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I. Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Wie in Thüringen die vorhandenen Referendarsstellen auf die Bewerber verteilt werden, steht in der Kapazitätsverordnung des Landes. Danach werden die Stellen
· zu 40 % nach Leistung, · bis zu 10 % an Härtefälle und · die übrigen Plätze nach Wartezeit vergeben.
Leistung
Die „Leistung“ eines Bewerbers entspricht dem Punktwert, den der Bewerber in der ersten juristischen Staatsprüfung erreicht hat. Bei identischem Punktwert zweier Bewerber entscheidet die Wartezeit. Ist auch diese identisch wird der Bewerber mit dem höheren Lebensalter bevorzugt. |
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Bewerbung |
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II. Einstellungstermine, Einstellungsorte und Wartezeiten
In Thüringen werden 2 Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt, und zwar jeweils zum ersten Werktag in den Monaten Mai und November eines Jahres. Eingestellt werden die Referendare in den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen.
Wir haben keine Infos darüber gefunden, ob momentan Wartezeiten bestehen oder nicht. Es soll in der Vergangenheit so gewesen sein, dass alle Bewerber eingestellt werden konnten. Diejenigen, die in Thüringen ihr Referendariat absolvieren möchten, sollten sich aber dies auf jeden Fall nochmals telefonisch von der Referendarabteilung bestätigen lassen. |
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III. Die Bewerbung
Der Zulassungsantrag ist beim Thüringischen Justizministerium einzureichen. Die Anschrift lautet:
Thüringisches Justizministerium - Referat J 3 - Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt
1. Bewerbungsunterlagen
Der Zulassungsantrag (Link) ist zweifach einzureichen. Daneben sind der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen:
· eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (zweifach); diese kann auch nachgereicht werden, sofern sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe unten) noch nicht vorliegt. Wurde die Prüfung in Thüringen abgelegt, braucht diese Urkunde nicht eingereicht zu werden. · ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener ausführlicher (!) Lebenslauf (einfach + Kopie) · zwei Lichtbilder, wobei der Name auf der Rückseite zu vermerken ist · ein Fragebogen (einfach; Vordruck: hier) · eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden (zweifach) · die persönliche Erklärung gesund zu sein (zweifach; Vordruck zum downloaden: hier) · ggf. eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst · schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen und die Beantragung nachzuweisen
Für Bewerbungen gilt eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten vor dem gewünschten Einstellungstermin. Bis dahin müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig eingegangen, um berücksichtigt werden zu können. |
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2. Das weitere Verfahren
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ca. 6 Wochen vor dem Einstellungstermin ein konkretes Angebot unterbreitet. Die Bewerber müssen dann innerhalb von 10 Tagen erklären, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder nicht. Wird ein Referendarplatz nicht angenommen, so wird diese frei gewordene Referendarstelle im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber angeboten.
3. Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Thüringen kann bzw. soll man in dem Zulassungsantrag mehrere Ortswünsche angeben. Ob ein solcher Ortswunsch schließlich berücksichtigt werden kann oder nicht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. |
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IV. Anstellungsform und Vergütung
Das Land Thüringen ist das einzige Bundesland in Deutschland, welches die Referendare grundsätzlich noch als „Beamte auf Widerruf“ ernennt.
Die Bezüge der Referendare belaufen sich in Thüringen auf zurzeit 1197,37 € pro Monat. Gerade weil in Thüringen die Referendare noch Beamte sind und daher keine Abgaben an die Arbeitslosenversicherung anfallen, ist der Nettobetrag, der an die Referendare ausbezahlt wird, höher als in den anderen Ländern. Zudem wird in Thüringen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegebenenfalls ein Familienzuschlag gezahlt. Urlaubsgeld gibt es dagegen auch hier nicht mehr. |
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V. Ablauf und Inhalt des Referendariats
1. Die einzelnen Stationen
Das Referendariat läuft in Thüringen folgendermaßen ab:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation Einführungslehrgang (10 Tage); danach regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-9. Monat: Verwaltungsstation Einführungslehrgang (10 Tage); danach Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; mögliche Stellen sind auch inklusive Anschriften in einem Merkblatt aufgeführt (siehe: hier)
10.-12. Monat: Strafrechtsstation Einführungslehrgang (5 Tage); wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafgericht
13. - 21. Monat: Anwaltsstation Einführungslehrgang (5 Tage); begleitende AG; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht
im 20. Monat: schriftliches Examen 8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation in einem der folgenden Bereiche: Justiz; Verwaltung; Anwaltschaft; Wirtschafts- und Finanzwesen; Arbeits- und Sozialrecht; Internationales Recht und Recht der EU; mögliche Stellen in den einzelnen Bereichen sind in Übersichten zusammengefasst (siehe: hier)
2. Das Ergänzungsstudium an der DHV Speyer („Speyer-Semester“)
In Thüringen ist es möglich, sich in der Verwaltungs–, Anwalts- und Wahlstation an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften zuweisen zu lassen. Alle Infos zum Speyer-Semester sowie die Zulassungsvoraussetzungen speziell für Thüringen haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt (siehe: hier).
3. Die DAV-Anwaltausbildung
Möchte man sich schon während des Referendariats in Thüringen auf den späteren Anwaltsberuf hin spezialisieren, besteht die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst die Anwaltausbildung des Deutschen Anwaltvereins zu integrieren. Auch die Informationen zur DAV-Anwaltausbildung haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst (siehe: hier). |
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VI. Das zweite Staatsexamen in Thüringen
In Thüringen schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (3 Zivilrechts-, 2 Strafrechts-, 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausuren aus einem der genannten Gebiete, wobei dies mit der Ladung bekannt gegeben wird). Geschrieben werden die Klausuren jeweils während des 19. oder 20. Ausbildungsmonats und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass inzwischen die Hälfte der Klausuren die Anwaltssicht betreffen, dass man sich also auf diese Klausursituation besonders vorbereiten sollte.
Im schriftlichen Examen sind unter anderem folgende 6 Kommentare zugelassen: Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Thüringen findest Du hier...
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Minuten Vorbereitungszeit) und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
VII. Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. In Thüringen sah es in der Vergangenheit so aus: |
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Was an der Statistik im Jahre 2008 in Thüringen auffällig ist, braucht in Anbetracht der Grafik eigentlich nicht weiter erläutert zu werden. Ein Anstieg der Durchfallquote von 12,25 % auf über 23 % ist schon außergewöhnlich.
VIII. Notenverbesserung
Auch in Thüringen gibt es „gegen Kostenerstattung“ einen Notenverbesserungsversuch. Die Gebühr beträgt grundsätzlich 500 Euro. Tritt der Kandidat nach Anmeldung zur Verbesserung, aber noch vor Beginn der Klausuren zurück, erhält er 450 Euro zurück. Verzichtet er nach Bekanntgabe des schriftlichen Ergebnisses auf die mündliche Prüfung, bekommt er immerhin 100 Euro zurückbezahlt.
IX. Quellen
Internetauftritt des Thüringischen Justizministeriums Statistiken: Internetseite des Thüringischen Justizministeriums Landeswappen, Karte und ggf. Fotos der Gerichte: wikipedia.de
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Stand der Informationen: September 2010; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
Kartenausschnitte sowie Fotos stehen unter den GNU-Lizenz für freie Dokumentation und können unter den hier einsehbaren Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Autor des hier dargestellten Kartenausschnitts ist David Liuzzo. Die jeweiligen Landeswappen sind nach § 5 II Urhebergesetz als amtliche Werke gemeinfrei und können unbeschränkt verwendet werden. |
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Thüringen |
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Landeshauptstadt: Erfurt
Einwohnerzahl: ungefähr 2,3 Mio.
Neueinstellungen pro Jahr: ca. 130 Referendare |
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Besondere Härtefälle
Grundsätzlich sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend, ob ein Härtefall gegeben ist oder nicht. Nach § 8 der oben genannten Verordnung liegt ein Härtefall aber insbesondere dann vor, wenn
· der Bewerber schwerbehindert ist oder · der Bewerber gegenüber minderjährigen oder erwerblosen Personen unterhaltspflichtig ist. |












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Auf einen Blick |

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Wie viele und welche Klausuren werden im 2. Examen geschrieben |