt.
Das Land NRW verlangt nur Schadensersatz vom Polizisten und sagt, das sei grob fahrlässig gewesen. Der Leistungsbescheid wurde natürlich vom Mitbewohner des Polizisten erstmal verbummelt.

Richtereinstellung – Licht und Schatten

Wir haben mal wieder für Euch die Internetseiten der Justizministerien und Oberlandesgerichte durchstöbert und unsere Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen aktualisiert. Man will es kaum glauben, aber mit Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es noch zwei Länder, die weiterhin online keine Infos dazu anbieten, ob man Chancen hat, als Richter auf Probe eingestellt zu werden und wie ggf eine Bewerbung zu erfolgen hat. Da werden wir dann demnächst eine neue Anfrage per Email starten.

Ansonsten ist diesmal die Entwicklung uneinheitlich: Positives gibt es aus NRW und Niedersachsen zu berichten, (etwas) schlechter sieht es zur Zeit in Bayern und Sachsen aus…

Niedersachsen

Die Infos zur ordentlichen Gerichtsbarkeit haben sich zwar nicht geändert. Trotz der Haushaltssperre werden aber offenbar Ersatzeinstellungen vorgenommen, und das sogar in der Verwaltungsgerichtsbarkeit! So sind seit kurzem auf der Seite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts konkrete Stellen für Richter auf Probe ausgeschrieben:

In der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit können ab sofort 7 Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es auch eine (kleine) gute Nachricht. So hatte das Landesarbeitsgericht Köln viele Monate lang bekannt gegeben, dass wegen des Rückgangs der Eingänge in nächster Zeit keine Einstellungen mehr in die Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgen werden. Nunmehr findet sich aber auch dort eine konkrete Ausschreibung für immerhin 3 Proberichter:

Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind voraussichtlich drei Stellen für

            Richterinnen/ Richter auf Probe  (R1)

zu besetzen.

Die Bewerberinnen/ Bewerber sollten beide Staatsexamen möglichst mit vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit.

Bayern

Eine gegenteilige Entwicklung lässt sich dagegen in Bayern ablesen. Wurden im Zusammenhang mit dem Examenstermin 2008/II noch landesweit 40 Richter und Staatsanwälte eingestellt, werden es im Zusammenhang mit dem Termin 2009/I nur noch 25 sein. Ein deutlicher Rückgang! Das geringere Angebot an Stellen verbunden mit einem wohl höheren Andrang an Bewerbern schlägt sich auch in den Einstellungsvoraussetzungen nieder: Waren bislang “nur” 8,0 Punkte im zweiten Examen für eine Bewerbung erforderlich, sind es jetzt 8,5 Punkte.

Sachsen

Richtig schlecht sieht es offenbar in Sachsen aus. Dort werden schon keine konkreten Infos mehr zu den Voraussetzungen einer Bewerbung genannt. Es findet sich dagegen der folgende (eindeutige) Hinweis:

Auf Grund der Stellensituation können bis auf weiteres keine Einstellungen in den höheren Justizdienst erfolgen.

Neuer Personalrat am LG Düsseldorf

Inzwischen ist die Wahl des Personalrates für 2009/2010 am Landgericht Düsseldorf abgeschlossen. Immerhin 88 Referendare haben sich an der Wahl beteiligt; 2 davon haben es geschafft, einen ungültigen Stimmzettel abzugeben :-) .

Wir gratulieren den 8 neuen Mitgliedern des Personalrats und wünschen eine erfolgreiche Amtszeit!

Examenstermin November: Die 2 Strafrechtsklausuren

Auch kurze Zusammenfassungen zu den Strafrechtsklausren finden sich im Forum von juraexamen.com. Neben einer Anklage lief auch diesen Monat eine Revision – diesmal aus anwaltlicher Sicht:

S1:

Eine Frau scannt ein Pfandrückgabezeichen am Computer ein, druckt dieses aus und klebt dieses dann auf niederländische Dosen (ohne Pfand). Im Supermarkt steckt sie zunächst ein paar Dosen in den Leergutautomaten, sieht dass es funktioniert und geht wieder zu ihrem Wagen und holt zwei Säcke mit manipulierten Dosen und steckt alle in den Automaten.
Insgesamt 75 Dosen und erlangt einen Pfandbon im Wert von 20 Euro.
Neben ihr am zweiten Pfandautomaten steht ein Polizist, nicht im Dienst, der merkt, dass die Dosen manipuliert sind.
Spontan, ohne dass der Polizist sich zu erkennen gegeben hat, gibt die Frau alles zu und sagt, sie hätte es aus Geldnot getan.

Einen Tag vorher war sie schon einmal im Laden und hat einen Turnbeutel aus dem Regal genommen und im umzäunten Aussenbereich unter 2 Säcken Blumenerde versteckt. Die Blumenerde war an einen Metallzaun mit schmalen Streben gestapelt, so dass man von aussen diesen Turnbeutel hätte durchziehen können.
Der Ladendetektiv beobachtet das Ganze und stellt sie im Kassenbereich zur Rede und nimmt im Büro die Personalien auf.
Es stellt sich heraus, dass der verheiratete Detektiv mit der Filialleiterin eine Affäre hat und die Täterin, die durch Zufall davon weiß, ihn mit diesem Wissen erpresst.
Im Falle des Auffliegens droht ihm nicht nur Stress zu Hause, sondern auch die Kündigung.
Die Täterin sagt, sie hätte den Beutel nur verstecken wollen, weil “Prinzessin Lillifee” Artikel schädlich für Kinder seien.

Am Ende geht sie mit dem Turnbeutel, ohne ihn bezahlen zu müssen, aus dem Laden. Die Filialleiterin hatte ihr den Beutel im Büro nach der Erpressung in eine Tüte gepackt und übergeben (ohne Bon, da sie nichts bezahlen musste).

Der Detektiv erscheint nach dem Pfandvorfall vom 31.10. bei der Polizei und erzählt auch den Vorfall mit dem Turnbeutel und der Erpressung am 30.10. Er will jetzt als Zeuge aussagen, da er sich ohnehin scheiden lassen will und keine Angst hat, dass die Täterin ihn nochmal erpresst.

Die Täterin nimmt einen Anwalt und will keinerlei Angaben machen.
Zuhause findet sich ein entsprechender Turnbeutel bei einer Durchsuchung ohne dass sie eine Quittung vorlegen kann.

Aufgabe war ein Gutachten zu erstellen mit Beweiswürdigung, prozessuale Erwägungen, Anklageschrift und Verfügung.

S2:

War eine Revision. Ein Gehörloser erscheint beim Anwalt und will gegen ein Urteil des Landgerichtes Revision einlegen. Es waren in dem Fall klassische Probleme eingearbeitet, z.B. verlässt der Dolmetscher für Gebärdensprache vorzeitig den Saal, so dass er die Rechtsmittelbelehrung nicht verstehen konnte. Der Schwerpunkt lag aber nicht bei den Verfahrensrügen, sondern bei den Sachrügen (stand auch im Bearbeitervermerk).
Im Urteil wurden dann einige Fehler im Rechtsfolgenausspruch, Subsumtion etc. eingebaut. Am Ende sollte man Zweckmäßigkeitserwägungen treffen und einen Antrag formulieren.

20 Jahre Mauerfall: Die Juristenausbildung in der DDR

Aus aktuellem Anlass widmet sich dieser Artikel der Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten in der DDR. Hier gibt es schon verschiedene Kuriositäten und Lächerlichkeiten, ein fader Beigeschmack aber bleibt…

Beginnen wir also von vorn: Bis ca. 1950 gab es in der DDR die zweistufige Juristenausbildung, wie wir sie auch jetzt kennen, bestehend aus Studium und Referendariat. Dieses System wurde in den 50er Jahren abgeschafft und durch die Ausbildung zum Diplomjuristen ersetzt, also eine einstufige Ausbildung ohne Referendariat, die, nach erfolgreichem Abschluss zur Ausübung juristischer Berufe ermächtigte. Die Ausbildung an den Hochschulen fand getrennt nach dem angestrebten Beruf statt: Auf der einen Seite die Rechtsanwälte, auf der anderen die Richter und Staatsanwälte. Ein Praxisjahr mussten künftige Richter und Staatsanwälte zusätzlich absolvieren. Dies ist wohl mit dem Referendariat vergleichbar, nur gab es kein 2. Staatsexamen.

An 4 Universitäten fand die Ausbildung statt. Interessant ist hierzu, dass es noch eine 5. Möglichkeit gab, Diplomjurist zu werden: An der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit in Potsdam. Hier standen keine juristischen, sondern politische Themen im Vordergrund. Daher wundert es kaum, dass die an dieser Hochschule erworbenen juristischen Diplome nicht zur Neu- oder Wiederaufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes nach dem Ende der DDR befähigen. Allerdings wurde vom Entzug im Jahre 1990 bereits erteilter Zulassungen abgesehen.

Abschließend soll hier noch Walter Ulbricht, ehem. Staatsratsvorsitzender der DDR zitiert werden, um das Bild der DDR-Juristenausbildung ins rechte Licht zu rücken: „Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“

Examensklausuren im November

Inzwischen gibt es im Netz auch die ersten Hinweise auf die Sachverhalte der Zivilrechtsklausuren, die letzte Woche geschrieben wurden. Zusammenfassungen davon haben wir bereits in unsere Kategorie “Was lief in den Klausuren” eingestellt. Natürlich werden wir dort auch die Sachverhaltshinweise zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren veröffentlichen, die dann ab morgen geschrieben werden. Wir wünschen allen Kandidaten viel Erfolg!

Examenstermin November: Die 4 Zivilrechtsklausuren

Im Forum von Juraexamen.com hat am Ende der ersten Klausurwoche nun doch jemand aus dem November-Termin gepostet, was bislang in den vier Zivilrechtsklausuren dran kam. Wie eigentlich immer liefen zwei Urteils- und zwei Anwaltsklausuren. “Standard” scheint es inzwischen auch zu sein, dass “nur” eine der Zivilrechtsklausuren aus dem Zwangsvollstreckungsrecht stammt - eher selten laufen auch mal zwei Klausuren zu diesem Rechtsgebiet.

Hier dann jedenfalls der (Zwischen-)Bericht zu den Klausuren im November aus NRW:

Montag: Urteil mit Kaufverträgen, Hilfsaufrechnung und einer übereinstimmenden Teilerledigung inklusive (weils ja sonst langweilig wäre) ein vorangegangenes VU im schriftlichen Vorverfahren.

[Update: Zur Z1-Klausur gibt es inzwischen auch einen etwas ausführlicheren Bericht im Jurawelt-Forum:

Es war ein Urteil. Mega langer Tatbestand. Es gab einen Mahnbescheid, ein VU und eine übererinstimmende Teilerledigung und Aufrechnung. Inhaltlich ging es darum, dass eine Frau einen Brautschleier gekauft hat. Der sollte vom Brautladen an bestellt und dann an sie geliefert werden. Das bestellte Modell war aber nicht mehr verfügbar. Daher hat der Verkäufer ihr einfach ein anderes Modell geschickt. Sie hat ihn dann angerufen und ist zurückgetreten. Danach hat sie den SChleier aber trotzdem getragen. Als sie ihn zurückbringen wollte, hat der Verkäufer den nicht zurückgenommen. Und klagt jetzt auf Zahlung. Dazu hatte sie auch noch ein paar Schuhe bestellt. Die sind ihr angeblich bei der Hochzeit kaputt gegangen. Sie hatte sie aber bereits entsorgt, so dass nichts mehr beweisbar war. Auf Grund dieses Mangels hatte sie nur die Hälfte des Kaufpreises bezahlt. Bei dieser Überweisung hatte sie aber nicht deutlich angegeben, dass die Zahlung von ihr kam und wofür sie war. Daher konnte der Verkäufer die Zahlung zunächst nicht zuordnen. Erst jezt während des Verfahrens, daher die Erledigung. Achja und dann hat die Kunding noch mit einem SEA aufgerechnet. Der Verkäufer hatte ihr beim Besuch im Laden Kaffee über den Pulli gekippt.

Und nun weiter mit dem Bericht aus dem Forum von juraexamen.com]

Dienstag: Anwaltsklausur mit Mietrecht, Klagenentwurf

Donnerstag: Urteil, 767, zwei notarielle Ukrunden und ein VU, Präklusion (Einwände: Abtretung vor Erlass des VU, Berechtigung; und Aufrechnung einer an sich abgetretenen Forderung)

Freitag: GRAUENVOLL! Anwaltskalsusur mit Nachbarschaftsrecht. Ging um den Mdt als Beklagten, der verurteilt werden sollte SchE zu leisten, sowie seine zwischen den Grundstücken gebaute Grenzmauer wieder abzureißen. Weil er eine Grnzverletzung zunöchst 0 Jahre lang duldete, im Gegenzug haben die Kläger auch seine Hecke geschnitten. Das haben sie iregdnwann nicht mehr gemacht, und nun hat er die Mauer und die Büsche, die auf seinem Grundstück waren und eben diese falsche HGrenze zogen, weggerissen und weggeschmissen und die Kläger wollen nun SchE wegen der Büsche und er soll seine komplette Mauer auch einreißen, da eine hecke ja genüge und außerdem die alte Grenze wiederherstellen. Im Gegnzug will der Mdt SchE für zweimal Hevckenschnieden durch eine Firma und auch einen Pflock beseitigt kriegen, der auf seinem grundstück lag und wegen der einstigen falschen grenzzieheung auch von den Klägern gerbaucht wurde, nun es ihm aber gegen strich geht. außerdem ist fdas problem, dass die kläger nunmehr im rahemen der richtigen grenzziehnung mit ihrem Pkw nicht mehr in die garage kommen, da die einfahrt nunmehr zu schnal ist. es ist weiter zu beachten, dass sie auch erst in den letzten jahren eine treppe zu ihrem haus bauten und auch deswegen der pkw nicht mehr durchkann. die kläger berufen sich außerdem auf das notwegerecht und landesgsetze aus dem nachbG Nrw.

Sobald wir Infos zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren im Netz gefunden haben, werden wir sie natürlich auch hier ins RefBlog einstellen!

Speyer-Semester: Info-Veranstaltung für Thüringer Referendare

Wer sich für das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer interessiert, kann sich zunächst einmal über die Homepage der DHV sowie über unsere Info-Seite zum Speyer-Semester informieren. Es geht aber natürlich nichts über die Berichte von Referendaren aus dem eigenen Bundesland, die selbst ein Semester an der DHV verbracht haben.

In Thüringen bietet der Referendarsverein eine Info-Veranstaltung an, bei der der Referent für die Thüringer Referendare in Speyer, Herr RiVG Groschek, AG-Leiter in der Verwaltungsstation, sowie Thüringer Referendare, die die Verwaltungsstation in Speyer verbracht haben, über die Möglichkeiten und Chancen berichten, welche die DHV für die Referendarausbildung bietet:

Informationsveranstaltung zur Ausbildung an der DHV

Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer – Speyer bietet viel mehr als Verwaltungsrecht und Party!

Der Referent für die Thüringer Referendare in Speyer, Herr RiVG Groschek, AG-Leiter in der Verwaltungsstation, sowie Thüringer Referendare, die die Verwaltungsstation in Speyer verbracht haben, berichten über die Möglichkeiten und Chancen, welche die DHV für die Referendarausbildung bietet.

Das ist DIE Gelegenheit, um sich aus erster Hand über die Vorzüge der Station in Speyer – auch über Examensrelevanz und Kosten – zu informieren!

Zeit: 18. November 2009 um 15.00 Uhr
Ort: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar, Raum 2404, Haus 2

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um kurzfristige Anmeldung zur Veranstaltung beim Thüringer Landesverwaltungsamt,

Frau Neudel, unter Telefon 03 61 / 37 73 72 20.

Sicherlich eine sehr informative Veranstaltung! Ob sowas auch in anderen Bundesländern zur Information interessierter Referendare angeboten wird, wissen wir allerdings nicht…

 

 

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