Das Referendariat ist in Rheinland-Pfalz folgendermaßen aufgebaut:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (3 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-9. Monat: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen; außerdem kann man sich insbesondere in dieser Station für 4 Monate an die Hochschule nach Speyer zuweisen lassen (siehe auch unten 2.)
10.-12. Monat: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen verbringen
im 18. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
in einem vom Bewerber zu wählenden Wahlfach (Zivilrecht; Wirtschaftsrecht; Arbeitsrecht; Sozialrecht; Steuerrecht; Strafrecht; Verwaltungsrecht; Europarecht; Rechtsberatung)