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Das Referendariat in Sachsen
Sachsen

 

Landeshauptstadt: Dresden

Einwohnerzahl: ungefähr 4,2 Mio.

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 180 Referendare

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

Für Sachsen haben wir keine Verordnung entdeckt nach welchen Kriterien die vorhandenen Referendarsplätze an die Bewerber verteilt werden, insbesondere wie viele Plätze prozentual nach Leistung und nach Wartezeit vergeben werden.

Das ist allerdings auch nicht notwendig, da in Sachsen jedem Bewerber ein Referendarplatz angeboten werden kann. Es besteht also keine Wartezeit und dementsprechend wird auch keine Warteliste und keine Leistungsliste geführt.

Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte

Sachsen stellt 2 Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst ein, nämlich jeweils zum 01. Mai und zum 01. November eines Jahres.

Mögliche Stammdienststellen sind die Landgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Seit dem Jahr 2009 werden an den anderen beiden Landgerichten Bautzen und Zwickau keine Rechtsreferendare mehr ausgebildet.

Wartezeit

Bislang konnte jedem Bewerber ein Referendarplatz angeboten werden. Wartezeiten gibt es also in Sachsen derzeit nicht.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungen werden in Sachsen beim Oberlandesgericht bearbeitet. Das Oberlandesgericht hat folgende Anschrift:

Oberlandesgericht Dresden
Referat Rechtsreferendare
Schloßplatz 1
01067 Dresden

Bewerbungsunterlagen

Als Bewerbungsunterlagen muss man einzureichen: 

  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen
  • eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • einen tabellarischen unterschriebenen Lebenslauf
  • ein Lichtbild
  • eine Erklärung zur Verfassungstreue gemäß Vordruck
  • eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • ggf. eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden
  • ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst
  • schließlich ist umgehend ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen 

Auch in Sachsen müssen Bewerbungsfristen eingehalten werden. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig bis zum 20. Februar des Jahres eingegangen sein, wenn man im Mai eingestellt werden möchte, bzw. bis zum 31. Juli für den Einstellungstermin im November. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Ausschlussfristen handelt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand also nicht möglich ist.

Das weitere Verfahren

Ca. 6 Wochen vor dem Einstellungstermin bekommt der Bewerber einen sogenannten Zwischenbescheid, mit dem dem Bewerber mitgeteilt wird, ob er in den Referendardienst eingestellt werden kann und – falls ja – welchem Gericht er voraussichtlich zugewiesen wird. Zeitgleich wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt, innerhalb der man dann die Annahme des Referendarsplatz erklären muss. Macht man dies nicht, wird man für den Einstellungstermin nicht weiter berücksichtigt.

Berücksichtigung von Ortswünschen

Auch in Sachsen kann man mehrere Ortswünsche angeben. In einem Merkblatt wird aber darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß die LG-Bezirke Dresden und Leipzig von sehr vielen Bewerbern als Erstwunsch angegeben werden. Da nicht alle dahin zugewiesen werden können, empfiehlt es sich, ein weiteres LG als Zweitwunsch anzugeben.

Berücksichtigt wird in Sachsen ein Ortswunsch zum Beispiel dann, wenn der Bewerber nachweist, dass er an diesem Ort Kinder zu betreuen hat oder einen Verwandten pflegen muss. Außerdem wird ein Ortswunsch berücksichtigt, falls der Bewerber in diesem Ort Mitarbeiter an einem Lehrstuhl der juristischen Fakultät ist. Einfache persönliche Beziehungen zu einem Ort können aber in der Regel einen Ortswunsch nicht rechtfertigen.

Unterhaltsbeihilfe

Auch in Sachsen wird man nicht als Beamter auf Widerruf eingestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.

Referendare erhalten laut § 34a SächsJAPO vom April 2006 einen Grundbetrag in Höhe von 870 € brutto monatlich, der sich erhöht, wenn auch die besoldungsrechtlichen Anwärterbezüge erhöht werden. Dementsprechend liegen die Bezüge der Rechtsreferendare bei momentan 1040,15 € brutto. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zwar nicht gezahlt. Nach Absatz 3 der Vorschrift erhalten Referendare allerdings vermögenswirksame Leistungen in entsprechender Anwendung der Vorschriften, die für Beamte auf Widerruf gelten. Zudem erhält der Referendar gegebenenfalls einen Familienzuschlag.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Das Referendariat ist in Sachsen wie folgt aufgebaut:

1.-5. Monat: Zivilrechtsstation    

Einführungslehrgang; regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

6.-8. Monat: Strafrechtsstation   

Einführungslehrgang; wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt

9.-12. Monat: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang; dann Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist auch ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer

13. – 21. Monat: Anwaltsstation  

Einführungslehrgang; danach begleitende AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist es, sich bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen ausbilden zu lassen

im 20. Monat: schriftliches Examen

9 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

22.-24. Monat: Wahlstation

in einem der folgenden Bereiche: Justiz; Verwaltung; Rechtsanwaltschaft; Notariat und freie Wirtschaft. Bei Wahl des Bereichs „Verwaltung“ kommt auch hier ein Speyer-Semester in Betracht

Das zweite Staatsexamen in Sachsen

In Sachsen schreibt man im schriftlichen Examen 9 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 3 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren jeweils während des 20. Ausbildungsmonats (also Juni bzw. Dezember). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.

Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Sachsen findest Du hier

Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (Rechtsgebiet ist frei wählbar), auf dem man sich am Tag selbst innerhalb von 1 Stunde vorbereiten muss, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

Statistik zum zweiten Examen

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Sachsen ergibt sich folgendes Bild:

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Seit dem Jahr 2008 liegt die Durchfallquote in Sachsen ungefähr auf dem Niveau des Schnitts aller Länder. Prädikatsexamina werden dagegen weiterhin selten vergeben.

Notenverbesserung

Nach § 55 SächsJAPO können Referendare in Sachsen einen Notenverbesserungsversuch wahrnehmen. Man muss dann allerdings eine Gebühr in Höhe von 450 € zahlen.