Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
In Schleswig-Holstein erfolgt die Auswahl der Referendare, die zu einem Termin eingestellt werden, nach unterschiedlichen Kriterien. Die zur Verfügung stehenden Stellen werden
- zu 70 % nach der Wartezeit der Bewerber,
- zu 20 % nach Leistung (Ergebnis im 1. Staatsexamen) und
- zu 10 % an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls vergeben.
Warteliste
Diejenigen, die nicht aufgrund ihres Ergebnisses des ersten Staatsexamens sofort in den Referendardienst eingestellt werden können, erhalten Wartepunkte. Bei der Wartezeit wird wie auch in anderen Bundesländern das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst bzw. eines freiwilligen sozialen Jahres berücksichtigt.
Ganz wichtig ist aber folgende Einschränkung: Wartepunkte erhält nur der Bewerber, der sich uneingeschränkt bewirbt, also in der Bewerbung keine Bedingung angibt, was Einstellungstermin oder Einstellungsort angeht.
Bei gleicher Wartezeit entscheidet die Leistung im ersten Staatsexamens; ist auch diese identisch, entscheidet das Los.
Leistungsliste
Bei der Leistung entscheidet – wie oben bereits genannt – das Ergebnis der Bewerber in der ersten juristischen Staatsprüfung. Ist dies bei zwei Bewerbern identisch, entscheidet die höhere Wartezeit. Ist diese ebenfalls gleich, entscheidet das Los.
Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird auch in der Kapazitätsverordnung Schleswig-Holsteins grundsätzlich nur generalklauselartig definiert. Härtefälle können aber insbesondere sein:
- die nachgewiesene Schwerbehinderung
- die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer minderjährigen oder erwerbslosen Person
Ein besonderer Härtefall muss dargelegt und nachgewiesen werden.

Landeshauptstadt: KielEinwohnerzahl: ungefähr 2,8 Mio.Neueinstellungen pro Jahr: ca. 360 Referendare
Seit Februar 2002 erfolgt auch in Schleswig-Holstein die Einstellung der Referendare in ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare.
In allen Ländern ist es möglich, an der DHV ein Ergänzungsstudium für Rechtsreferendare zu absolvieren. Infos dazu findest Du auf unserer Übersichtsseite zum
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