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Das Referendariat in Saarland
Saarland

 

Landeshauptstadt: Saarbrücken

Einwohnerzahl: ungefähr 1 Mio.

Neueinstellungen pro Jahr: ca. 70 Referendare

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren

Wie die freien Referendarstellen im Saarland auf die Bewerber verteilt werden, ergibt sich aus dem „Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“. Danach werden die Stellen 

  • zunächst bis zu 10 % an Bewerber vergeben, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte darstellen würde. 

Von den danach verbleibenden Stellen werden 

  • 60 % nach dem Ergebnis in der ersten juristischen Staatsprüfung und
  • 40 % nach Wartezeit vergeben. 

Wann ein Härtefall vorliegt ist in dem oben genannten Gesetz nicht weiter definiert. Im Zweifel sollte man seinen Fall bei der Referendarabteilung vortragen.

Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte

Das Saarland stellt 4 Mal jährlich Rechtsreferendare in den Vorbereitungsdienst ein. Die Einstellungsmonate sind Februar, Mai, August und November. Stammdienststelle ist das LG Saarbrücken.

Zusatz (B) bei Fotos: © by Borgelt & Partner Rechtsanwälte

Wartezeit

Hinsichtlich der Wartezeiten haben wir die aktuelle Information bekommen, dass laut Aussage der zuständigen Referendarabteilung aktuell und in absehbarer Zukunft im Saarland keine Wartezeit besteht. Jedem Bewerber kann also zum nächstmöglichen Termin ein Referendarplatz angeboten werden.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist im Saarland an das Ministerium mit folgender Anschrift zu senden:

Ministerium für Justiz
- Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst -
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken

Bewerbungsunterlagen

Neben dem Antrag auf Zulassung, der als Vordruck auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar ist, sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • ein Lebenslauf
  • je zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde (zweifach) sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden
  • eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses
  • eine beglaubigte Abschrift über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • eine Erklärung zu anhängigen Straf- oder Disziplinarverfahren sowie zu Schulden gem. Vordruck
  • ggf. eine Wehr- oder Zivildienstbescheinigung
  • eine Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Feststellung einer Behinderung
  • eine Aufzählung von Tatsachen, die eine Nichtzulassung als außergewöhnliche Härte erscheinen lassen würden
  • ein Führungszeugnis (Belegart O) 

Auch im Saarland sind Bewerbungsfristen einzuhalten. Eine Bewerbung muss für eine Einstellung zum 01. Februar bis spätestens zum 30. November des Vorjahres, für eine Einstellung zum 02. Mai bis spätestens zum 28. Februar, für eine Einstellung zum 01. August bis spätestens zum 30. Mai sowie für eine Einstellung zum 01. November bis spätestens zum 30. August beim Ministerium eingegangen sein. Bei allen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, das heißt das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist.

Das weitere Verfahren

Infos zum weiteren Verfahren findet man auf der Internetseite des Ministeriums leider nicht. Da es allerdings im Saarland mehr Bewerber als freie Stellen gibt, werden Stellen, die nicht fristgerecht angenommen wurden, sicherlich auch in diesem Bundesland in einem Nachrückverfahren vergeben. Man sollte sich daher auch darauf einstellen, dass man eventuell kurzfristig eine Referendarstelle angeboten bekommt.

Unterhaltsbeihilfe

Im Saarland wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt laut Angaben auf der Internetseite des Ministerium zurzeit 1.023,35 € brutto pro Monat. Zu diesem Grundbetrag kommt gegebenenfalls noch ein Familienzuschlag. Weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen, werden nicht gezahlt.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Im Saarland ist das Referendariat eher ungewöhnlich aufgebaut:

6 Monate: Rechtsanwaltsstation I

Einführungslehrgang; anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem Rechtsanwalt

3 Monate: Strafrechtsstation      

Einführungslehrgang; anschließend wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Strafrichter oder Schöffengericht)

3 Monate: Verwaltungsstation

Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, diese Station beim Verwaltungs-, Sozial oder Finanzgericht zu verbringen; zudem ist ein Studienaufenthalt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer möglich

5 Monate: Zivilrechtsstation

Einführungslehrgang; danach AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Gericht in Zivilsachen oder beim Arbeitsgericht

4 Monate: Rechtsanwaltsstation II   

Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist es in dieser Station auch, bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen zu verbringen

im 18. Monat: schriftliches Examen

7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten

3 Monate: Wahlstation

Das zweite Staatsexamen im Saarland

Im Saarland schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (3 Zivilrechtsklausuren – davon 1 aus dem Zwangsvollstreckungsrecht – 1 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl aus dem Zivil- oder Ö-Recht). Geschrieben werden die Klausuren jeweils im 18. Ausbildungsmonat. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.

Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner und Kopp/Schenke. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus dem Saarland findest Du hier

Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet (Vorbereitungszeit: 90 Minuten), und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.

Statistik zum zweiten Examen

Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für das Saarland ergibt sich folgendes Bild:

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Im Saarland schwanken die Zahlen hinsichtlich der Durchfallquote und der Prädikatsexamina erheblich. In den letzten Jahren sanken bzw. stiegen Durchfallquote und Anzahl an Prädikatsexamina oftmals im Gleichklang. 2011 dagegen sank die Durchfallquote erheblich, während die Anzahl an Prädikatsexamina anstieg.

Notenverbesserung

Auch im Saarland gibt es einen Notenverbesserungsversuch. Die Kosten sind im Saarland vergleichsweise niedrig. Man muss eine Gebühr in Höhe von nur 256 € zahlen (vgl. § 33a JAG). Weitere Hinweise finden sich in einem Merkblatt.