Auch in Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausbildung in einem „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“.
Das Gehalt ist in der „Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz beträgt 1.404,86 € brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare in Rheinland-Pfalz einen Familiezuschlag, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weihnachts-, Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt.