Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Wie die freien Referendarstellen im Saarland auf die Bewerber verteilt werden, ergibt sich aus dem „Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“. Danach werden die Stellen
- zunächst bis zu 10 % an Bewerber vergeben, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte darstellen würde.
Von den danach verbleibenden Stellen werden
- 60 % nach dem Ergebnis in der ersten juristischen Staatsprüfung und
- 40 % nach Wartezeit vergeben.
Wann ein Härtefall vorliegt ist in dem oben genannten Gesetz nicht weiter definiert. Im Zweifel sollte man seinen Fall bei der Referendarabteilung vortragen.








Landeshauptstadt: SaarbrückenEinwohnerzahl: ungefähr 1 Mio.Neueinstellungen pro Jahr: ca. 70 Referendare
Im Saarland wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt laut Angaben auf der Internetseite des Ministerium zurzeit 1.023,35 € brutto pro Monat. Zu diesem Grundbetrag kommt gegebenenfalls noch ein Familienzuschlag. Weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen, werden nicht gezahlt.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner und Kopp/Schenke. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare.

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