Startseite / News
Speyer-Semester
Das "Speyer-Semester"

 

Gründung der Universität: 1947

Studierende pro Semester: ca. 450

Veranstaltungen pro Semester: ca. 100

Vorab

Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu belegen, das auf die jeweilige Station (Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation) angerechnet wird. Alle im Netz verfügbaren Informationen zu diesem Ergänzungsstudium haben wir Euch hier zusammengestellt.

Auf dieser Seite werden zunächst der Studiengang als solcher und die möglichen Studieninhalte dargestellt. Da die Zuweisung an die Uni Speyer aber Ländersache ist und in den Ländern sehr unterschiedliche Regelungen bestehen, so zum Beispiel in welchen Stationen man an die Uni Speyer zugewiesen werden kann und ob dies Auswirkungen auf die Wahl der nachfolgenden Stationen hat, haben wir Euch anschließend alle länderspezifischen Infos aufgeführt.

Schließlich gibt’s noch ein paar Hinweise zur Stadt Speyer und zu der ggf. erforderlichen Wohnungssuche sowie Links auf Erfahrungsberichte von Referendaren, die bereits das Speyer-Semester absolviert haben.

Allgemeine Infos zum Speyer-Semester

Das Speyer-Semester umfasst einen Zeitraum von 3 Monaten. Semesterzeiten sind im

  • Sommersemester vom 01. Mai bis 31. Juli und im 
  • Wintersemester vom 01. November bis zum 31. Januar.

Allein durch diese festen Semesterzeiten und den sehr verschiedenen Einstellungsterminen der Referendare in den einzelnen Bundesländern wird deutlich, dass es in einigen Ländern zwar möglich, aber sehr schwierig ist, das Referendariat so zu organisieren, dass ein Studienaufenthalt in Speyer möglich wird. So ist es beispielsweise nicht selten erforderlich, vom „normalen“ Stationsablauf abzuweichen und Stationen zu tauschen. In welchen Ländern es zu diesem Problem kommt, haben wir Euch dann weiter unten aufgelistet.

Ziel des Ergänzungsstudiums

Im dreimonatigen Ergänzungsstudium soll sich der Referendar natürlich insbesondere mit den Verwaltungswissenschaften befassen. Das Studium soll dazu beitragen, sich für eine spätere Führungstätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, in Politik, Verbänden, Wirtschaftsunternehmen u. ä. zu qualifizieren, indem der Referendar – entsprechend den Anforderungen einer modernen Verwaltung – vorhandene Fachkenntnisse auf diesem Gebiet vertieft und verwaltungsrelevante Fähigkeiten erwirbt.

Der Referendar soll dadurch „ein tieferes Verständnis für übergreifende Probleme, Zusammenhänge und Entwicklungen erhalten und Erfahrungswissen aus der Praxis, vermittelt von anerkannten Experten, gewinnen“.

Wichtig für das Verständnis des Ergänzungsstudiums an der Uni Speyer ist insbesondere, dass die Uni Speyer einen interdisziplinären Ansatz verfolgt. Angeboten werden also nicht nur Veranstaltungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft, sondern darüber hinaus auch aus dem Bereich der Verwaltungswissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und der Sozialwissenschaft. Die Uni Speyer möchte damit das „Querschnittsdenken“ der Studierenden stärken.

Darüber hinaus dient das Speyer-Semester auch der Erweiterung der persönlichen Kompetenzen: So werden neben den klassischen Lehrveranstaltungen beispielsweise auch Rhetorik-, Sprach- und EDV-Kurse angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen

Referendare, die in einer der Stationen nach Speyer entsandt werden möchten, können sich nicht direkt bei der Uni Speyer bewerben, sondern müssen einen entsprechenden Antrag auf Zuweisung zu der Universität bei der jeweils zuständigen Ausbildungsbehörde stellen.

Welche Stelle in den einzelnen Ländern zuständig ist (auch dies ist von Land zu Land sehr unterschiedlich), haben wir unten bei den länderspezifischen Infos aufgelistet. Dort haben wir Euch auch dargestellt, nach welchen Kriterien die Referendare ausgewählt werden, soweit mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze in Speyer zur Verfügung stehen.

Das Studium

Grundsätzlich ist man als Referendar bei der inhaltlichen Gestaltung des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums völlig frei, das heißt es werden zumindest von der Uni Speyer keine Vorgaben gemacht, welche Fächer zu belegen sind. Vielmehr kann der Referendar sich sein Semesterprogramm selbst gestalten und eigene Schwerpunkte setzen. Es gibt dabei drei verschiedene Bereiche von Lehrveranstaltungen

  • Einführungsveranstaltungen und Vertiefungen im Bereich der Staats- und Verwaltungswissenschaft 
  • Studienschwerpunkte, z. Zt. sieben verschiedene, nämlich (1) Öffentliche Aufgaben, Organisation und Verfahren, (2) Öffentliches Management, (3)Europa und Internationales, (4) Staat und Wirtschaft, (5) Ausgewählte Bereiche, z. B. Arbeit und Soziales, Justiz und Inneres, Technik, Umwelt und Energie, (6) Rechtsberatung und Rechtsgestaltung sowie (7)Wissenschaftsmanagement 
  • Studienergänzungen, nämlich Landesspezifische Übungen sowie Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen wie z. B. Rhetorik, Fremdsprachen, EDV-Kurse sowie Kurse zu Konferenz- und Verhandlungstechnik 

Die Uni Speyer selbst empfiehlt auf ihrer Internetseite den Referendaren – in Anbetracht der vielen angebotenen Veranstaltungen sowie der nur drei Monaten Studiendauer – die Teilnahme an zwei Einführungsveranstaltungen, um Grundkenntnisse in bislang fremden Fachgebieten zu erlangen, sowie die Wahl eines der sieben Schwerpunktbereiche als Hauptgegenstand des Studiums. Ergänzend dazu soll der Referendar Lehrveranstaltungen aus anderen Schwerpunktbereichen besuchen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zum gewählten Schwerpunkt stehen.
Schließlich wird die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Ergänzungsbereich angeraten, um praxisbezogene Fertigkeiten zu erlangen. Welche Veranstaltungen zur Auswahl stehen, kann man am Besten im kommentierten Vorlesungsverzeichnis ersehen. 

Die Wahl der gewünschten Veranstaltungen

Das Semester beginnt mit einer zweitägigen Orientierungsphase („O-Phase“). An diesen beiden Tagen stellen sich die Dozenten vor und man kann sich dann grundsätzlich einen guten Überblick darüber verschaffen, welche Veranstaltungen angeboten und besucht werden können.

Die zur Verfügung stehenden Plätze in den Pflichtveranstaltungen (Seminare und projektbezogene Arbeitsgemeinschaften) sind aber natürlich begrenzt. Daher stellt sich die Frage, wie man sich einen Platz in der Veranstaltung sichern kann, die einen inhaltlich interessiert. Die Verteilung erfolgt dabei in drei voneinander getrennten Verfahren:

(1) Das Exposé-Verfahren

Zum einen besteht die Möglichkeit (-> freiwillig!), am Exposé-Verfahren teilzunehmen. Im Rahmen eines max. einseitigen Exposés kann man sein besonderes Interesse an einer bestimmten Veranstaltung darlegen. Dieses Exposé ist dann bis zu einem bestimmten Termin beim Höhrersekretariat einzureichen. Bei der Frist, die ca. 6 Wochen vor Beginn des Semesters liegt, handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Weitere Infos und Formulare erhält man vom Höhrersekretariat zusammen mit den Einschreibungsunterlagen automatisch zugesandt.

Im Exposé-Verfahren werden bis zur Hälfte der zur Verfügung stehenden Plätze einer Veranstaltung vergeben. Der jeweilige Dozent entscheidet darüber, welcher Bewerber über dieses Verfahren zum Zug kommt. Das Ergebnis dieses Exposé-Verfahrens wird dann zu Semesterbeginn vor der O-Phase bekannt gegeben.

(2) Das Vorabvergabe-Verfahren

Während der O-Phase bieten einige Dozenten die Möglichkeiten, sich im Vorabvergabe-Verfahren eines der Seminarthemen und damit einen Platz in der jeweiligen Veranstaltung zu sichern. Dies hat den Sinn, gerade die zu Beginn des Semesters zu haltenden Referate und Seminare so früh wie möglich zu vergeben, damit ausreichend Vorbereitungszeit besteht. Dies wäre nicht gewährleistet, wenn man das EDV-gestützte Verfahren abwarten müsste.

Bei welchen Veranstaltungen der Dozent ein Vorabvergabe-Verfahren durchführt, wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis, insbesondere aber gerade in der O-Phase bekannt gegeben.

(3) EDV-gestütztes Vergabeverfahren

Alle Plätze, die nicht in den oben genannten Verfahren vergeben wurden, werden in einem EDV-gestützten Verfahren vergeben. Zu Beginn des Semesters erhält man ein Anmeldeformular, auf dem man Erst- und Zweitwunsch für ein Seminar und eine projektbezogene AG eintragen kann. Das Formular wirft man anschließend in einen vom Höhrersekretariat aufgestellten Sammelkasten. Die Auswertung und die Verteilung erfolgt dann EDV-gestützt, wodurch versucht wird, die eingegangenen Erst- und Zweitwünsche so gut wie möglich zu berücksichtigen.

Nach Abschluss dieser 3 Verfahren kann man sich dann noch für weiterhin freie Plätze eintragen und so ein zweites Seminar oder eine zweite AG besuchen. Die Uni Speyer selbst rät selbst dazu, am Exposé-Verfahren teilzunehmen, da im EDV-gestützten Verfahren „manchmal der Zufall regiert“.

Und was ist mit der (wichtigen) Examensvorbereitung?

Während die „zu Hause gebliebenen“ Referendare verpflichtet sind, die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft zu besuchen, in der verwaltungsrechtliche Fälle besprochen werden, besteht für Referendare im Speyer-Semester die Pflicht, die sogenannten Landesübungen zu besuchen. Diese Landesübungen entsprechen der Arbeitsgemeinschaft, das heißt auch in Speyer hat man die Möglichkeit, das Bearbeiten von öffentlich-rechtlichen Klausuren als Vorbereitung auf das 2. Examen einzuüben. Im Rahmen dieser Landesübungen werden dann auch Pflichtklausuren gestellt, die man schreiben muss.

Auch wenn es sich um ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium handelt, kommen in Speyer auch die anderen beiden Rechtsgebieten nicht zu kurz. Montags findet das Examens-Repetitorium im Zivil- und Strafrecht statt. Auch dort werden (Original-) Examensklausuren aus diesen Rechtsgebieten behandelt und besprochen. Zudem gibt es eine länderübergreifende Übung im Öffentlichen Recht zur Vorbereitung aufs Examen.

Das Abschlusszeugnis

Das Ergänzungsstudium für Referendare ist nicht mit einer Abschlussprüfung verbunden. Vielmehr erhält jeder ein sogenanntes Semesterzeugnis, wenn er im Umfang von 20 Semesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen belegt und an einem Seminar sowie an einer projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft erfolgreich teilgenommen hat.

Im Semesterzeugnis selbst werden dann alle belegten Veranstaltungen und die Pflichtveranstaltungen mit der jeweils erreichten Note ausgewiesen.

Länderspezifische Regelungen

Wie oben bereits angemerkt, sind die Regelungen der einzelnen Ländern, wie und wann man sich an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen kann, sehr unterschiedlich. Deshalb haben wir Euch hier alle wichtigen länderspezifischen Infos – soweit verfügbar – aufgelistet.

Baden-Württemberg
Entsendung möglich in der ...Verwaltungsstation und Wahlstation (bei Wahl des Schwerpunkts „Verwaltung“ oder „Europa“)
Antrag / ZuständigkeitZuständig für Zuweisungen sind die Regierungspräsidien. Ansprechpartner beim RP Karlsruhe unter 0721 / 926 -2107 (Frau Zimmermann) oder -4715 (Frau Zuber); keine Infos bzgl. Ansprechpartner bei den anderen RP.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Für Rechtsreferendare stehen 47 Plätze zur Verfügung. Gehen mehr Bewerbungen ein, entscheidet das Ergebnis des ersten Staatsexamens.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldTrennungsgeld wird von den Regierungspräsidien gezahlt. Die Höhe beträgt bis zu 150 € pro Monat.
BesonderheitenDa die Verwaltungsstation 3,5 Monate dauert, findet vor Beginn des jeweiligen Semesters ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt.
Wegen der festen Semesterzeiten in Speyer verkürzt sich dann die RA - Station I auf 4 Monate und verlängert sich die RA-Station II auf 5 Monate
Bayern
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation
Antrag / ZuständigkeitEin formloser Antrag auf Zuweisung ist bei der jeweils zuständigen Regierung (bei Zuweisung in der Verwaltungs- oder RA-Station) bzw. beim Präsidenten des OLG (bei Zuweisung in der Wahlstation) zu stellen. Die Anträge werden dann zentral von der Regierung Oberbayern ausgewertet und die Referendare ausgewählt und zugewiesen (Ansprechpartner bei der Regierung Oberbayern: Herr Ullenberger; 089 / 2176 – 2688).
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Zu der Anzahl an Plätzen sind keine Infos verfügbar. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach der im 1. Staatsexamen erreichten Punktzahl vergeben.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldBei Vorliegen der speziellen Voraussetzungen wird eine Pauschale in Höhe von 150 € pro Monat gezahlt.
BesonderheitenDie Regierung von Mittelfranken stellt für Bewerber aus ihrem Bezirk eine weitere Voraussetzung auf: Bewerber müssen im 1. Examen mindestens 6,5 Punkte erreicht haben, um sich an die Uni Speyer zuweisen lassen zu können.
Berlin
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitZuständig für den Antrag ist das Referat für Referendarangelegenheiten beim KG Berlin (Ansprechpartner: Frau Sroka; 030 / 9013—2119). Der Antrag muss dort mindestens 3 Monate vor Beginn des Semesters schriftlich gestellt worden sein.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Für Berliner Referendare stehen 18 Plätze pro Semester zur Verfügung. Es können im Einzelfall mehr werden, wenn andere Bundesländer ihr zur Verfügung stehendes Kontingent nicht ausschöpfen. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze per Los vergeben.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldWird nicht gezahlt.
Besonderheiten
Brandenburg
Entsendung möglich in der ...Rechtsanwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitDer Antrag auf Zuweisung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten. Er muss dort mindestens 3 Monate vor Beginn des Semesters schriftlich gestellt worden sein.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldWird nicht gezahlt.
BesonderheitenFällt das Speyer-Semester in die Rechtsanwaltsstation, so muss die weitere Ausbildung in dieser Station zwingend bei einer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen, eine Ausbildung bei einem Unternehmen ist dann nicht möglich.
Bremen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitKeine Infos verfügbar.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenVoraussichtlich ist wegen der Semesterdaten eine Änderung der Stationsdauer und der Stationsreihenfolge notwendig. Bewerber sollten sich daher frühzeitig mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen.
Hamburg
Entsendung möglich in der ...Wahlstation I und Anwaltsstation, ggf. auch Wahlstation II.
Antrag / ZuständigkeitErforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag beim Personalamt (Ansprechpartner: Herr Küssner; 040 / 4 28 31 – 14 23). Nähere Infos werden zu einem späteren Zeitpunkt bei einem „Speyer-Treff“ gegeben, zu dem alle Bewerber vom Personalamt eingeladen werden (im März für das Sommersemester; im September für das Wintersemester).
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldEs wird einmalig 150 € zusätzlich zur Unterhaltsbeihilfe gezahlt.
BesonderheitenBei Zuweisung in der Wahlstation I ist voraussichtlich wegen der Semesterdaten eine Änderung der Stationsreihenfolge notwendig. Bewerber sollten sich daher rechtzeitig mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen.
Hessen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitEs ist ein Antrag in zweifacher Ausfertigung zum einen an das OLG Frankfurt (Ansprechpartner: Frau Tänzer) und zum anderen an das jeweils zuständige LG zu senden. Der Antrag auf Zuweisung ist mindestens 4 Monate vor Semesterbeginn zu stellen.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Zur Zeit stehen 33 Plätze zur Verfügung. Gibt es mehr Bewerber als Plätze zu vergeben sind, entscheidet das Los.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenBei Zuweisung in der Verwaltungsstation muss die Wahlstation zwingend bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet werden. Dies führt dann dazu, dass man im Examen einen Aktenvortrag aus dem Öffentlichen Recht bekommt.
Mecklenburg-Vorpommern
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitKeine Infos verfügbar.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldWird nicht gezahlt.
BesonderheitenEine Zuweisung im Rahmen der Wahlstation wird wegen der Semesterzeiten nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Niedersachsen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, und Wahlstation (bei Wahl des Bereichs „Staats- und Verwaltungsrecht“ oder „Europarecht“).
Antrag / ZuständigkeitAnträge sind bis spätestens zum 31.01. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 31.07. (für das Wintersemester) an den Präsidenten des jeweiligen OLGs zu richten. Das Auswahlverfahren wird anschließend zentral vom OLG Celle durchgeführt.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenAufgrund der festen Semesterzeiten ist ein Tausch der Stationen erforderlich, wenn man in der Verwaltungs- oder Wahlstation nach Speyer möchte.
Verbringt man die Verwaltungsstation bei der Uni Speyer, dann muss man zwingend die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde ableisten.
Nordrhein-Westfalen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitAnträge sind bis spätestens zum 31.12. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 31.06. (für das Wintersemester) an den Präsidenten des jeweiligen OLGs zu richten. Antragsformulare kann man bei der Referendarabteilung am jeweiligen LG erhalten.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Zu der Anzahl der Plätze sind keine Infos verfügbar. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze, werden die Referendare, die an die Uni Speyer zugewiesen werden, per Los bestimmt.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldTrennungsgeld wird wohl gezahlt; diesbezüglich wird auf die zuständige Bezirksregierung verwiesen.
BesonderheitenAufgrund der festen Semesterzeiten ist ein ggf. ein Tausch der Stationen erforderlich, der grundsätzlich ab der Verwaltungsstation möglich ist.
Rheinland-Pfalz
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation (bei Wahl der Schwerpunkte Verwaltungsrecht“ oder „Europarecht“).
Antrag / ZuständigkeitEin entsprechender Antrag ist beim jeweiligen OLG-Präsidenten zu stellen.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Zu der Anzahl der Plätze sind keine Infos verfügbar. Zunächst werden die Referendare berücksichtigt, die im Wahlfach ausgebildet werden. Anschließend werden die übrigen Plätze im Verhältnis 2:1 auf die OLG Bezirke Koblenz und Zweibrücken aufgeteilt. Übersteigt dann in den OLG-Bezirken die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze, werden die Referendare, die an die Uni Speyer zugewiesen werden, per Los bestimmt.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenDa die Verwaltungsstation 4 Monate lang ist, absolvieren Referendare aus Rheinland-Pfalz vorab in Speyer einen einmonatigen Einführungslehrgang.
Saarland
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitKeine Infos verfügbar.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenEine Entsendung nach Speyer ist bei einer Einstellung zum 1. Mai und 1. November aus zeitlichen Gründen wohl nicht möglich.
Sachsen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitZuständig für die Organisation und die Anmeldung ist in Sachsen das Oberlandesgericht Dresden. Der formlose Antrag muss beim OLG für das Sommersemester spätestens im Februar, für das Wintersemester spätestens im August eingehen.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldMan erhält eine einmalige Zahlung in Höhe von 357,90 €.
BesonderheitenBei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten; bei Zuweisung innerhalb der RA-Station besteht die Verpflichtung, die Wahlstation bei einem Rechtsanwalt zu verbringen.
Sachsen-Anhalt
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs- und Wahlstation.
Antrag / ZuständigkeitDer Antrag ist beim OLG-Präsidenten zu stellen.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Keine Infos verfügbar.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldKeine Infos verfügbar.
BesonderheitenBei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten.
Schleswig-Holstein
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation (bei Wahl des Schwerpunkts „Staat und Verwaltung“).
Antrag / ZuständigkeitAnträge sind mindestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen Speyer-Semesters beim Referat für Referendarangelegenheiten beim Justizministerium einzureichen.
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Für Referendare aus Schleswig-Holstein stehen 15 Plätze pro Semester zur Verfügung. Zunächst werden die Referendare berücksichtigt, die als Wahlfach „Staat und Verwaltung“ gewählt haben. Die übrigen Plätze werden nach „pflichtgemäßem Ermessen“ vergeben, was immer das heißen mag.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldMan erhält eine einmalige Zahlung in Höhe von 255,65 €.
BesonderheitenBei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten.
Thüringen
Entsendung möglich in der ...Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation; wegen der Vorlesungszeiten kommt eine Entsendung praktisch nur in der Verwaltungsstation in Betracht.
Antrag / ZuständigkeitAnträge sind bis zum 15.01. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15.07. (für das Wintersemester) beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Gegebenenfalls ist auch noch eine Nachmeldung möglich (Ansprechpartner unter 0361 / 37737220).
Anzahl an Plätze pro Semester / Vergabe der Plätze
Für Thüringer Referendare stehen 15 Plätze an der Uni Speyer zur Verfügung; übersteigen die Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
Zuschuss vom Land / TrennungsgeldEs wird Trennungsgeld gezahlt. Angaben zur Höhe haben wir jedoch auf den Internetseiten nicht gefunden.
Besonderheiten

Das “Drumherum”

Speyer ist eine kreisfreie Stadt im Südosten von Rheinland-Pfalz am Oberrhein und damit an der Grenze zu Baden-Württemberg gelegen. Sie hat ca. 50.000 Einwohner. Bekannteste Sehenswürdigkeit der Stadt ist der Speyerer Dom, der 1981 ins UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde.

Daneben ist auch das Technikmuseum Speyer bekannt, wo vor kurzem die russische Raumfähre „Buran“ hin überführt wurde und ab September 2008 zu sehen ist.

Alle weiteren Informationen zur Stadt, zu Kultur und Sehenswürdigkeiten sowie zu den Veranstaltungen in Speyer findest Du unter www.speyer.de.

Wohnungssuche

Alle Referendare, die weiter als 100 km Luftlinie von Speyer entfernt wohnen, können sich um einen der ca. 200 Plätze der zwei Wohnheime auf dem Campus der Uni bewerben. Ein nach Zulassung zum Studium vom Höhrersekretariat zugesandter Bewerbungsbogen ist dann umgehend zurückzusenden. Gehen mehr Bewerbungen als zu vergebende Wohnheimplätze ein, so entscheidet das Los. Die Entscheidung wird den Bewerbern umgehend mitgeteilt, so dass anschließend noch ca. 4 Wochen Zeit bleibt, sich anderweitig um eine Wohnung zu kümmern. Weitere Infos und auch Bilder der Wohnheime gibt es auf der Seite der Universität.

Zudem gibt es auf der Internetseite der Uni Speyer die Möglichkeit, nach privaten Wohnungsangeboten für die Zeit des Semesters zu recherchieren. Die Datenbank ist jedoch mit einem Passwort geschützt. Dieses Passwort wird den Zugelassenen etwa sechs Wochen mit den Einschreibungsunterlagen vom Höhrersekretariat mitgeteilt.

Schließlich bietet es sich an, auch bei Online-Börsen nach Wohnungen oder Zimmern zu recherchieren, so z. B. 

Erfahrungsberichte

Den besten Eindruck vom „Speyer-Semester“ wird man sicherlich bekommen, wenn man sich Erfahrungsberichte von Referendaren anschaut, die bereits das Semester an der Uni Speyer verbracht haben.

Online abrufbare Erfahrungsberichte: 

Erfahrungsberichte in Ausbildungszeitschriften

  • „Be inSpeyered“ – Bericht von Anne Hitzegard im JUS MAGAZIN 1/08