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  Ausgabe 05/2012                                        Sonntag, der 05.02.2012
   
» Die Artikel aus dem Monat September 2009 «

 

Internationaler Studentenausweis für Referendare

Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge des Studentendaseins weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis. Aussteller ist die “Reisedienst Deutscher Studentenschaften GmbH”, welche die Referendare auch noch als Studenten ansieht und bei Vorlage der Bescheinigung über die Einstellung in den Referendardienst (erhält man am Tag der Einstellung) den Studentenausweis ausstellt.

Auch wenn der Ausweis ein sogenannter “internationaler” ist, gilt er natürlich auch im Inland und sämtliche Studentenrabatte können eingefordert werden. Über die Vergünstigungen, die einem im In- und Ausland zuteil werden, informiert die Seite der ISIC sehr übersichtlich, geordnet nach Ländern, Städten und sogar Aktivitäten.

Der Ausweis kostet lediglich 12 Euro, also ein Schnäppchen, wenn man sieht, wofür er eingesetzt werden kann. Gültig ist er immer bis 31.12. des Jahres, welches auf das der Ausstellung folgt. Auch wenn man darüber streiten kann, ob man als Referendar mit regelmäßigem, wenn auch geringem Einkommen den Ausweis berechtigter Weise erhält, soll uns das in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht näher beschäftigen. :-)

Saarland: Jahresbericht 2008 veröffentlicht

Das Landesprüfungsamt für Juristen hat die Statistiken der zweiten juristischen Staatsprüfung für das Jahr 2008 veröffentlicht. Danach haben von 143 Kandidaten lediglich 20 das zweite Examen nicht bestanden. Die Durchfallquote im Saarland sank somit von 18,55 % auf nunmehr 13,99 %. Immerhin 21 Prüflinge schafften es, im Ergebnis ein Vollbefriedigend oder besser zu erreichen. Die Quote der Prädikatsexamina lag damit 2008 bei 14,69 %.

Interessant ist auch die Durchschnittspunktzahl, die die Kandidaten laut dem Jahresbericht des JPA Saarland erreicht haben. So lag die Durchschnittspunktzahl bei den Kandidaten, die schließlich das Examen bestanden, bei 7,26 Punkten. Bei Einrechnung auch der durchgefallenen Prüflinge ergibt sich eine durchschnittliche Punktzahl von 6,72.

Der vollständige Jahresbericht kann hier abgerufen werden. Die neuen Zahlen haben wir aber auch bereits in unsere Übersichtsseiten zum Referendariat im Saarland eingearbeitet.

Tina in St. Petersburg

Tina hat von August bis Oktober 2009 ihre Station in St. Petersburg verbracht. St. Petersburg, das ehemalige Leningrad, ist mit über 4 Mio. Einwohnern eine der größten Städte Europas.

Gearbeitet hat Tina während dieser Zeit bei einer internationalen Großkanzlei, die Referendare für das internationale Privatrecht gesucht haben…

Justiz-Ebay: Das virtuelle Auktionshaus der Justiz

Ich kenne es aus meiner Ausbildung noch so, dass ein paar Mal im Jahr große Auktionen im Keller des Landgerichts durchgeführt wurden. Zu ersteigern gab es neben ausgesonderten Büchern aus der Gerichtsbibliothek viel Elektronik wie PCs, Drucker und Handys sowie andere mehr oder weniger wertvolle Gegenstände wie zB Uhren, die aus Vollstreckungen stammten.

Justiz-Auktionen

Aber auch in diesem Bereich geht die Justiz neue Wege. Unter www.justiz-auktion.de kann man nunmehr online Artikel ersteigern, die dort von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen angeboten werden. Gegenstand der Auktionen sind unter anderem Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Haushaltsgeräte, Kraftfahrzeuge, Bekleidung, Wertsachen, Genussmittel, Werkzeuge sowie Möbel.

Bei den “Keller-Auktionen” im Landgericht hatte man eher selten die Chance, ein Schnäppchen zu machen, da zwar nicht viele Leute anwesend waren, jedoch immer auch mehrere Profi-Händler, die die Sachen später weiterverkaufen wollten. Das virtuelle Auktionshaus hat für die Justiz den Vorteil, dass deutlich mehr Leute sich an einer solchen Versteigerung via Internet beteiligen können und so deutlich höhere Preise erzielt werden. Aber ein Blick auf die Seite lohnt sich ja vielleicht.

P.S.: Bücher werden auf der Plattform zwar auch ersteigert, allerdings keine Vorauflagen der für die Referendarausbildung notwendigen Kommentare. Die gibt es aber bei uns im Shop!

Netzwerke knüpfen für bessere Chancen im Referendariat und danach

Das World Wide Web bietet eine Fülle von Möglichkeiten, um neben den persönlichen auch virtuelle berufliche Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Wie wichtig dies ist, zeigt auch  eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Hiernach kommen ein Drittel aller Neueinstellungen über eigene Mitarbeiter und persönliche Kontakte zustande.

Natürlich kennt jeder die üblichen online-Netzwerke wie beispielsweise XING. Daneben gibt es aber auch speziell auf Juristen ausgerichtete Netzwerk-Plattformen. Momentan besteht der Markt überwiegend aus englischsprachigen Seiten wie beispielsweise www.martindale.com, was natürlich für international ausgerichtete Referendare sehr interessant ist.

Aber auch die deutschen Seiten wachsen kontinuierlich. Unter www.law-net.eu findet sich eine interessante Seite, die ihren Mitgliedern ein Netzwerk aus Juristen bietet. Hier gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen einer virtuellen Visitenkarte den anderen Networkern zu präsentieren. Dies kann durchaus hilfreich sein, bei der Suche nach einer passenden Kanzlei für die Anwaltsstation.

Auf ein weiteres deutschsprachiges Juristennetzwerk soll noch hingewiesen werden: www.jurnw.de stellt nach eigener Angabe ein Netzwerk dar, welches auch für Referendare gedacht ist. Es gibt eine Jobbörse, verschiedene Gruppen („Wahlstationsberichte“, „Freie Referendarplätze im Ausland“ oder „Wir lernen für das Staatsexamen“) und eine Seite auf der Fragen aller Art gestellt werden können.

Dem Networking gehört offensichtlich die Zukunft, immer mehr Juristennetzwerke sprießen aus dem Boden und warum sollte man diese Möglichkeiten nicht nutzen?!?

Inspirationsquelle für diesen Artikel ist der Bericht „Networking für Juristen“ von Staufenbiel.

Referendarschwund bei kleinen Landgerichten

Bekanntlich sind die größeren Städte Deutschlands, wie Köln, München oder Hamburg beliebter bei den künftigen Referendaren als beispielsweise Aurich oder Siegen. Größere Städte haben einfach mehr zu bieten, was neben den Möglichkeiten bei der Wahl von Ausbildungsstationen natürlich auch die Freizeitgestaltung angeht. Und selbstverständlich muss man bereits bei Wahl des Ausbildungsstandortes die Zeit nach dem Referendariat berücksichtigen. Während des Referendariats knüpft man eine Vielzahl von Kontakten zu Anwälten und Richtern, was durchaus hilfreich sein kann.

So kommt es eben auch vor, dass in den kleineren Landgerichtsbezirken immer häufiger Arbeitsgemeinschaften erst gar nicht zustande kommen, denn es muss eine gewisse Mindestanzahl an Referendaren erreicht werden (meist 12). So ergeht es gerade dem Landgericht Ellwangen in Baden-Württemberg: Hier wird ohnehin nur 2x jährlich eine Arbeitsgemeinschaft gebildet und die kommende sollte eigentlich zum Oktober 2009 starten. Da sich aber keine 12 Referendare finden ließen, kommt keine AG zustande. Ebenso erging es auch vor kurzem dem Landgericht Ravensburg. In der Onlineausgabe der Zeitung “Schwäbische Post” wird nun sehr enthusiastisch für die “Juristen-Hochburg” :-) Ellwangen geworben, es kommen sogar Referendare zu Wort. Und das Landgericht kann sich tatsächlich wirklich sehen lassen: Vorläufer des Gebäudes war der 1819 errichtete Kreisgerichtshof. Zudem handelt es sich um einen der flächenmäßig größten Landgerichtsbezirke Deutschlands. Aber ob das reicht?!? Wir werden sehen…

Ein Strafverteidiger zu seinen Erfahrungen mit RechtsreferendarInnen

Meistens findet man im Netz – so wie auch hier im RefBlog – nur Erfahrungen und Meinungen von Rechtsreferendaren im Hinblick auf ihre Ausbilder. Interessant ist es aber auch zu erfahren, was Anwälte über die Tätigkeit der Rechtsreferendare in der Stationsausbildung und insbesondere über das Auftreten der Referendare als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft denken.

Der Frankfurter Strafverteidiger Wolfgang Reich hat sich im Interview mit Justament genau dazu geäußert. Zu seinen Erfahrungen als Ausbilder von Referendaren, die in der Anwalts- oder Wahlstation bei ihm waren:

Oft hatte ich den Eindruck, dass völlig falsche Vorstellungen von der Tätigkeit des Verteidigers bestehen. So muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass der Verteidiger keineswegs für seinen Mandanten lügen darf. Der einzige Mensch, der in einer Hauptverhandlung lügen darf, ist der Angeklagte selbst. Für den Verteidiger gilt hingegen: 1.: Alles, was der Verteidiger sagt, muss wahr sein. Und 2.: Nicht alles, was der Verteidiger weiß, darf er auch sagen. Hierbei die richtige Entscheidung zu treffen, ist oft schwierig. Schlägt doch jederzeit das Damoklesschwert der Strafvereitelung über dem Strafverteidiger.

Und auf die Frage, welche Eindrücke er von ReferendarInnen habe, die als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, antwortet RA Reich:

Meistens haben sie sich im Rahmen des Aktenstudiums gut auf die Sache vorbereitet. Jedoch mangelt es in vielen Situationen an dem bereits angesprochenen Einfühlungsvermögen für die konkrete Situation und den vor Gericht stehenden konkreten Menschen. [...] Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man zum Teil auf meinen Mandanten verbal herum gehackt hat, um diese ein wenig zu quälen. ReferendarInnen sollten sie immer vor Augen führen, dass ein Mensch, der als Angeklagter vor Gericht steht, sich in aller Regel in einer Ausnahmesituation befindet. Dieser Mensch ist in aller Regel voller Ängste vor den Konsequenzen, die ihm drohen. Nicht selten ist auch ein solcher Mensch, je nach dem angeklagten Delikt, auch voller Schamgefühl.

Das ganze Interview mit dem Frankfurter Strafverteidiger findest Du auf der oben verlinkten Seite der justament-online.

Referendariat für Kurzentschlossene

Wer keine Lust auf das Absitzen der Wartezeit hat und so schnell wie möglich ins Referendariat starten möchte, hat die Möglichkeit einen der Restplätze anzunehmen, die nach der ersten Verteilungsrunde übrig geblieben sind. Die Oberlandesgerichte in NRW haben jeweils eine eigene Seite dafür eingerichtet, auf der solche Restplätze kurzfristig vergeben werden. Voraussetzung für die Annahme eines Restplatzes ist jedoch, dass die eigenen Bewerbungsunterlagen bereits vollständig bei dem entsprechenden OLG vorliegen.

Diesen Monat haben die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf kurzfristig Referendariatsplätze zu vergeben:

OLG Düsseldorf

Zum 01.10.2009 steht noch folgender freier Platz zur Verfügung:

LG Mönchengladbach: 1

Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bis zum 17.09.2009 – 11.00 Uhr – telefonisch unter 0211/4971-628 (Frau Samel).

OLG Hamm

Zum 01. November 2009 sind beim Landgericht Arnsberg noch mehrere Ausbildungsplätze zu besetzen.

Interessenten werden gebeten, sich unter der Tel.Nr. 02381 272- 4315 (Frau JAF B. Lange) oder 02381 272-4311 (Frau JBe Nüsken) mit der Referendarabteilung in Verbindung zu setzen.

Kein Referendariat für vorbestrafte Jurastudenten

Drei Jurastudenten wurden vom Landgericht Göttingen im August diesen Jahres zu Freiheitsstrafen von 18 und 15 Monaten bzw. 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, sowie zur Zahlung von 25.000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen .

Dem liegt kurz gesagt folgendes zu Grunde: Mit Hilfe der sogenannten “Abofalle” hatten die Jurastudenten im Internet Nutzungsverträge unter die Leute gebracht, wobei sich die “Kunden” durch verschiedene Seiten klickten und sich unbemerkt verpflichteten, eine einmalige Nutzungsgebühr von 86 Euro zu zahlen.

Nun ist es jedoch so, dass man als angehender Volljurist nicht nur die Last der Strafe tragen muss, die das Gericht verhängt hat, nein, es kommt noch viel schlimmer: Wer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf das Referendariat nicht absolvieren, so ein Sprecher des Justizprüfungsamtes in Niedersachsen. Da hat nur derjenige des Trios Glück gehabt, der mit 6 Monaten Freiheitsstrafe davon kam…

Die Regelungen über die Versagung des Referendariats sind aber auf Landesebene unterschiedlich ausgestaltet, ein Blick ins Juristenausbildungsgesetz hilft hier weiter.

Examenstermin September: 2. Verwaltungsrechtsklausur

Heute, als letzte Klausur des September-Termins, lief eine Anwaltsklausur mit folgendem Sachverhalt:

Mandant ist Gerichtsvollzieher in Langenfeld. Das Justizministerium NRW möchte eine Gerichtsvollzieherliste ins Netz stellen. In der Liste stehen der Name, Büroanschrift, Telefonnummer. Problem: Mandant hat -wie so viele- Gerichtsvollzieher sein Büro in seinem Wohnhaus. Auf der Liste steht also seine Wohnanschrift und er fühlt sich dadurch bedroht, Familie könnte dann von zornigen Schuldnern getötet werden, bei ihm könnte eingebrochen werden und die GV-Kasse geplündert werden. Außerdem wird der Direktor “seines” Amtsgerichts per Erlass angewiesen, eine solche Liste auch auf die Seite des AG zu stellen.
Unser M war schon mal fleissig und hat im einstweiligen Rechtsschutz folgende Anträge gestellt (ungefähr)
1. Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenen Anfechtungsklage gegen den Erlass des JM wird angeordnet.
2. Es wird im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig festgestellt, dass die Veröffentlichung der Daten aller Gerichtsvollzieher im Bezirk Langenfeld unzulässig ist.

M wollte wissen, ob er das prozessual so richtig gemacht hat und natürlich ob er einen Unterlassungsanspruch gegen die geplante Veröffentlichung hat.
Zu Prüfen waren das Datenschutzgesetz NRW, das Landesbeamtengesetz (Personalaktendaten) sowie die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht.

Hinweis zum Sachverhalt stammt aus dem Jurawelt-Forum!

Examenstermin September: 1. Verwaltungsrechtsklausur

Heute einstweiliger Rechtsschutz zum Thema Baurecht. Sachverhalt laut Beitrag im Jurawelt-Forum:

Ast betreibt eine Hundezucht im Außenbereich. Nach einiger Zeit hat sich in der Nachbarschaft die Beigeladene dazugesellt und betreibt zuerst eine Hundezucht und später eine Tierpension. Nach weiteren 2 Jahren oder so möchte sie die Tierpension aufstocken und beantragt nunmehr eine Nutzungsänderung. Hiergegen wendet sich die Ast’in im Wege des einstweiligen Rechtsschutz und beantragt die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung anzuordnen. Im Wesentlichen trägt sie vor, dass durch die Tierpension nicht hinnehmbares Gebell entsteht, die ihre eigenen Hunde bekloppt machen würden. Die Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung geht versehentlich am 31.07.09?? beim VG Minden ein, zuständig ist jedoch das VG Münster. Fristende wäre wohl der 29.07.09, das ist aber glaube ich ein Samstag. Die Weiterleitung zieht sich etwas in die Länge, weil das VG Minden etwas lahmarschig ist. Die Versehentliche Falschadressierung erfolgte durch ein Versehen der ordentlich ausgesuchten, gewissenhaft arbeitenden und auch sonst ganz dufte Büroangestellte des Anwaltes der Ast’in.
Im Hauptsacheverfahren hat Ast’in Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
Dann sollte man wohl noch prüfen, ob privilegiertes Vorhaben oder nicht und, wo die nachbarschützende Norm verletzt sein könnte. Können öffentliche Belange auch der Nachbarschutz sein?
Ast’in bringt ein abstraktes Gutachten darüber bei, dass Pensionshunde ganz fürchterlich traurig heulen, was auch andere Hunde -insbesondere die Hunde der Ast’in- anstecken könnten. Ob die streitgegenständlichen Hunde tatsächlich laut bellen, darüber sagt das Gutachten nichts. Die Angestellte der Beigeladenen versichert an Eides statt, dass die Hunde nachts die Klappe halten.

Nicht alle Unternehmen googeln die Bewerber

Gerade erst hat das Verbraucherschutzministerium eine Studie veröffentlicht, wonach immerhin 28 % der befragten Unternehmen das Internet für Personalentscheidungen nutzen und Infos über Bewerber ergoogeln bzw. bei StudiVZ, Xing & Co. erstöbern. Ob auch Kanzleien solche Maßnahmen ergreifen, ist uns nicht bekannt. Für fertige Juristen, die sich für einen Job einer Rechtsabteilung in einem größeren Unternehmen interessieren, ist aber wichtig zu wissen, ob auch der favorisierte mögliche Arbeitgeber Infos über das Internet einholt.

Bereits im April 2009 erschien ein Artikel auf karriere.de, in dem Unternehmen auf die Frage antworteten, ob sie denn auch zu den Googlern gehören:

BASF

“Das Googeln von Bewerbern ist bei der BASF nicht Teil des Auswahlprozesses. Bei der Personalarbeit wird zwar immer mal wieder darüber nachgedacht, aber derzeit sind wir der Meinung, dass solche Recherchen nicht hilfreich sind.”

 Siemens

“Das Googeln von Bewerbern ist im Auswahlverfahren von Siemens nicht vorgesehen. Für uns ist entscheidend, was uns die Bewerber online zukommen lassen [...].Partyfotos oder Ähnliches könnten mich nicht abschrecken; das sind ja eh Zusatzinformationen, die wir nie in ein Bewerbungsgespräch einfließen lassen könnten.”

VW

“Wir recherchieren im Bewerbungsprozess keinen Bewerber im Internet, gleichgültig für welche Position bei Volkswagen. Das liegt zum einen an der hohen Anzahl von Bewerbungen, die täglich eingehen, zum anderen wahren wir auch das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.”

Weitere Unternehmen

Infos zu den Aussagen weiterer Unternehmen findest Du in dem oben verlinkten Artikel!

Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?

Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich (wahrscheinlich zum letzten Mal im Leben ;-) ) auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Pfennig, der im Rahmen der Werbungskosten angesetzt werden kann und dieser Artikel beschäftigt sich mit der Möglichkeit des Ansetzens der Anschaffungs- und Reinigungskosten von der weißen Staatsanwaltskrawatte. Hierzu müsste es sich dann also bei der Krawatte um typische Berufskleidung handeln, es reicht nicht aus, dass sie zugleich der Förderung des Berufs dient.

Nach der Rechtsprechung des BFH liegt typische Berufskleidung vor, “wenn die berufliche Verwendungsbestimmung bereits in ihrer Beschaffenheit entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion, wie z.B. bei Uniformen oder durch dauerhaft angebrachte Firmenembleme, oder durch ihre Schutzfunktion – wie bei Schutzanzügen, Arbeitsschuhen o.ä. – zum Ausdruck kommt…” (BFH, 06.06. 2005, VI B 80/04). Die Qualifizierung als typische Berufskleidung scheidet aber schon dann aus, wenn die Benutzung als normale bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liegt.

Andererseits hat der BFH folgenden Fall trotz der Alltagstauglichkeit anerkannt für die Berücksichtigung als Werbungskosten: schwarzer Anzug eines Leichenbestatters. Als Grund wurde angeführt, dass die vom üblichen Verwendungszweck unterschiedliche Funktion dem schwarzen Anzug den Charakter einer typischen Berufskleidung verleihe. Außerdem handelt es sich bei dem schwarzen Anzug um ein Kleidungsstück, das angesichts seiner beruflichen Verwendung eine Verwendung im privaten Bereich nicht mehr zulässt (BFH, 30.09.1970, I R 33/69).
Leider war eine Entscheidung zur weißen Krawatte nicht zu finden, wir müssen also mal wieder selbst unseren juristischen Sachverstand anstrengen. Meiner Ansicht nach sind die weißen Krawatten für private Zwecke nicht nutzbar, das tragen weißer Krawatten ist doch eher unüblich, sofern man nicht gerade heiratet oder als Al Capone zum Karneval geht. Im Grunde müsste es aber so sein, dass sich die Entscheidung nach den jeweiligen Modegepflogenheiten der Zeit richtet. Sofern also in den nächsten Jahren neben weißen Autos wieder weiße Krawatten üblich werden, kann das alles schon wieder völlig anders aussehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Einfach die Quittung mit einreichen, der Finanzbeamte wird sich schon melden, wenn er es für falsch hält! :-)
Weitere interessante Entscheidung hierzu: FG Saarbrücken, 28.1.2008, 2 K 1497/07 und auch dieser Artikel ist ganz interessant und lesenswert.

Examenstermin September: 2. Strafrechtsklausur

Zur zweiten Strafrechtsklausur gibt es nur einen Hinweis, der sich aber nicht gut anhört:

Oh mann Urteilsklausur!!! ich dachte, auch wir schreiben eine Revisionsklausur und ich hab damt wirklich nicht gerechnet….

Examenstermin September: 1. Strafrechtsklausur

Heute lief wie fast immer eine Klausur mit anzufertigender Anklageschrift:

Es wurde eine Kette (zuvor von Schaukel im Kindergarten gemopst) auf die a40 geschmissen.

zeitlich war die klaursur nicht zu schaffen, aber das kennen wir ja

1. TK. 242I, 243 I Nr. 1
2. TK 315b I Nr.2, III, 315 III Nr 1a
3. TK -

69,69a

im Ergebnis angeklagt.

 

 

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